Ausschlussfrist nach TVöD
§ 37 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Frist, um Ansprüche aus dem Tarifvertrag geltend zu machen. Diese Frist gilt für Ansprüche des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer.§ 37 Ausschlussfrist
(1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.
(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)
Kommentierung:
Die Ausschlussfrist dient der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07).
Maßgebender Zeitpunkt für die Wahrung der Ausschlussfrist ist der Zugang der schriftlichen Forderung. Es genügt ein einfaches Schreiben, das heißt es muss z.B. kein spezielles Formular genutzt werden. Der Anspruch muss ernsthaft und bestimmt eingefordert werden; eine höfliche Frage ist daher nicht ausreichend.
In der Regel gilt die Schriftform auch als gewahrt, wenn Ansprüche per Fax oder per E-Mail geltend gemacht werden. Es ist empfehlenswert, um eine Eingangsbestätigung zu bitten.
Die Ausschlussfrist darf nicht mit der Verjährung verwechselt werden. Bei der Ausschlussfrist entfällt der Anspruch gänzlich. Bei der Verjährung bleibt der Anspruch bestehen, kann aber nicht durchgesetzt werden.
Für denselben Sachverhalt genügt die einmalige Geltendmachung.
Muster-Schreiben: |
[Ort, Datum] [Name des Arbeitnehmers] [Anschrift] [Name des Arbeitgebers] [Anschrift] Betreff: Geltendmachung von Ansprüchen nach § 37 TVöD Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners], hiermit mache ich höflich, jedoch bestimmt Ansprüche geltend, die mir nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zustehen. Dies betrifft insbesondere die Förderung bzw. Vergütungsansprüche in Bezug auf [konkrete Leistungen/Ansprüche benennen, z. B. "eine rückwirkende Zahlung", "eine Weiterbildungsmaßnahme", "eine Gehaltserhöhung gemäß XYZ"]. Ich bitte Sie um eine zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass ich durch diese Geltendmachung verhindere, dass die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD eingreift. Nach dieser Regelung müssen Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen diese. Mit diesem Schreiben erfolgt daher ausdrücklich die fristgerechte Geltendmachung meiner Ansprüche. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Bearbeitung meines Anliegens und die entsprechenden weiteren Schritte schriftlich bestätigen könnten. Sollten Sie Rückfragen zu meinem Anliegen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name des Arbeitnehmers] Anlagen: [Relevante Dokumente/Belege] [Kopien von entsprechenden Nachweisen] |
Typische Ansprüche nach dem TVöD:
- Erstattung überzahlter Entgelte
- Gehalt aus Eingruppierung / Entgeltgruppe
- Gehalt aus Einstufung / Stufenzuordnung
- Gewährung von Freizeitausgleich
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Kündigung (Kündigungsfrist)
- Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung (auch: "Regress")
- Zulagen (z.B. Wechselschichtzulage)
- Höhergruppierung
- Eingruppierung/Stufe
- Stellenbewertung, ab wann muss AG Höhergruppierung zahlen
- Leistungsentgelt nach Kündigung zum 31.12.
- Rückforderung Gehalt
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