TVöD Eingruppierung in Schwimmbädern – Bademeister, Rettungsschwimmer und Fachangestellte

Die TVöD Eingruppierung in Schwimmbädern betrifft unter anderem Rettungsschwimmer, Bademeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie Badbetriebsleiter.

Der Begriff Bademeister wird umgangssprachlich häufig für Beschäftigte in Schwimmbädern verwendet. Im öffentlichen Dienst handelt es sich dabei in der Regel um Fachangestellte für Bäderbetriebe oder um Beschäftigte in der Wasseraufsicht.

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA).

Je nach Ausbildung, Verantwortung und Leitungsfunktion kommen verschiedene Entgeltgruppen in Betracht.

Allerdings wird nur ein Teil der Bediensteten in Bädern nach dem TVöD vergütet. Alternativ kommt auch der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe Tarif TV-V zur Anwendung, der gesonderte Regeln für die Eingruppierung aufweist. Dieser Tarif kann für Bäder gelten, die als Sparten von Versorgungsbetrieben wie z.B. Stadtwerken geführt werden (Beispiel: Stadtwerke München).

Weitere Bäder bezahlen in Anlehnung an den TVöD, zum Beispiel wenn ein Verein als Träger eines Freibads fungiert.

TVöD Entgeltgruppen für Beschäftigte in Bäderbetrieben

Die Entgeltgruppen im Bäderbereich reichen im TVöD von E3 bis E9b. Sie unterscheiden sich insbesondere nach:

Tätigkeitsmerkmale für Bäderbetriebe nach dem TVöD

Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Wasseraufsicht

Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung

Entgeltgruppe 5
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit

Entgeltgruppe 6
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung, denen als Schichtführerin oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Protokollerklärungen:
1. Anstelle einer oder eines Beschäftigten in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe kann auch eine Aufsichtskraft mit Rettungsschwimmernachweis treten.
Entgeltgruppe 7
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als stellvertretende Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.

Entgeltgruppe 8
  1. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit.
  2. Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung als Badbetriebsleiterinnen oder -leiter.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Protokollerklärungen:
2. Besonders schwierige Arbeitsbereiche sind solche, die erheblich über den normalen Schwierigkeitsgrad hinausgehen.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und deren Aufgabengebiet sich durch den Umfang und die Bedeutung sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

Hinweis zu landesbezirklichen Tarifverträgen

In einzelnen Bundesländern können landesbezirkliche Tarifverträge zusätzliche oder abweichende Tätigkeitsmerkmale enthalten. Diese gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor.

Beispiel: Handwerkliche Tätigkeitsmerkmale im Entgeltgruppenverzeichnis in Bayern
Entgeltgruppe 2:
  1. Beschäftigte für die Reinigung von Gebäuden mit besonderen Anforderungen durch den laufenden Betrieb der Einrichtung.
  2. Beschäftigte für die Wartung und Reinigung von Toiletten.
Entgeltgruppe 3:
  1. Beschäftigte, die öffentliche Bedürfnisanstalten oder Toiletten in Freibädern warten und reinigen.
  2. Beschäftigte, die Werkstätten und Maschinenhallen reinigen.
Entgeltgruppe 4:
Badewärterinnen / Badewärter (Badegehilfinnen / Badegehilfen) in medizinischen Bädern

Weitere Informationen: Typische Entgeltgruppen in Bädern nach TVöD

Gehalt in Bäderbetrieben

Das Gehalt von Bademeistern, Rettungsschwimmern und Fachangestellten für Bäderbetriebe richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe.

Weitere Informationen zum Verdienst in Bäderbetrieben finden Sie unter: Gehalt im Schwimmbad nach TVöD und TV-V.

FAQ – Häufige Fragen zur Eingruppierung in Bäderbetrieben

Welche Entgeltgruppe haben Bademeister im TVöD?
Der Begriff „Bademeister“ ist kein tariflicher Begriff. Häufig handelt es sich um Fachangestellte für Bäderbetriebe oder Beschäftigte in der Wasseraufsicht. Je nach Tätigkeit kommen im TVöD insbesondere die Entgeltgruppen E3 bis E9b in Betracht.

Welche Entgeltgruppe erhalten Fachangestellte für Bäderbetriebe?
Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit werden nach dem TVöD VKA in der Regel in Entgeltgruppe E5 eingruppiert.

Welche Entgeltgruppe haben Rettungsschwimmer?
Beschäftigte in der Wasseraufsicht können je nach Tätigkeit und Qualifikation beispielsweise in Entgeltgruppe E3 eingruppiert werden. Maßgeblich sind die konkreten Tätigkeiten und tariflichen Regelungen.

Wann ist eine Eingruppierung in E6 möglich?
Eine Eingruppierung in E6 kommt insbesondere für Fachangestellte für Bäderbetriebe mit Schichtführungsfunktion in Betracht, wenn ihnen die Aufsicht über mehrere Beschäftigte dauerhaft übertragen wurde.

Welche Entgeltgruppe haben Badbetriebsleiter?
Badbetriebsleiterinnen und Badbetriebsleiter werden häufig in Entgeltgruppe E8 eingruppiert. Bei besonders schwierigen oder bedeutenden Arbeitsbereichen können auch höhere Entgeltgruppen wie E9a oder E9b möglich sein.

Gilt in Schwimmbädern immer der TVöD?
Nein. Viele kommunale Schwimmbäder wenden den TVöD VKA an. Werden Bäder jedoch von Stadtwerken oder Versorgungsbetrieben betrieben, kann stattdessen der Tarifvertrag TV-V gelten.

Wie hoch ist das Gehalt in Bäderbetrieben?
Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Zusätzlich können Zuschläge für Schichtarbeit, Wochenendarbeit oder Feiertagsarbeit gezahlt werden.

Gibt es Zuschläge für Wochenend- und Schichtarbeit?
Ja. Im TVöD können Zuschläge für Nachtarbeit, Wechselschicht, Rufbereitschaft sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden.

Welche Rolle spielt die Berufserfahrung?
Die konkrete Vergütung richtet sich neben der Entgeltgruppe auch nach der Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt in der Regel ein Stufenaufstieg.

Wo kann ich Fragen zur Eingruppierung im Schwimmbad stellen?
Im Forum Bäder können Beschäftigte Fragen stellen und Erfahrungen zur Eingruppierung austauschen.

Diskussionsforum Bäder

In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen.

Beispielhafte Themen:



Für Bedienstete nach dem Tarifvertrag TV-V steht das spezielle Unterforum TV-V bereit.
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