Entgeltgruppen TVöD
Die Entgeltgruppen werden im Tarifvertrag Kommunen (TVöD VKA) und im Tarifvertrag Bund (TVöD Bund) zumeist mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.Die einzelnen Entgeltgruppen im Tarifvertrag Öffentlicher Dienst:
- E 1 TVöD
- E 2 TVöD
- E 3 TVöD
- E 4 TVöD
- E 5 TVöD
- E 6 TVöD
- E 7 TVöD
- E 8 TVöD
- E 9 a TVöD
- E 9 b TVöD
- E 9 c TVöD
- E 10 TVöD
- E 11 TVöD
- E 12 TVöD
- E 13 TVöD
- E 14 TVöD
- E 15 TVöD
- den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 - S 18, siehe die Entgelttabelle TVöD SuE und
- für Beschäftigte in der Pflege: Entgeltgruppen P 5 - P 16, siehe die P-Tabelle.
Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.
Die Zugangsvoraussetzung der Entgeltgruppen lauten in der Regel:
- E 1- E 4: An- und Ungelernte
- E 5 - E 9a: mindestens 2- oder 3-jährige Berufsausbildung
- E 9b - E 12: Fachhochschulstudium oder Bachelor
- E 13 - E 15: wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
- Brauche Informationen zur Stellenbewertung
- Gehalt im Öffentlichen Dienst - TVöD
- Einstufung Angestellte
- Entgeltgruppe 6 nur mit Angestelltenlehrgang I
- Laufbahn zum Beamten oder Angestellter bleiben?
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