Entgeltgruppen TVöD

Die Entgeltgruppen werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) und im Tarifvertrag Bund (TVöD Bund) zumeist mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Die einzelnen Entgeltgruppen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Die Zugangsvoraussetzungen der Entgeltgruppen lauten in der Regel:
Für einige Berufsgruppen bestehen im TVöD besondere Entgeltgruppen: Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.

Auch in anderen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmer in Entgeltgruppen eingruppiert. Diese werden teils auch Tarifgruppen oder Lohngruppen genannt. Beispiele: Beispielhafte Diskussionen in unseren Foren:




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