E 15 TVöD
E 15 (auch: EG 15) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 15 TVöD (m/w/d):
- Amtsleiter, Abteilungsleiter (z.B. Grünflächenamt, Sportamt, Stadtentwässerung)
- Arzt, Notarzt, Facharzt im Gesundheitsamt / Sozialpsychiatrischer Dienst, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Amtsärztlicher Dienst, Jugendärztlicher Dienst (z.B. Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Rettungsdienst, Hygiene und Umweltmedizin, Notfallmedizin, Innere Medizin, Anästhesie, Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin)
- Baudezernent
- Bereichsleiter (z.B. Straßenverkehrstechnik, Tiefbau, Informationstechnologie)
- Betriebsleiter
- Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen als Leitung für die Abteilung Amtsärztlicher Dienst
- Fachbereichsleiter (z.B. Kinder/ Jugend / Soziales, Bauen, Familie / Bildung, Ordnung / Umwelt / Nachhaltigkeit / Mobilität, Städtebau, Zentrale Dienste und Ratsarbeit)
- Geschäftsführer
- Kämmerer
- Leiter Kulturbüro
- Leitung des Tiefbau- und Grünflächenamtes
- Leitung der Stadtbibliothek
- Leitung Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Leiter für die Stadtplanung / Stadtentwicklung
- Projektleiter Großprojekte Bau und Umweltschutz
- Psychiater als Leitung für den Sozialpsychiatrischen Dienst
- Zoodirektor
a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind.
Protokollerklärung: Bei der Zahl der Unterstellten zählen nicht mit:
a) Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 nach Abschnitt II Ziffern 2 und 3,
b) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A13
- Qualifikation / Voraussetzungen: in der Regel wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master, Promotion, Magister, o.ä.
- Wissenschaftliche Hochschule: Universität, Technische Hochschule (TH) mit Universitätsstatus, Pädagogische Hochschule, Medizinische Hochschule, usw.
- Vergleichbare Beamtenlaufbahn: höherer Dienst (hD)
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
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