TVöD Eingruppierung IT / Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IT / IuK) übernehmen im öffentlichen Dienst vielfältige Aufgaben – von Systemadministration und IT-Support bis zu Softwareentwicklung, IT-Sicherheit und Projektmanagement. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TVöD. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Schwierigkeit der Tätigkeiten kommen insbesondere die Entgeltgruppen E6 bis E13 in Betracht.

Typische Tätigkeiten in der Informations- und Kommunikationstechnik

Typische Entgeltgruppen in der IT im öffentlichen Dienst

Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik werden im öffentlichen Dienst häufig in den Entgeltgruppen E6 bis E13 eingruppiert.

Tätigkeitsmerkmale für IT im TVöD

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:

Nach dem Abschnitt II Ziffer 2 sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. Nicht unter den Abschnitt II Ziffer 2 fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.

Entgeltgruppe 6
  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. (Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Entgeltgruppe 10
  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 11
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Entgeltgruppe 12
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
  3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
    a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
    b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 13
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen mindestens
    a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
    b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Brutto-Gehalt ermitteln. Dieses ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.

Zusätzlich kann nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 eine Fachkräftezulage gezahlt werden und es können Stufen vorweggewährt werden.

FAQ – Häufige Fragen zur Eingruppierung in der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

Welche Entgeltgruppen gelten für IT-Beschäftigte im TVöD?
Für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik kommen je nach Qualifikation und Tätigkeit insbesondere die Entgeltgruppen E6 bis E13 in Betracht.

Welche Entgeltgruppe erhalten Fachinformatiker im öffentlichen Dienst?
Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker werden häufig in den Entgeltgruppen E6 bis E10 eingruppiert. Die genaue Eingruppierung hängt von den übertragenen Aufgaben, der Selbstständigkeit und dem Maß der Verantwortung ab.

Wann gilt die Entgeltgruppe E6 in der IT?
Die Entgeltgruppe E6 gilt insbesondere für Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, beispielsweise Fachinformatiker für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung, mit entsprechender Tätigkeit.

Wann erfolgt eine Eingruppierung in E7 oder E8?
E7 kommt typischerweise in Betracht, wenn Beschäftigte selbstständig und ohne Anleitung tätig sind. E8 setzt darüber hinaus Tätigkeiten mit Gestaltungsspielraum über Standardfälle hinaus voraus.

Wann kommen die Entgeltgruppen E9a oder E9b in Betracht?
Die Entgeltgruppen E9a und E9b setzen zusätzliche beziehungsweise umfassende Fachkenntnisse voraus. Dies kann beispielsweise bei spezialisierten Administrations-, Netzwerk- oder Sicherheitsaufgaben der Fall sein.

Welche Voraussetzungen gelten für die Entgeltgruppe E10?
Die Entgeltgruppe E10 gilt häufig für Beschäftigte mit einschlägiger Hochschulbildung, beispielsweise in Informatik oder Wirtschaftsinformatik. Auch sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen können entsprechend eingruppiert werden.

Wann erhalten IT-Beschäftigte die Entgeltgruppen E11 bis E13?
Die höheren Entgeltgruppen setzen insbesondere besondere Leistungen, komplexe Spezialaufgaben, herausgehobene Verantwortung oder Leitungsfunktionen voraus.

Was bedeutet „besondere Leistungen“ im TVöD?
Besondere Leistungen liegen vor, wenn Tätigkeiten besondere Fachkenntnisse, umfangreiche praktische Erfahrung oder fachliche Weisungsbefugnisse erfordern.

Welche Tätigkeiten fallen unter die IuK-Entgeltordnung?
Unter die Tätigkeitsmerkmale fallen insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Systemadministration, Softwareentwicklung, Netzwerkadministration, Datenbanken, IT-Sicherheit, IT-Projektmanagement und IT-Servicemanagement.

Gilt die IT-Entgeltordnung auch für IT-Support?
Ja. Auch Tätigkeiten im IT-Support oder Helpdesk können unter die speziellen Tätigkeitsmerkmale fallen, sofern sie über die reine Anwendung von IT-Systemen hinausgehen.

Was bedeutet „Gestaltungsspielraum“ bei IT-Tätigkeiten?
Gestaltungsspielraum liegt vor, wenn Beschäftigte eigenständig technische Lösungen entwickeln oder Entscheidungen treffen und nicht nur standardisierte Abläufe bearbeiten.

Wie hoch ist das Gehalt in der IT nach dem TVöD?
Das Gehalt richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt ein Stufenaufstieg im TVöD.

Gibt es zusätzliche Zulagen für IT-Beschäftigte?
Ja. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA können Fachkräftezulagen gezahlt oder höhere Stufen vorweggewährt werden.

Gilt für IT-Beschäftigte immer der TVöD?
Nein. Bei Landesbehörden, Hochschulen, Universitäten oder Landesrechenzentren gilt häufig der TV-L anstelle des TVöD.

Welche Rolle spielen Arbeitsvorgänge bei der IT-Eingruppierung?
Für die Eingruppierung werden Tätigkeiten tariflich bewertet und in sogenannte Arbeitsvorgänge im TVöD unterteilt. Maßgeblich sind dabei insbesondere Fachkenntnisse, Schwierigkeit, Selbstständigkeit und Verantwortung.

Wo finde ich weitere Informationen zur Eingruppierung?
Weitere Grundlagen finden Sie unter TVöD Eingruppierung, Stellenbewertung im öffentlichen Dienst und Fachkräfte-Richtlinie der VKA.

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