TVöD: Eingruppierung von Ärzten und Zahnärzten

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Ärzte und Zahnärzte folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:

Entgeltgruppe 14
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 15
  1. Fachärztinnen und Fachärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.
  2. Ärztinnen und Ärzte, denen mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzte oder Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  3. Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen mindestens fünf Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarungen Nr. 14 bis 16 vom 1. Oktober 2024)

Gesonderte Tätigkeitsmerkmale bestehen nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte für Ärzte in Krankenhäusern, Kliniken, sonstigen Einrichtungen und Heimen (z.B. Reha-Einrichtungen).

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Brutto-Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt von Relevanz. Des weiteren kommen eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage oder die Fachkräfte-Zulage in Betracht.

Beispielhafte Themen im Forum:





Hintergründe zu Ärzten und Zahnärzten:
Typische Stellen (m/w/d):
  • Ärztliche Leitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Fachbereich Gesundheit (Gesundheitsamt)
  • Arzt im Gesundheitsamt mit Bereitschaft zur Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen
  • Facharzt für Psychiatrie bzw. Psychiatrie und Psychotherapie oder Arzt in entsprechender Weiterbildung
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Arzt mit Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin
  • Zahnarzt im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst mit anerkannter Weiterbildung als Fachzahnarzt
  • Arzt im Schul- und Jugendärztlichen Dienst
  • Facharzt – Sozialpsychiatrischer Dienst mit Option zur Sachgebietsleitung
  • Arzt / Facharzt – Amtsärztlicher Dienst
Aufgaben:
a) Ärzte und Fachärzte sind im Gesundheitsamt für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen:
  • Infektionsschutz: Überwachung von Infektionskrankheiten, Ausbruchsuntersuchungen, Impfkampagnen.
  • Hygiene: Kontrolle von Lebensmittelbetrieben, Schwimmbädern, Krankenhäusern.
  • Umweltmedizin: Bewertung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit, z.B. Luftqualität, Lärm.
  • Gesundheitsförderung: Aufklärung über gesunde Lebensweise, Prävention von Krankheiten.
  • Gesundheitliche Beratung: Individuelle Beratung zu gesundheitlichen Fragen.
  • Gesundheitsmonitoring: Beobachtung des Gesundheitszustands der Bevölkerung.
Konkret bedeutet das:
  • Untersuchungen: Sie führen ärztliche Untersuchungen durch, z.B. bei Schuleintrittsuntersuchungen oder bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit.
  • Beratung: Sie beraten Behörden, Einrichtungen und Einzelpersonen in Gesundheitsfragen.
  • Gutachten: Sie erstellen Gutachten, z.B. für Gerichte oder Versicherungen.
  • Notfallmanagement: Sie sind bei Epidemien oder anderen Gesundheitskrisen im Einsatz.
b) Zahnärzte und Fachzahnärzte in Gesundheitsämtern fördern die orale Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Ihre Aufgaben umfassen:
  • Prävention:
    • Gruppenprophylaxe: Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen, um Karies und Zahnfleischentzündungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
    • Beratung: Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Eltern über richtige Zahnpflege, gesunde Ernährung und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Zahngesundheit.
    • Entwicklung von Präventionsprogrammen: Erstellung und Durchführung von Programmen zur Verbesserung der oralen Gesundheit in der Bevölkerung.
  • Epidemiologie:
    • Erhebung von Daten: Sammlung und Analyse von Daten zur oralen Gesundheit, um Trends zu erkennen und die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen zu bewerten.
    • Risikoeinschätzung: Identifizierung von Risikogruppen und Entwicklung entsprechender Präventionsmaßnahmen.
  • Beratung von Einrichtungen:
    • Kindergärten und Schulen: Beratung von Erziehern und Lehrern zu Fragen der Mundhygiene und Zahngesundheit.
    • Andere Einrichtungen: Beratung von Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Krankenhäusern zu speziellen zahnmedizinischen Fragen.
  • Zusammenarbeit:
    • Mit anderen Fachkräften: Zusammenarbeit mit Ärzten, Sozialarbeitern und anderen Gesundheitsfachkräften.
    • Mit Zahnärzten in privater Praxis: Koordination der zahnmedizinischen Versorgung und Weiterleitung von Patienten.
c) Fachärzte für Psychiatrie im Gesundheitsamt übernehmen Aufgaben, die sich auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung konzentrieren. Hier sind einige der wichtigsten Bereiche:
  • Beratung und Betreuung:
    • Sie beraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige.
    • Sie bieten Unterstützung bei Kriseninterventionen.
    • Sie vermitteln an weitere Hilfsangebote (z.B. Therapie, Selbsthilfegruppen).
  • Prävention:
    • Sie entwickeln und führen Präventionsprogramme durch, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen.
    • Sie setzen auf Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung für psychische Gesundheitsthemen.
  • Gutachten und Stellungnahmen:
    • Sie erstellen Gutachten im Rahmen von rechtlichen Verfahren (z.B. Betreuungsverfahren).
    • Sie geben Stellungnahmen zu Fragen der Arbeitsfähigkeit oder der Erziehungsfähigkeit ab.
  • Epidemiologie:
    • Sie analysieren die Verbreitung psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung.
    • Sie identifizieren Risikofaktoren und entwickeln entsprechende Maßnahmen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Akteuren:
    • Sie arbeiten eng mit anderen Fachkräften zusammen (z.B. Sozialarbeitern, Psychotherapeuten).
    • Sie koordinieren die Versorgung psychisch kranker Menschen.



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