E 7 TVöD

Die Entgeltgruppe E 7 (EG 7) ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Tarifbereich: Gehälter für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.
- Dienstebene: Mittlerer Dienst / qualifizierte Sachbearbeitung.
- Anforderung: Vielseitige Fachkenntnisse kombiniert mit mindestens 20 % selbständigen Leistungen oder besonders hochwertige Handwerksarbeiten.

Sie markiert tariflich den Übergang von qualifizierter Sachbearbeitung (E 6) zu Tätigkeiten mit erkennbarer Eigenständigkeit und Verantwortung.

Typisch für E 7 sind entweder besonders hochwertige handwerkliche Tätigkeiten oder in der Verwaltung eine Kombination aus vielseitigen Fachkenntnissen und selbständigen Leistungen.

Wann liegt Entgeltgruppe E 7 vor?

Entgelttabelle TVöD 2026-2027
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Stufen und Stufenlaufzeit

Die Eingruppierung erfolgt in Stufen. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verkürzung, bei unterdurchschnittlichen Leistungen eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.

Weitere Informationen: Einstufung und Stufenaufstieg nach TVöD

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 7

Was sind „selbständige Leistungen“?

Selbständige Leistungen erfordern ein eigenständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Nutzung von Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräumen.

Eine bloße Anwendung von Vorgaben oder Routinetätigkeiten reicht nicht aus. Erforderlich ist eine eigene geistige Initiative.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe 7 TVöD

Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlichen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Berufsbezeichnung.

  • Anlagenmechaniker Versorgungstechnik mit Sonderaufgaben
  • Baukontrolleur
  • Bauzeichner (Architektur)
  • Elektroniker für Betriebstechnik
  • Elektrotechniker
  • Fachkraft Abwassertechnik
  • Fachkraft Wasserversorgungstechnik
  • Fachkraft Finanzbuchhaltung
  • Fachvorarbeiter Straßenbau
  • Gärtner Garten- und Landschaftsbau mit Sonderverantwortung
  • Hausmeister mit technischem Schwerpunkt
  • IT-System- und Datenbanktechniker
  • Immobilienkaufmann/-frau
  • Kfz-Mechatroniker
  • Leitung Lager- und Materialverwaltung Bauhof
  • Ordnungspolizeibeamter / Ordnungsdienst
  • Schulhausmeister
  • Schulsekretariat
  • Steuerfachangestellter
  • Technischer Sachbearbeiter
  • Veranstaltungstechniker
  • Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter, z. B.:
    • Bürgeramt / Bürgerservice
    • Bußgeldstelle
    • Ausländerbehörde (Außendienst)
    • Steueramt
    • Kfz-Zulassung
    • Liegenschaftsmanagement
    • Ordnungsamt
    • Technisches Bauamt
  • Vorarbeiter Bauhof

Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Handwerkliche Tätigkeiten

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. Diese erfordern neben hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gelten ergänzende landesbezirkliche Tarifverträge.

Verwaltungsdienste

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu 20 % selbständige Leistungen erfordert.

b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale

Qualifikation, Arbeitszeit & Hinweise

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 7

Welchen Anteil müssen „selbständige Leistungen“ in E 7 ausmachen?

In der Verwaltung ist für die Entgeltgruppe E 7 ein zeitlicher Anteil von mindestens 20 % an selbständigen Leistungen erforderlich, vorausgesetzt es liegen bereits vielseitige Fachkenntnisse vor.

Was versteht man unter „selbständigen Leistungen“ im Tarifrecht?

Darunter versteht man das eigenständige Erarbeiten eines Ergebnisses unter Ausnutzung von Entscheidungs- oder Ermessensspielräumen, das über reine Routinetätigkeiten hinausgeht.

Fragen zur Entgeltgruppe E 7 im Forum

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