Minijobs im öffentlichen Dienst

Minijobs im öffentlichen Dienst sind geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen mit einem Verdienst von bis zu 556 Euro monatlich. Sie kommen häufig bei Städten, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen vor, z. B. in Bauhöfen, Schulen, Kliniken oder Verwaltungen.

Trotz des geringen Umfangs haben Minijobber im öffentlichen Dienst umfangreiche Rechte und profitieren häufig von tariflichen Regelungen (z. B. TVöD oder TV-L).

Verdienst im Minijob im öffentlichen Dienst

Der Verdienst ist gesetzlich auf 556 Euro monatlich begrenzt. Der Stundenlohn richtet sich jedoch häufig nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L.

Typische Stundenlöhne liegen – je nach Tätigkeit – oft zwischen 13 und 18 Euro pro Stunde.

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Bis zur Minijob-Grenze fallen für Beschäftigte in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an, sodass das Bruttogehalt nahezu dem Nettogehalt entspricht.

Was ist ein Minijob?

Als Minijobs bezeichnet man:

Rechtsgrundlage ist § 8 SGB IV. Die Minijob-Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.

Minijobs sind von Midijobs zu unterscheiden. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Verdienst zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich.

Arten von Minijobs im öffentlichen Dienst

a) Geringfügig entlohnte Beschäftigungen („556 €-Jobs“)

b) Kurzfristige Beschäftigungen

Rechte von Minijobbern im öffentlichen Dienst

Minijobber sind rechtlich normale Arbeitnehmer und haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte:

Auch tarifliche Leistungen wie Jahressonderzahlung oder Leistungsentgelt können bestehen, wenn ein Tarifvertrag angewendet wird.

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mitbestimmung durch den Personalrat.

Was passiert bei Überschreiten der 556 €-Grenze?

Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Dann handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob).

Eine gelegentliche Überschreitung ist möglich, wenn sie unvorhersehbar ist (maximal 2 Monate pro Jahr).

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Minijobs können auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Tarifbeschäftigte müssen diese in der Regel anzeigen (z.B. § 3 TVöD).

Beamte benötigen häufig eine Genehmigung.

Häufige Fragen zu Minijobs im öffentlichen Dienst

Gilt der TVöD für Minijobs?

Ja, bei geringfügig Beschäftigten kann der TVöD angewendet werden, wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, Minijobber haben die gleichen Urlaubsansprüche wie andere Beschäftigte.

Gibt es Weihnachtsgeld im Minijob?

Ja, wenn ein Tarifvertrag wie der TVöD gilt.

Sind Minijobber echte Arbeitnehmer?

Ja. Minijobs sind reguläre Arbeitsverhältnisse mit besonderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Weitere Informationen zum TVöD

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