Eingruppierung in Magazinen und Lagern nach dem TVöD

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten in Magazinen und Lagern spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Dies kann zum Beispiel Mitarbeiter beim Bauhof, beim Recyclinghof (Wertstoffhof) oder Gebäudemanagement (Werkstatt) betreffen. In Lagern werden unter anderem Mitarbeiter mit einer Ausbildung zum Magazinwärter, zum Fachlagerist oder zur Fachkraft für Lagerlogistik benötigt.

Soweit landesbezirkliche Tarifverträge Tätigkeitsmerkmale enthalten, gehen diese den Regelungen der Entgeltordnung vor. Beispielsweise weist das Entgeltgruppenverzeichnis für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern Tätigkeitsmerkmale für Lager aus.

Entgeltgruppe 3:
Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -vorsteher.

Entgeltgruppe 5:
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 15 vom 25.10.2020)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt von Bedeutung.



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