E 2 TVöD

Die Entgeltgruppe E 2 (EG 2) ist eine der unteren Entgeltgruppen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.

Sie umfasst einfache Tätigkeiten, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, die jedoch eine fachliche Einarbeitung voraussetzen, die über eine reine Kurzunterweisung hinausgeht.

Beschäftigte der Entgeltgruppe E 2 verfügen über geringe Entscheidungsspielräume und erledigen ihre Aufgaben nach festen Vorgaben, teilweise mit Abstimmungsbedarf mit anderen Personen.

So kann die Entgeltgruppe E 2 beispielsweise zutreffend sein, wenn eine Reinigungskraft regelmäßig Absprachen mit Beschäftigten oder Kunden treffen muss (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 – 17 Sa 1158/18).

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Stufen und Stufenlaufzeit

Auch in der Entgeltgruppe E 2 erfolgt die Vergütung nach Stufen. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: Einstufung und Stufenaufstieg nach TVöD

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 2

Typische Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E 2

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe 2 TVöD

Hinweis: Die folgenden Tätigkeiten können – abhängig vom konkreten Aufgabeninhalt – der Entgeltgruppe E 2 zugeordnet sein.

  • Betreuer oder Wärter für Bedürfnisanstalten
  • Betreuungskraft an Grundschulen
  • Betriebshofarbeiter in der Straßenreinigung
  • Bürohilfskraft (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung)
  • Einlasskontrolle
  • Erziehungshelfer
  • Fachkraft im Gastronomie- oder Gastgewerbe
  • Gartenarbeiter oder Gartenbauhelfer
  • Hausarbeiter oder Hauswart
  • Hauswirtschaftskraft
  • Hilfskraft im Winterdienst
  • Kassierer oder Kassenkraft
  • Küchenhilfe oder Küchenkraft
  • Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft
  • Saisonarbeiter beim Bauhof
  • Reinigungskraft oder Raumpfleger
  • Rettungsschwimmer
  • Spülkraft
  • Strandbetreuer
  • auch als Minijob im öffentlichen Dienst

Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD

Zur Entgeltgruppe E 2 gehören Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten, die keine Vor- oder Berufsausbildung erfordern, jedoch eine fachliche Einarbeitung notwendig machen.

Die Einarbeitung dient dem Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur sicheren Beherrschung der Arbeitsabläufe erforderlich sind.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit ergänzenden Tätigkeitsmerkmalen.

Qualifikation, Arbeitszeit & Hinweise

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