E 9a TVöD

Die Entgeltgruppe E 9a (EG 9a) ist eine Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sie gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.

E 9a stellt regelmäßig die höchste Entgeltgruppe des mittleren Dienstes dar und markiert den Übergang zu den Tätigkeiten des gehobenen Dienstes (E 9b).

Kennzeichnend für E 9a sind überwiegend selbständige Leistungen, ein hoher Anteil vielseitiger Fachkenntnisse sowie eine deutlich gesteigerte fachliche Verantwortung.

Wann liegt Entgeltgruppe E 9a vor?

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Stufen und Stufenlaufzeit

Die Eingruppierung erfolgt in Stufen. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verkürzung, bei unterdurchschnittlichen Leistungen eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.

Weitere Informationen: Einstufung und Stufenaufstieg nach TVöD

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 9a

Was bedeutet „selbständige Leistung“ in E 9a?

Selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltgruppe E 9a erfordern ein eigenständiges Erarbeiten von Ergebnissen unter Nutzung von Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräumen.

Die Tätigkeit ist nicht mehr überwiegend durch Vorgaben geprägt, sondern verlangt fachliche Eigenverantwortung und eine spürbare Freiheit von Einzelweisungen.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 9a TVöD

Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlichen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Stellen- oder Berufsbezeichnung.

  • Bauhofleiter / Betriebsleiter
  • Bautechniker Hoch- oder Tiefbau
  • Bilanzbuchhalter / Controller
  • Datenschutzbeauftragter
  • Fallmanager im Jobcenter
  • Fachinformatiker / IT-Systemadministrator mit Konzeptverantwortung
  • Gesundheitsaufseher / Lebensmittelkontrolleur
  • Gebäudemanager
  • Meister oder Techniker mit Leitungsfunktion
  • Persönlicher Ansprechpartner (pAp)
  • Standesbeamter / Standesbeamtin
  • Technischer Sachbearbeiter mit Entscheidungsbefugnissen
  • Verwaltungsfachangestellter als selbständiger Sachbearbeiter, z. B.:
    • Ausländerwesen
    • Bauleitplanung
    • Controlling
    • Finanzverwaltung
    • Ordnungsamt
    • Personalamt
    • Sozialleistungen (SGB)
    • Stadtkasse / Vollstreckung

Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Handwerkliche / technische Tätigkeiten

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend geregelt sind (z. B. Meister, Techniker).

Verwaltungsdienste

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen in erheblichem Umfang erfordert.

b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale

Weitere Informationen

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