E 5 TVöD

E 5 (auch: EG 5) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

Die Entgeltgruppe 5 gilt insbesondere bei Tätigkeiten, für die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren notwendig ist.
Des weiteren greift die Entgeltgruppe 5, soweit die Tätigkeiten mindestens zur Hälfte gründliche Fachkenntnisse erfordern.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.929 3.118 3.245 3.380 3.505 3.570

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 5 TVöD (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 5 gemäß Entgeltordnung:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:
Spezielle Tätigkeitsmerkmale:
Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:



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