Höhergruppierung im öffentlichen Dienst: Anspruch, Antrag & Beispiele
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst fragen sich, ob ihre Tätigkeit korrekt eingruppiert ist – und wann sie Anspruch auf eine Höhergruppierung haben. Gerade nach neuen Aufgaben, Umstrukturierungen oder einer Stellenbewertung lohnt sich ein genauer Blick.
Hier erfahren Sie, was eine Höhergruppierung bedeutet, wann sie möglich ist und wie Sie sie beantragen können.
Was ist eine Höhergruppierung?
Eine Höhergruppierung bedeutet, dass Ihre Tätigkeit nach den tariflichen Regelungen des Tarifvertrags (zum Beispiel TVöD, TV-L, oder TV-V) einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird. Das kann z. B. nach einer Aufgabenerweiterung, Stellenbewertung, Fortbildung oder organisatorischen Veränderung der Fall sein.
Beispiel: Eine Verwaltungsangestellte, die bisher in EG 8 eingruppiert war, übernimmt dauerhaft Aufgaben mit selbständigen Leistungen – etwa die Sozialhilfesachbearbeitung. Dadurch wird sie in EG 9a TVöD höhergruppiert.
Wann besteht ein Anspruch auf Höhergruppierung?
Ein Anspruch besteht, wenn Ihre tatsächlich ausgeübten Aufgaben dauerhaft den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Entscheidend ist also nicht der Titel Ihrer Stelle, sondern die Art und Wertigkeit der Aufgaben.
- Die höherwertige Tätigkeit muss dauerhaft übertragen sein.
- Die Tätigkeitsmerkmale müssen den Anforderungen der höheren Entgeltgruppe entsprechen.
- Die Übertragung muss rechtmäßig angeordnet oder faktisch erfolgt sein (auch „schleichende Höhergruppierung“ möglich).
Rechtsgrundlage am Beispiel TVöD: §§ 12, 13 TVöD in Verbindung mit den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltordnung.
Wie beantrage ich eine Höhergruppierung?
- Aufgaben prüfen: Dokumentieren Sie, welche Aufgaben Sie tatsächlich übernehmen – idealerweise mit Zeitanteilen.
- Abgleich mit Tätigkeitsmerkmalen: Vergleichen Sie Ihre Aufgaben mit der Entgeltordnung (z. B. Verwaltung, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst).
- Gespräch mit Vorgesetzten oder Personalstelle: Weisen Sie sachlich auf die Veränderung hin und bitten Sie um Prüfung der Eingruppierung.
- Schriftlicher Antrag: Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.
Beispiel für einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Höhergruppierung
Beispiele aus weiteren Bereichen des öffentlichen Dienstes
- Kita: Eine Erzieherin wird zur Leitung ernannt. → Höhergruppierung nach S-13 möglich.
- Pflege: Eine Pflegefachkraft übernimmt dauerhaft die Praxisanleitung. → Höhergruppierung nach P8 statt P7.
- Bauhof: Ein Mitarbeiter wird mit der Geräte- und Personalverantwortung betraut. → Höhergruppierung in EG 6 oder 7.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Eingruppierung und Höhergruppierung?
Die Eingruppierung ist die erstmalige Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu einer Entgeltgruppe. Eine Höhergruppierung erfolgt später, wenn Ihre Aufgaben dauerhaft anspruchsvoller werden und die Merkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllen.
Kann ich rückwirkend höhergruppiert werden?
Eine Höhergruppierung wirkt frühestens ab dem Monat, in dem sie beantragt oder die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde. Deshalb ist der frühzeitige Antrag entscheidend. Es gelten die tariflichen Ausschlussfristen, zum Beispiel nach § 37 TVöD (6 Monate).
Wie ist das mit der Stufenlaufzeit nach einer Höhergruppierung?
Dies ist abhängig vom jeweiligen Tarifvertrag. Im TVöD werden Sie der gleichen Stufe zugeordnet, die Sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung ( § 17 Abs. 4 TVöD ).
Gilt das auch für Beamtinnen und Beamte?
Nein. Bei Beamten spricht man von einer Beförderung – nicht von Höhergruppierung. Die Rechtsgrundlagen finden sich im jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtenrecht.
Kann ich gegen eine abgelehnte Höhergruppierung vorgehen?
Ja. Sehen Sie in Ihre Personalakte ein, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren. Sprechen Sie mit dem Personalrat. Eine Beratung durch Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist empfehlenswert. Sie können eine Eingruppierungsklage (Eingruppierungsfeststellungsklage) beim Arbeitsgericht erheben.
Gibt es Nachteile?
In Einzelfällen kann das Gehalt nach der Höhergruppierung geringer ausfallen, was jedoch zumeist nur kurzfristig eintritt. Gründe können beispielsweise sein, dass Zulagen entfallen, die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") sinkt oder das Leistungsentgelt sich reduziert.
FAQ – Antrag & Fristen
Sollte ich um eine Eingangsbestätigung bitten?
Ja, das ist empfehlenswert. Eine Eingangsbestätigung oder ein nachweisbarer Versand (z. B. E-Mail oder Einwurf) sichert Ihnen den Nachweis des Eingangsdatums.
Sollte ich den Personalrat informieren?
Das ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen und kann beratend oder unterstützend tätig werden. Eine Kopie des Antrags „zur Kenntnis“ zeigt Transparenz und stärkt Ihre Position.
Wird mit dem Antrag die tarifliche Ausschlussfrist gewahrt?
Ja, sofern der Antrag schriftlich gestellt und der Anspruch hinreichend konkret bezeichnet ist. Nach § 37 TVöD / TV-L müssen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
Fazit: Eine Höhergruppierung ist Ihr gutes Recht, wenn Ihre Aufgaben dauerhaft anspruchsvoller geworden sind. Eine sachliche Dokumentation und ein klarer Antrag sind der Schlüssel zu einer gerechten Bewertung Ihrer Arbeit.
In unseren Foren können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen. Beispielhafte Themen:- Tätigkeitsbeschreibung
- Rückwirkende Höhergruppierung dadurch eine Stufe tiefer
- Frist Antwort Antrag Höhergruppierung

