E 4 TVöD
E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.Die Entgeltgruppe 4 gilt insbesondere bei "schwierigen Tätigkeiten". Schwierige Tätigkeiten sind regelmäßig erfüllt, wenn für die Tätigkeiten eine Einarbeitungszeit von 2-3 Monaten erforderlich ist.
Des weiteren wird in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert, sofern die Tätigkeiten "gründliche Fachkenntnisse" erfordern.
Schließlich greift die Entgeltgruppe 4 auch, soweit eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren notwendig ist.
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.669 | 6.040 | 6.453 | 7.018 | 7.599 | 7.981 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.154 | 5.490 | 5.928 | 6.415 | 6.957 | 7.346 | |
E 13 | 4.768 | 5.136 | 5.554 | 6.009 | 6.544 | 6.835 | |
E 12 | 4.295 | 4.719 | 5.214 | 5.762 | 6.407 | 6.712 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.153 | 4.543 | 4.909 | 5.306 | 5.849 | 6.154 | |
E 10 | 4.012 | 4.317 | 4.664 | 5.040 | 5.459 | 5.597 | |
E 9c | 3.901 | 4.174 | 4.470 | 4.789 | 5.131 | 5.377 | |
E 9b | 3.677 | 3.929 | 4.089 | 4.563 | 4.843 | 5.169 | |
E 9a | 3.559 | 3.772 | 3.986 | 4.462 | 4.569 | 4.844 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.391 | 3.597 | 3.739 | 3.884 | 4.040 | 4.116 | |
E 7 | 3.205 | 3.442 | 3.582 | 3.724 | 3.861 | 3.935 | |
E 6 | 3.152 | 3.347 | 3.483 | 3.618 | 3.750 | 3.819 | |
E 5 | 3.039 | 3.228 | 3.355 | 3.490 | 3.615 | 3.680 | |
E 4 | 2.913 | 3.104 | 3.264 | 3.363 | 3.463 | 3.522 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.873 | 3.078 | 3.128 | 3.242 | 3.328 | 3.406 | |
E 2 | 2.692 | 2.894 | 2.945 | 3.017 | 3.175 | 3.340 | |
E 1 | - | 2.466 | 2.499 | 2.541 | 2.579 | 2.679 |
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TVöD (m/w/d):
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter Bauhof oder Baubetriebshof
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter im Straßenbau
- Baumpfleger
- Bürofachkraft
- Fahrer von Reinigungsfahrzeugen / Kehrmaschinenfahrer
- Fachkraft für die Poststelle (Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen)
- Fachlagerist ("Lagerverwalter")
- Feuerwehrgerätewart
- Friedhofsarbeiter, Baggerführer und Grabmacher
- Hallenwart
- Hausmeister
- Hauswirtschafter / -wirtschaftskraft
- Hilfsgärtner / Gärtnerhelfer
- Hostess / Host
- Kassierer Bad
- Kommunalarbeiter in der Grünflächenpflege
- Kraftfahrer beim Bundesministerium
- Lader
- Mitarbeiter in der Stadtbücherei
- Mitarbeiter im Tourismusbüro
- Mitarbeiter in der Straßenreinigung und im Winterdienst
- Mülllader
- Müllwerker mit Besitz der Führerscheinklasse C/CE (für Kraftfahrzeuge über 7,5 t)
- Objektbetreuer für Notunterkünfte / Flüchtlingsunterkünfte
- Rettungsassistent
- Rettungssanitäter
- Saisonkraft Bäder
- Schreiner
- Schulsekretär
- Stadionwart / Platzwart
- Straßenbauer
- Straßenkontrolleur
- Straßenwärter
- Teamassistent im Jobcenter
- Technischer Beschäftigter / Mitarbeiter
- Tiefbaufacharbeiter
- Tischler
- Verwaltungsmitarbeiter Marktaufsicht / Kirmesaufsicht
- Vorarbeiter Stadtreinigung
- Zimmermann
- auch als Minijob
a) Handwerkliche Tätigkeiten - Fallgruppen:
- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
b) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
- Qualifikation / Voraussetzungen: je nach Fallgruppe keine Ausbildung notwendig (vergleichbar einfacher Dienst) oder 2-jährige Ausbildung erforderlich
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
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