Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst

Ablauf, Chancen und Unterstützung bei falscher Eingruppierung im TVöD/TV-L

Eine fehlerhafte Eingruppierung kann Beschäftigte im öffentlichen Dienst über Jahre mehrere tausend Euro kosten. Wenn interne Klärungsversuche scheitern, kann eine gerichtliche Überprüfung – die sogenannte Eingruppierungsklage bzw. Eingruppierungsfeststellungsklage – notwendig werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Was ist eine Eingruppierungsklage?

Mit einer Eingruppierungsklage wird vor dem Arbeitsgericht die korrekte Entgeltgruppe nach einem Tarifvertrag wie z.B. TVöD, TV-L oder TV-V festgestellt. Das Gericht bewertet die tatsächlich übertragenen Aufgaben und ordnet sie tariflich ein.

Es geht nicht darum, neue Tätigkeiten einzuklagen, sondern eine korrekte tarifliche Bewertung der bestehenden Aufgaben zu erhalten.

Typische Gründe für eine falsche Eingruppierung

Ablauf einer Eingruppierungsklage – Schritt für Schritt

1. Antrag auf höhere Eingruppierung

Vor der Klage sollte ein formeller Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden. Nachzahlungen sind sonst nur eingeschränkt möglich.

2. Erstellung oder Aktualisierung der Stellenbeschreibung

Die Stellenbeschreibung ist das zentrale Dokument im Verfahren.

3. Beteiligung des Personalrats

Eingruppierungen sind mitbestimmungspflichtig. Eine Stellungnahme des Personalrats stärkt den Fall.

4. Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht

Für Eingruppierungsklagen gibt es in der ersten Instanz (Arbeitsgericht) keinen Anwaltszwang. Gleichwohl ist die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in der Regel zu empfehlen.

An das

Arbeitsgericht [Ort]

Kläger/in:
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]

Prozessbevollmächtigte/r (falls vorhanden):
[Name, Anschrift, ggf. Rechtsanwalt / Gewerkschaft]

Beklagte:
[Dienststelle / Träger / Stadt / Landkreis]
[Abteilung / Fachbereich]
[Anschrift]

Klageschrift

1. Klageantrag

  1. Es wird beantragt, festzustellen, dass der Kläger/die Klägerin mit Wirkung ab dem [Datum, z. B. Antragstellung / Stichtag] in die Entgeltgruppe 9a des TVöD / TV-L einzustufen ist.
  2. Hilfsweise: Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger/die Klägerin ab dem [Datum] in die Entgeltgruppe 9a des TVöD / TV-L einzugruppieren und die sich hieraus ergebenden Entgeltansprüche zu erfüllen.

2. Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht ist gemäß den einschlägigen arbeitsgerichtlichen Zuständigkeitsregeln zuständig.

3. Begründung

Sachverhalt:

Der Kläger ist seit dem [Einstellungsdatum] bei der Beklagten als [aktuelle Stellenbezeichnung] tätig. Seine/ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:

  • Selbständige Bearbeitung von [konkrete Aufgaben, z. B. Leistungs- / Widerspruchsentscheidungen, Verwaltung von Fördermitteln, fachliche Betreuung eines Sachgebiets] (detailliert: siehe Arbeitsvorgangsverzeichnis Anlage 1).
  • Verantwortung für [Projekte/Teilprojekte, Budgetverantwortung, Koordination externer Partner, fachliche Anleitung von Mitarbeitenden].
  • Eigenverantwortliche Erledigung von komplexen fachlichen Fragestellungen einschließlich der Beurteilung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Auslegung tariflicher/gesetzlicher Vorgaben.

Die tatsächliche Tätigkeit des Klägers entspricht nach Auffassung des Klägers den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 9a TVöD / TV-L (vgl. Stellenbeschreibung Anlage 2, Arbeitsvorgangsverzeichnis Anlage 1, E-Mail-Korrespondenz Anlage 3).

Rechtliche Würdigung:

Die Beklagte hat den Kläger hingegen in die Entgeltgruppe [aktuelle EG, z. B. 8] eingruppiert. Nach Prüfung der übertragenen Tätigkeiten sind die Merkmale der Entgeltgruppe 9a erfüllt, insbesondere aufgrund der Selbständigkeit, der fachlichen Schwierigkeit und der Bedeutung der übertragenen Aufgaben. Die Beklagte hat keine ausreichenden Gründe vorgetragen, welche die bisherige Einstufung stützen würden.

4. Beweismittel

  1. Zeugnis: [Name Vorgesetzter / Kolleg/in] (zur Bestätigung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten).
  2. Stellenbeschreibung (Stand: [Datum]) — Anlage 2.
  3. Arbeitsvorgangsverzeichnis / Tätigkeitsdarstellung (konkret: bzw. Zeitaufwand-Verteilung) — Anlage 1.
  4. Organigramm der Dienststelle — Anlage 4.
  5. Schriftwechsel zum Antrag auf Höhergruppierung und interne Stellungnahmen — Anlage 3.
  6. Stellungnahme des Personalrats (sofern vorhanden) — Anlage 5.
  7. Weitere Urkunden und, falls erforderlich, Augenschein oder Zeugenvernehmung.

5. Prozessuale Hinweise

Der Kläger weist darauf hin, dass er bereits am [Datum des schriftlichen Antrags/Aufforderung] einen schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung bei der Beklagten gestellt hat (Anlage 3). Diese interne Beanstandung wurde entweder abgelehnt oder unbeantwortet gelassen; somit ist die gerichtliche Klärung erforderlich.

6. Antrag auf mündliche Verhandlung

Der Kläger beantragt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und weist darauf hin, dass gegebenenfalls Zeugen zu benennen sind.

Unterschrift

[Ort], den [Datum]

__________________________
[Vorname Nachname, Kläger/in]

Anlagen (übersicht)

  1. Arbeitsvorgangsverzeichnis / Tätigkeitsbeschreibung
  2. Stellenbeschreibung (Stand: [Datum])
  3. Schriftwechsel (Antrag auf Höhergruppierung, Antworten)
  4. Organigramm
  5. Stellungnahme des Personalrats
  6. Nachweise zu Projekten / fachlichen Entscheidungen (Beispiele)


5. Güteverhandlung und Kammertermin

Das Gericht klärt, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden. Häufig werden Vorgesetzte als Zeugen geladen.

6. Urteil oder Vergleich

Das Gericht stellt die richtige Entgeltgruppe fest oder es wird ein Vergleich geschlossen.

Chancen und Risiken

Chancen einer Eingruppierungsklage:
Eine Eingruppierungsklage bietet gute Erfolgsaussichten, wenn die tatsächlichen Tätigkeiten höherwertig sind als bisher bewertet. Die Gerichte prüfen objektiv, welche Aufgaben dauerhaft übertragen wurden – nicht nur, was in der Stellenbeschreibung steht. Gerade bei gewachsenen Aufgabenpaketen oder veralteten Stellenprofilen führt das häufig zu einer höheren Entgeltgruppe. Ein weiterer Vorteil: Wird der Anspruch festgestellt, erfolgt die Bezahlung rückwirkend ab dem Zeitpunkt des schriftlichen Höhergruppierungsantrags. Zudem schafft die gerichtliche Entscheidung Klarheit und Transparenz für Beschäftigte wie auch für die Dienststelle.

Risiken einer Eingruppierungsklage:
Zu den Risiken gehört, dass das Verfahren mehrere Monate dauern kann und die Darstellung der Arbeitsvorgänge sehr sorgfältig erfolgen muss. Unklare oder lückenhafte Tätigkeitsbeschreibungen können die Erfolgschancen mindern. Zudem besteht ein gewisser Dokumentationsaufwand, und das Gericht kann – bei fehlender Darlegung – zugunsten der bisherigen Bewertung entscheiden. Wichtig zu wissen: Es gibt kein Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite, aber in erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst.

Gute Erfolgschancen bestehen, wenn:

Mögliche Risiken

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