E 4 TVöD
Die Entgeltgruppe E 4 (EG 4) ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.
- Tarifbereich: Gehälter für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.
- Dienstebene: Schwierige Tätigkeiten / Berufe mit kürzerer Ausbildung (unter 3 Jahren).
- Anforderung: Gründliche Fachkenntnisse und längere Einarbeitungszeit (ca. 2 bis 3 Monate).
Sie kommt insbesondere bei schwierigen Tätigkeiten zur Anwendung. Darunter fallen Tätigkeiten, die deutlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 3 hinausgehen.
Schwierige Tätigkeiten liegen regelmäßig vor, wenn:
- eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist (häufig etwa 2–3 Monate),
- die Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit weniger als drei Jahren Ausbildungsdauer notwendig ist.
| Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
| Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
| E 15 | 5.828 | 6.209 | 6.634 | 7.214 | 7.811 | 8.204 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
| E 14 | 5.298 | 5.643 | 6.094 | 6.594 | 7.152 | 7.552 | |
| E 13 | 4.901 | 5.279 | 5.710 | 6.177 | 6.727 | 7.026 | |
| E 12 | 4.416 | 4.851 | 5.360 | 5.924 | 6.586 | 6.900 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
| E 11 | 4.270 | 4.670 | 5.046 | 5.454 | 6.013 | 6.327 | |
| E 10 | 4.125 | 4.438 | 4.795 | 5.181 | 5.612 | 5.753 | |
| E 9c | 4.011 | 4.291 | 4.595 | 4.923 | 5.275 | 5.528 | |
| E 9b | 3.780 | 4.039 | 4.204 | 4.691 | 4.979 | 5.313 | |
| E 9a | 3.659 | 3.878 | 4.098 | 4.587 | 4.697 | 4.980 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
| E 8 | 3.486 | 3.697 | 3.843 | 3.992 | 4.154 | 4.231 | |
| E 7 | 3.295 | 3.538 | 3.683 | 3.829 | 3.969 | 4.045 | |
| E 6 | 3.240 | 3.440 | 3.580 | 3.719 | 3.856 | 3.926 | |
| E 5 | 3.124 | 3.318 | 3.449 | 3.588 | 3.717 | 3.783 | |
| E 4 | 2.994 | 3.190 | 3.355 | 3.458 | 3.560 | 3.620 | An- und Ungelernte |
| E 3 | 2.953 | 3.164 | 3.216 | 3.333 | 3.421 | 3.502 | |
| E 2 | 2.768 | 2.975 | 3.027 | 3.101 | 3.264 | 3.433 | |
| E 1 | - | 2.535 | 2.569 | 2.612 | 2.652 | 2.755 | |
Stufen und Stufenlaufzeit
Auch in der Entgeltgruppe E 4 erfolgt die Vergütung nach Stufen. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen: Einstufung und Stufenaufstieg nach TVöD
Abgrenzung der Entgeltgruppe E 4
- E 3: Tätigkeiten mit eingehender fachlicher Einarbeitung
- E 4: schwierige Tätigkeiten oder Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen
- E 5: qualifizierte Tätigkeiten mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung
Typische Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E 4
- schwierige oder besonders verantwortungsvolle einfache Tätigkeiten
- gründliche Fachkenntnisse (z. B. Rechtsvorschriften, technische oder kaufmännische Kenntnisse)
- mehrmonatige Einarbeitung
- selbstständige Arbeitsweise innerhalb klarer Vorgaben
- teilweise Anleitung anderer Beschäftigter möglich
Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe 4 TVöD
Hinweis: Die folgenden Tätigkeiten können – abhängig vom konkreten Aufgabeninhalt – der Entgeltgruppe E 4 zugeordnet sein.
- Mitarbeiter im Bauhof oder Baubetriebshof
- Straßenbauer, Straßenwärter oder Straßenkontrolleur
- Baumpfleger
- Hausmeister
- Hallenwart oder Stadionwart
- Feuerwehrgerätewart
- Fachlagerist
- Kraftfahrer (z. B. mit Führerschein Klasse C/CE)
- Müllwerker mit Führerschein Klasse C/CE
- Fahrer von Reinigungs- oder Kehrmaschinen
- Schulsekretär
- Mitarbeiter in der Stadtbücherei
- Objektbetreuer für Not- oder Flüchtlingsunterkünfte
- Rettungssanitäter oder Rettungsassistent
- Teamassistent im Jobcenter
- Tischler, Schreiner, Zimmermann
- Vorarbeiter in der Stadtreinigung
- auch als Minijob im öffentlichen Dienst
Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD
a) Handwerkliche Tätigkeiten
- Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit weniger als drei Jahren Ausbildungsdauer, die entsprechend eingesetzt werden.
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe E 3 erfordern.
b) Verwaltungsdienste
- Tätigkeiten, die sich aus E 3 dadurch herausheben, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern.
- Schwierige Tätigkeiten im Sinne erhöhter Anforderungen an Überlegungsvermögen oder fachliches Geschick.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bestehen ergänzende landesbezirkliche Tarifverträge.
c) Spezielle Tätigkeitsmerkmale
Qualifikation, Arbeitszeit & Hinweise
- Qualifikation: je nach Fallgruppe keine Ausbildung oder abgeschlossene Ausbildung mit weniger als 3 Jahren
- Regelarbeitszeit (Kommunen): 39 Stunden/Woche (TVöD-K: 38,5) – Details zur regelmäßigen Arbeitszeit
- Jahressonderzahlung
- TVöD-Gehalt bei Teilzeit berechnen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 4
Welche Bedeutung haben „gründliche Fachkenntnisse“ in der Entgeltgruppe E 4?
Gründliche Fachkenntnisse bedeuten, dass Beschäftigte über ein fundiertes Basiswissen des für ihren Arbeitsbereich geltenden Vorschriften- und Regelwerks verfügen müssen, das über einfache Routineaufgaben hinausgeht.
Welche Ausbildungen fallen typischerweise unter E 4?
Dazu gehören vor allem anerkannte Ausbildungsberufe, deren reguläre Ausbildungsdauer weniger als drei Jahre beträgt (z. B. bestimmte handwerkliche Berufe oder Fachpraktiker-Ausbildungen).
Fragen zur Entgeltgruppe E 4 im Forum
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