Arbeitsvorgänge im TVöD

Der Begriff Arbeitsvorgang spielt eine zentrale Rolle bei der Eingruppierung im TVöD.

Er entscheidet häufig darüber, ob eine Tätigkeit einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet wird oder nicht.

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst wissen jedoch nicht, wie Arbeitsvorgänge tatsächlich gebildet werden und welche Bedeutung sie für die Bewertung einer Stelle haben.

Definition eines Arbeitsvorgangs

Ein Arbeitsvorgang ist eine zusammenhängende Arbeitseinheit, die auf ein bestimmtes Arbeitsergebnis gerichtet ist.

Mehrere einzelne Tätigkeiten können dabei zu einem Arbeitsvorgang gehören, wenn sie inhaltlich miteinander verbunden sind.

Der Arbeitsvorgang bildet damit die Grundlage für die Stellenbewertung.

Warum Arbeitsvorgänge für die Eingruppierung wichtig sind

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung verlangen häufig, dass bestimmte Anforderungen mindestens zu einem bestimmten Anteil der Arbeitszeit erfüllt werden.

Typische Formulierungen sind zum Beispiel:

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt davon ab, wie die Arbeitsvorgänge gebildet werden.

Deshalb kommt es in der Praxis häufig zu Streit darüber, wie Arbeitsvorgänge richtig zu definieren sind.

Beispiele für Arbeitsvorgänge

Beispiele aus der Praxis:

Ein Arbeitsvorgang kann aus mehreren Einzelschritten bestehen, wenn diese auf dasselbe Arbeitsergebnis gerichtet sind.

Verwaltung (Sachbearbeitung)

  • Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld
  • Prüfung und Entscheidung über Bauanträge
  • Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
  • Erstellung von Gebührenbescheiden
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Durchführung von Vergabeverfahren

Jobcenter / Sozialverwaltung

  • Bearbeitung von Bürgergeld-Anträgen
  • Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Berechnung und Bewilligung von Leistungen
  • Bearbeitung von Änderungsmitteilungen
  • Prüfung von Rückforderungen
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen Leistungsbescheide

Bauhof / technische Dienste

  • Durchführung von Straßenunterhaltungsarbeiten
  • Pflege von Grünanlagen und Parks
  • Winterdienst (Räum- und Streuarbeiten)
  • Wartung und Reparatur von kommunalen Fahrzeugen
  • Instandhaltung von Spielplätzen
  • Aufbau und Abbau von Verkehrsabsicherungen

Sozial- und Erziehungsdienst (Kita / Jugendhilfe)

  • Pädagogische Betreuung einer Kindergruppe
  • Durchführung von Bildungsangeboten
  • Elterngespräche und Entwicklungsdokumentation
  • Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten
  • Beobachtung und Förderung der kindlichen Entwicklung

IT / technische Verwaltung

  • Administration von Fachverfahren der Verwaltung
  • Betreuung der IT-Infrastruktur einer Behörde
  • Einrichtung und Wartung von Arbeitsplatzrechnern
  • Analyse und Behebung von IT-Störungen
  • Einführung neuer Softwarelösungen

Typische Fehler bei der Bildung von Arbeitsvorgängen

In der Praxis werden Arbeitsvorgänge häufig falsch gebildet.

Typische Fehler sind:

Eine falsche Bildung von Arbeitsvorgängen kann dazu führen, dass eine Tätigkeit niedriger bewertet wird, als sie tatsächlich ist.

Arbeitsvorgänge und Höhergruppierung

Wenn ein Arbeitsvorgang die Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe erfüllt, kann sich daraus ein Anspruch auf eine Höhergruppierung ergeben.

In vielen Verfahren vor den Arbeitsgerichten spielen deshalb die Arbeitsvorgänge eine entscheidende Rolle.

Zusammenhang mit Stellenbeschreibung

Arbeitsvorgänge werden häufig auf Grundlage einer Stellenbeschreibung gebildet.

Die Stellenbeschreibung ist jedoch nicht allein entscheidend. Maßgeblich bleibt immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Weitere Informationen: Stellenbewertung im öffentlichen Dienst

Mini-FAQ zu Arbeitsvorgängen

Wer legt die Arbeitsvorgänge fest?

In der Praxis erfolgt die Festlegung meist durch den Arbeitgeber, häufig in Zusammenarbeit mit Personalabteilung und Personalrat.

Kann ich die Arbeitsvorgänge überprüfen lassen?

Ja. Beschäftigte können eine Überprüfung der Eingruppierung verlangen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Tätigkeit höherwertig ist.

Sind Arbeitsvorgänge vor Gericht wichtig?

Ja. Bei einer Eingruppierungsklage prüfen Arbeitsgerichte häufig, wie die Arbeitsvorgänge tatsächlich gebildet sind.

Forum TVöD

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