Entgeltgruppen im TVöD
Die Entgeltgruppen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regeln die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie reichen von E 1 bis E 15 und bestimmen gemeinsam mit den Erfahrungsstufen das monatliche Bruttoentgelt.
Der TVöD gilt sowohl für den Bund als auch für die kommunalen Arbeitgeber (TVöD VKA). Die Systematik der Entgeltgruppen ist in beiden Bereichen vergleichbar.
Die Bezeichnungen ähneln den Besoldungsgruppen der Beamten, sind jedoch tarifrechtlich eigenständig geregelt.
Übersicht der Entgeltgruppen E 1 bis E 15
Die Entgeltgruppen im TVöD spiegeln die Anforderungen, Verantwortung und Komplexität der auszuübenden Tätigkeiten wider. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit typischen Tätigkeitsbereichen:
- E 1 TVöD – einfache Tätigkeiten ohne fachliche Anforderungen
- E 2 TVöD – einfach strukturierte Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitung
- E 3 TVöD – grundlegende Hilfstätigkeiten mit festen Arbeitsabläufen
- E 4 TVöD – Tätigkeiten mit begrenzten Fachkenntnissen
- E 5 TVöD – qualifizierte Sachbearbeitung nach Ausbildung
- E 6 TVöD – anspruchsvollere Sachbearbeitung mit Verantwortung
- E 7 TVöD – selbstständige Bearbeitung standardisierter Aufgaben
- E 8 TVöD – gehobene Sachbearbeitung mit Entscheidungsspielräumen
- E 9a TVöD – anspruchsvolle Fachaufgaben im gehobenen Bereich
- E 9b TVöD – komplexe Fachaufgaben, häufig mit Studium
- E 9c TVöD – besonders verantwortungsvolle Fachaufgaben
- E 10 TVöD – schwierige Fachaufgaben mit Koordinierungsanteil
- E 11 TVöD – hochqualifizierte Fachaufgaben, oft akademisch geprägt
- E 12 TVöD – sehr anspruchsvolle Fach- oder Projektaufgaben
- E 13 TVöD – wissenschaftliche oder konzeptionelle Tätigkeiten
- E 14 TVöD – hochkomplexe Aufgaben mit Leitungs- oder Spezialfunktion
- E 15 TVöD – herausgehobene Tätigkeiten mit strategischer Verantwortung
Die konkrete Eingruppierung erfolgt ausschließlich nach den auszuübenden Tätigkeiten und nicht automatisch nach Berufsabschluss oder Studiengrad.
Zugangsvoraussetzungen und typische Qualifikationen
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe richtet sich nicht allein nach dem Abschluss, sondern nach den auszuübenden Tätigkeiten und deren tariflicher Bewertung. Typischerweise gelten folgende Orientierungen:
- E 1 – E 4: einfache Tätigkeiten, häufig ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- E 5 – E 9a: Tätigkeiten mit abgeschlossener mindestens 2- oder 3-jähriger Berufsausbildung
- E 9b – E 12: anspruchsvolle Fachaufgaben, häufig mit Bachelor- oder Fachhochschulstudium
- E 13 – E 15: hochkomplexe Tätigkeiten, oft mit wissenschaftlichem Hochschulstudium (Master oder gleichwertig)
Abweichungen sind je nach Aufgabenprofil, Verantwortung und tariflicher Bewertung möglich.
Besondere Entgeltgruppen im TVöD
Für bestimmte Berufsgruppen gelten spezielle Entgelttabellen und Entgeltordnungen:
- Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18, siehe Entgelttabelle TVöD SuE
- Pflegeberufe: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, siehe P-Tabelle TVöD
- Notfallsanitäter: Entgeltgruppe N, siehe Notfallsanitäter Verdienst
Eingruppierung und Stellenbewertung
Die Eingruppierung erfolgt kraft Tarifrechts und richtet sich ausschließlich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Grundlage ist in der Regel eine Stellenbeschreibung, die im Rahmen einer Stellenbewertung geprüft wird.
Die Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe wird gesondert festgelegt und richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung und Beschäftigungszeiten.
Weitere Tarifverträge im öffentlichen Dienst
Auch in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes werden Beschäftigte in Entgelt-, Tarif- oder Lohngruppen eingruppiert:

