E 3 TVöD

E 3 (auch: EG 3) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

In dieser Entgeltgruppe sind Tätigkeiten zu erledigen, für die eine eingehende fachliche Einweisung notwendig ist. Die Dauer dieser Einarbeitungszeit ist nicht definiert. Nach der herrschenden Meinung beträgt die Einarbeitungszeit 4-6 Wochen. Einer Vor- oder Ausbildung bedarf es in dieser Entgeltgruppe nicht. Sofern allerdings schwierige Tätigkeiten auszuüben sind, greift Entgeltgruppe 4.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 1.4.2022 - 29.2.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.419 2.613 2.661 2.769 2.850 2.925

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Juni 2023 (1.240 €), Juli 2023 - bis Februar 2024 (220 €).

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 3 TVöD (m/w/d): Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung in E 3 gemäß Entgeltordnung: Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:



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