E 4 TVöD

E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

Die Entgeltgruppe 4 gilt insbesondere bei "schwierigen Tätigkeiten". Schwierige Tätigkeiten sind regelmäßig erfüllt, wenn für die Tätigkeiten eine Einarbeitungszeit von 2-3 Monaten erforderlich ist.
Des weiteren wird in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert, sofern die Tätigkeiten "gründliche Fachkenntnisse" erfordern.
Schließlich greift die Entgeltgruppe 4 auch, soweit eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren notwendig ist.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.803 2.994 3.154 3.253 3.353 3.412

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TVöD (m/w/d): Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung in E 4 gemäß Entgeltordnung:
a) Handwerkliche Tätigkeiten - Fallgruppen:
  1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
  2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
    (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

b) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
  1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
  2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
    (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
c) Spezielle Tätigkeitsmerkmale: Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:



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