TVöD Eingruppierung in Magazinen und Lagern

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Beschäftigte in Magazinen und Lagern spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Die Regelungen betreffen beispielsweise Beschäftigte in Bauhöfen, Recyclinghöfen (Wertstoffhöfen), Werkstätten oder kommunalen Lagerbereichen. Dort arbeiten unter anderem Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerlogistik, Magazinwärter oder Lagerverwalter.

Soweit landesbezirkliche Tarifverträge besondere Tätigkeitsmerkmale enthalten, gehen diese den allgemeinen Regelungen der Entgeltordnung vor. Beispielsweise enthält das Entgeltgruppenverzeichnis für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern spezielle Tätigkeitsmerkmale für Lagerbereiche.

Typische Aufgaben in Magazinen und Lagern

Beschäftigte in Magazinen und Lagern übernehmen im öffentlichen Dienst unter anderem folgende Aufgaben:

TVöD Entgeltgruppen für Lager und Magazine

Entgeltgruppe 3:
Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -vorsteher.

Entgeltgruppe 5:
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 15 vom 25.10.2020)

Gehalt im Lager nach TVöD

Das Gehalt von Beschäftigten in Magazinen und Lagern richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe.

Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt im TVöD ein Stufenaufstieg, wodurch das Tabellenentgelt steigt.

Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie in der TVöD Entgelttabelle.

FAQ – Häufige Fragen zur Eingruppierung in Lagern und Magazinen

Welche Entgeltgruppen gelten für Lagerbeschäftigte im TVöD?
Für Beschäftigte in Magazinen und Lagern kommen insbesondere die Entgeltgruppen E3 bis E6 in Betracht. Die genaue Eingruppierung richtet sich nach Ausbildung, Verantwortung und Tätigkeit.

Wann gilt die Entgeltgruppe E3?
Die Entgeltgruppe E3 gilt insbesondere für Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -vorsteher.

Wann erfolgt eine Eingruppierung in E5?
Die Entgeltgruppe E5 kann beispielsweise gelten, wenn Beschäftigte über eine einschlägige mindestens dreijährige Ausbildung verfügen oder besondere Verantwortung in besonders wertvollen Lagern tragen.

Wann gilt die Entgeltgruppe E6?
Die Entgeltgruppe E6 kommt insbesondere für Beschäftigte der Entgeltgruppe E5 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern in Betracht.

Was sind „besonders wertvolle Lager“?
Damit sind Lager gemeint, in denen besonders hochwertige, sicherheitsrelevante oder kostenintensive Materialien gelagert werden.

Welche Ausbildung wird für Tätigkeiten im Lager benötigt?
Häufig werden Ausbildungen als Fachlagerist, Fachkraft für Lagerlogistik oder vergleichbare Qualifikationen verlangt.

Wie hoch ist das Gehalt im Lager nach TVöD?
Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt im TVöD ein Stufenaufstieg.

Wo arbeiten Lagerbeschäftigte im öffentlichen Dienst?
Typische Einsatzorte sind Bauhöfe, Werkstätten, Recyclinghöfe, Lagerbereiche von Kommunen, Gebäudemanagement oder technische Betriebe.

Gilt für Lagerbeschäftigte immer der TVöD?
Nicht immer. Bei Ländern oder Hochschulen gilt häufig statt des TVöD der TV-L.

Wo finde ich weitere Informationen zur Eingruppierung?
Weitere Informationen finden Sie unter TVöD Eingruppierung, Arbeitsvorgänge im TVöD und Stellenbewertung im öffentlichen Dienst.

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