TVöD Eingruppierung von Vermessungstechnikern

Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker werden im öffentlichen Dienst nach dem TVöD regelmäßig in die Entgeltgruppen E5 bis E9a eingruppiert.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich insbesondere nach Schwierigkeit, Selbstständigkeit und fachlichen Anforderungen der Tätigkeit. Eine höhere Eingruppierung ist vor allem möglich, wenn schwierige Vermessungsaufgaben, Katasterarbeiten oder Spezialaufgaben übertragen werden.

Typische Eingruppierungen:
  • Berufseinsteiger mit typischen Vermessungsaufgaben → EG 5
  • Selbstständige oder anspruchsvollere Tätigkeiten → EG 6 bis EG 7
  • Schwierige Vermessungsaufgaben oder Spezialaufgaben → EG 8 bis EG 9a

Tätigkeitsmerkmale nach Entgeltgruppen

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Entgeltgruppe 5:

Vermessungstechnikerinnen und -techniker sowie Geomatikerinnen und Geomatiker mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 6:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt.

Entgeltgruppe 7:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass zu mindestens einem Viertel schwierige Aufgaben zu erfüllen sind. (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 8:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass mindestens zu einem Drittel schwierige Aufgaben zu erfüllen sind. (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 9a:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass schwierige Aufgaben zu erfüllen sind. (Hierzu Protokollerklärung)

Protokollerklärungen:
Schwierige Aufgaben sind z.B.:
  1. schwierige Einmessungen der Grenzen von Nutzungsarten oder Bodenklassen;
  2. Führung von Schätzungsrissen in Flurbereinigungsverfahren;
  3. Anpassen der Schätzungsgrenzen an die neuen Grenzen der Flurbereinigung sowie schwieriges Ausarbeiten der Schätzungsunterlagen (z.B. Rahmenkarten);
  4. Herstellen der Betriebskarte der Bewertungsstützpunkte bei schwierigen Verhältnissen (z.B. Teilzupachtungen);
  5. Gebäudeeinmessungen oder Lageplanvermessungen in bebauten Ortslagen, wenn die Messung behindert ist, oder bei gleich schwierigen Verhältnissen;
  6. einfachere Lagepasspunktbestimmungen;
  7. Nivellements zur Bestimmung von Höhenpasspunkten;
  8. Bearbeiten von schwierigeren Vermessungssachen im Innendienst (wie Bearbeiten von Fortführungsvermessungen bei einer größeren Zahl von Nachweisen);
  9. in der Luftbildvermessung: Vorbereiten der Kartenunterlagen für den Bildflug; Passpunktbestimmung; schwierige Einpassungen von Luftbildern in Kartengrundrisse unter gleichzeitiger topographischer Auswertung; selbstständige photogrammetrische Auswertungen an Geräten niederer Ordnung (z.B. Stereotop, Luftbildumzeichner); Radialschlitztriangulationen; Entzerrungen einfacherer Art;
  10. schwierige Kartierungen zur Kartenneuherstellung und Kartenfortführung (wie Kartierung von Altstadtgebieten, von schwierigen Straßen- und Wasserlaufvermessungen);
  11. schwieriges Einpassen von Kartenteilen;
  12. Generalisierung von Situation (ohne Ortsteile) und Gelände (Höhenlinien);
  13. besonders schwierige Herstellung und Fortführung von Kartenoriginalen nach Entwurfsvorlagen - einschließlich Randbearbeitung und Ausführung von Korrekturen - in der Kartographie oder für das Liegenschaftskataster;
  14. besonders schwierige Montagen bei inhaltsreichen Karten im Maßstab 1:25000 und kleiner;
  15. schwierige Übertragung und Generalisierung von Fachplanungen für das Raumordnungskataster (z.B. Neueintragung von Fachplanungen mit Maßstabsumstellung und Neudarstellung);
  16. Ausarbeitung von Raumordnungsskizzen im Maßstab 1:25000 für landesplanerische Rahmenprogramme;
  17. besonders schwierige Fortführung der Kartenoriginale des Raumordnungskatasters.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe spielt auch die Stufe für das Gehalt eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen zur Eingruppierung

Häufige Fragen zur Eingruppierung von Vermessungstechnikern

In welchen Entgeltgruppen werden Vermessungstechniker eingruppiert?
Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker werden im TVöD regelmäßig in die Entgeltgruppen E5 bis E9a eingruppiert. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach Schwierigkeit, Selbstständigkeit und fachlichen Anforderungen der Tätigkeit.

Wann ist eine Eingruppierung in E5 TVöD möglich?
Die Entgeltgruppe 5 ist die Grundentgeltgruppe für Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wann kommt E6 TVöD in Betracht?
E6 ist möglich, wenn sich die Tätigkeit durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. Dies betrifft häufig selbstständigere oder anspruchsvollere Tätigkeiten.

Wann sind E7 oder E8 TVöD möglich?
Die Entgeltgruppen E7 und E8 setzen voraus, dass schwierige Aufgaben übertragen wurden. Bei E7 müssen schwierige Aufgaben mindestens zu einem Viertel, bei E8 mindestens zu einem Drittel der Tätigkeit ausmachen.

Wann ist eine Eingruppierung in E9a TVöD möglich?
E9a kommt in Betracht, wenn die Tätigkeit insgesamt durch schwierige Aufgaben geprägt ist. Dies betrifft beispielsweise anspruchsvolle Katasterarbeiten, schwierige Vermessungen oder spezialisierte Aufgaben in der Kartografie oder Photogrammetrie.

Was sind „schwierige Aufgaben“ im TVöD?
Als schwierige Aufgaben gelten insbesondere anspruchsvolle Vermessungsarbeiten, schwierige Gebäudeeinmessungen, Fortführungsvermessungen, kartografische Spezialarbeiten oder photogrammetrische Auswertungen. Die konkreten Beispiele ergeben sich aus den tariflichen Protokollerklärungen.

Was ist der Unterschied zwischen Vermessungstechnikern und Vermessungsingenieuren?
Vermessungsingenieure verfügen regelmäßig über ein Hochschulstudium und übernehmen häufig planerische, leitende oder besonders verantwortungsvolle Aufgaben. Vermessungstechniker arbeiten dagegen vor allem in der praktischen Vermessung, technischen Auswertung und Bearbeitung von Vermessungsdaten.

Gilt der TVöD auch bei Landesbehörden?
Nicht immer. Bei kommunalen Arbeitgebern gilt regelmäßig der TVöD. Bei Landesbehörden, z.B. Landesvermessungsämtern, kommt häufig der TV-L zur Anwendung.

Welche Rolle spielt die Berufserfahrung?
Mit zunehmender Berufserfahrung werden häufig anspruchsvollere Aufgaben übertragen, die eine höhere Eingruppierung ermöglichen können. Zusätzlich steigt das Gehalt innerhalb der Entgeltgruppe durch den Stufenaufstieg im TVöD.

Wo arbeiten Vermessungstechniker im öffentlichen Dienst?
Typische Arbeitgeber sind Katasterämter, Vermessungs- und Geoinformationsämter, Flurbereinigungsbehörden, Bauverwaltungen sowie Landesbehörden.

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Aufgaben von Vermessungstechnikern im öffentlichen Dienst

Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker arbeiten im öffentlichen Dienst vor allem bei Katasterämtern, Vermessungs- und Geoinformationsämtern, Flurbereinigungsbehörden, Bauverwaltungen sowie Landesbehörden.

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