Herabgruppierung rechtens?
#1

Moin Moin,
ich bin seit 1987 beim Bund als Zivilangestellter in der Verwaltung beschäftigt. Momentan sitze ich mit der Entgeltgruppe E5 auf einem Dienstposten der Entgeltgruppe E3 in 55 km Entfernung von meinem Wohnort. Jetzt tun sich mehrere Probleme auf. Aufgrund einer "berechtigten" Beschwerde sollte ich nach 9 Jahren endlich heimatnah (8 km!) versetzt werden und zwar auf einen Dienstposten der Entgeltgruppe E5. In dem Protokoll des Personalgespäches wurde dieses festgehalten und auch der Hinweis, dass ich mit einer Herabgruppierung nicht einverstanden bin. Jetzt habe ich die Abordnung bekommen und sollte letzte Woche eine "Einverständniserklärung zur Herabgruppierung in E4" unterschreiben, inkl. dem Hinweis der Bestandssicherung (soll durch Ausgleichszahlungen jeden Monat das gleiche Gehalt mit E4 haben, wie mit der dann vorherigen E5). Ich habe mich geweigert, das zu unterschreiben, weil ich da psychisch einfach ein Problem mit habe, denn es stellt für mich eine Degradierung und persönliche Herabsetzung dar. Das würde man mit keinem Beamten oder Soldaten machen. Durch Zufall habe ich jetzt auch herausgefunden warum ich unterschreiben sollte. Durch einen neuen Stellenplan wurde ein Großteil der Angestelltenstellen herabgruppiert, gleichzeitig aber neue Beamten- u. Soldatenstellen geschaffen. Die wenigen verbliebenen E5-Stellen werden an die eigenen gegeben, nicht an neu zu versetzte Fremde. Bin der Auffassung, dass ich dann von vornerein ja eigentlich gar keine Chance auf einen E5-Posten habe.
Gleichzeitig wird mir indirekt angedroht, dass mit der nächsten Strukturreform 2017 ich auch an meiner jetzigen Dienststelle in die E3 abrutschen kann (oder sogar muß?) oder die Kündigung droht, wenn ich mich weigere. Bin entsetzt, dass man nach fast 30 Jahren Dienstzeit wie der letzte Dreck behandelt wird.
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