TV-Ärzte/VKA: Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern


Der TV-Ärzte/VKA wird zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und dem Marburger Bund (Ärztegewerkschaft) geschlossen.

Die aktuelle Fassung des Tarifvertrags inkl. Entgelttabelle können Sie hier kostenlos herunterladen: TV-Ärzte als pdf

Zum TV-Ärzte steht im KommunalForum das kostenlose Forum Krankenhäuser, Betreuung, Pflege bereit.

Inhaltsverzeichnis des TV-Ärzte/VKA:
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 6 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 7 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 8 Arbeit an Sonn- und Feiertagen
§ 9 Sonderformen der Arbeit
§ 10 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 12 Bereitschaftsdienstentgelt
§ 13 Teilzeitbeschäftigung
§ 14 Arbeitszeitdokumentation

Abschnitt III Eingruppierung und Entgelt
§ 15 Allgemeine Eingruppierungsregelungen
§ 16 Eingruppierung
§ 17 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 18 Tabellenentgelt
§ 19 Stufen der Entgelttabelle
§ 20 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 21 Leistungs- und erfolgsorientierte Entgelte bei Ärztinnen und Ärzten (Vario-Ä)
§ 22 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 23 Entgelt im Krankheitsfall
§ 24 Besondere Zahlungen
§ 25 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 26 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 27 Erholungsurlaub
§ 28 Zusatzurlaub
§ 29 Sonderurlaub
§ 30 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 31 Befristete Arbeitsverträge
§ 32 Führung auf Probe
§ 33 Führung auf Zeit
§ 34 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 35 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 36 Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen, Übergangsregelungen
§ 39 Existenz- und Beschäftigungssicherung
§ 40 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anlage Tabellenentgelt




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