Herabgruppierung
#1

Hallo, 
kann es eine einseitige Herabgruppierung seitens des Arbeitgebers geben, nachdem für die selbe Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe schon 3 Jahre gezahlt wurde und jetzt sogar noch mehrere andere teils schwierigere Aufgaben hinzu gekommen sind?

Danke für die Antworten
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#2

nur bei korrigierender Rückgruppierung
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#3

Entscheidend ist wie die ursprünglich und nun übertragenen Aufgaben tatsächlich zu bewerten sind. Aus einer bisherigen fälschlich zu hohen Zahlung erfolgt kein Anspruch. Es kommt aber auf die Details an ob die Korrektur der Eingruppierung zulässig ist. Im Einzelfall können sich Hinderungsgründe ergeben.
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#4

Steht die aktuelle Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag oder wurde die sonst schriftlich fixiert?
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#5

(09.01.2024, 11:25)Gast schrieb:  Steht die aktuelle Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag oder wurde die sonst schriftlich fixiert?

Dabei käme es dann auch auf die Formulierung an. Die meisten Angaben zur Entgeltgruppe in Arbeitsverträgen im Bereich TVöD/TV-L etc. entfalten keine Bindungswirkung. Es bräuchte von den Musterverträgen etc. abweichende Formulierungen.
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