TVöD Eingruppierung für Ärzte und Zahnärzte
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Dienst können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert werden. Maßgeblich ist dabei die Entgeltordnung zum TVöD.
Die Eingruppierung erfolgt in der Regel in den Entgeltgruppen E14 oder E15. Welche Entgeltgruppe gilt, hängt vor allem von der Qualifikation, der ausgeübten Tätigkeit sowie der Personalverantwortung ab.
TVöD Entgeltgruppen für Ärzte und Zahnärzte
Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Ärzte und Zahnärzte folgende Tätigkeitsmerkmale:
Entgeltgruppe 14Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 15
- Fachärztinnen und Fachärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.
- Ärztinnen und Ärzte, denen mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzte oder Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen mindestens fünf Zahnärztinnen oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Gehalt von Ärzten im TVöD
Das Gehalt von Ärzten und Zahnärzten im TVöD richtet sich nach zwei Faktoren:
- der Entgeltgruppe
- der Erfahrungsstufe
Ärztinnen und Ärzte beginnen häufig in der Entgeltgruppe E14. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt ein automatischer Stufenaufstieg gemäß den Regelungen des TVöD.
Fachärzte oder Ärzte mit Leitungsfunktionen werden häufig in E15 eingruppiert.
Das konkrete monatliche Bruttogehalt können Sie in der TVöD Tabelle nachsehen. Dort sind alle Entgeltgruppen und Stufen mit dem jeweiligen Tabellenentgelt aufgeführt.
Neben dem Tabellenentgelt können zusätzlich weitere Zahlungen möglich sein:
- Arbeitsmarktzulagen
- Fachkräftezulagen
- individuelle Zulagen zur Personalgewinnung
Unterschied zwischen TVöD und TV-Ärzte
Für Ärzte im öffentlichen Dienst existieren unterschiedliche Tarifverträge.
- TVöD: gilt z. B. für Ärzte in Gesundheitsämtern oder kommunalen Einrichtungen.
- TV-Ärzte: gilt für Ärzte in Krankenhäusern, Universitätskliniken und anderen medizinischen Einrichtungen.
Während Ärzte im TVöD meist in den Entgeltgruppen E14 oder E15 eingruppiert sind, enthält der Tarifvertrag TV-Ärzte eigene Entgeltgruppen und Gehaltstabellen für Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken.
Beispiele für die Eingruppierung von Ärzten im öffentlichen Dienst
Die konkrete Eingruppierung hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Typische Beispiele sind:
- Arzt im Gesundheitsamt – meist Entgeltgruppe E14
- Facharzt im öffentlichen Gesundheitsdienst – häufig Entgeltgruppe E15
- Zahnarzt im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst – E14 oder E15
- Ärztliche Leitung eines Bereichs mit Personalverantwortung – meist E15
Stufen und Gehaltsentwicklung im TVöD
Das TVöD Arzt Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe.
Jede Entgeltgruppe enthält mehrere Stufen, die mit zunehmender Berufserfahrung erreicht werden.
Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiträumen. Dadurch steigt das monatliche Tabellenentgelt im Laufe der beruflichen Tätigkeit automatisch an.
Bei der Einstellung können Arbeitgeber bereits vorhandene Berufserfahrung berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, direkt in eine höhere Stufe eingruppiert zu werden.
Die aktuellen Tabellenwerte für alle Entgeltgruppen und Stufen finden Sie in der TVöD Entgelttabelle.
Häufige Fragen zur Eingruppierung von Ärzten im TVöD
In welcher Entgeltgruppe werden Ärzte im TVöD bezahlt?
Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst werden meist in den Entgeltgruppen E14 oder E15 eingruppiert. Fachärzte sowie Ärzte mit Personalverantwortung erreichen häufig die Entgeltgruppe E15.
Gilt für Ärzte immer der TVöD?
Nein. Für viele Ärzte in Krankenhäusern gilt nicht der TVöD, sondern der Tarifvertrag TV-Ärzte. Dieser enthält eigene Entgeltgruppen und Gehaltstabellen speziell für Ärzte in Kliniken.
Wie hoch ist das Gehalt eines Arztes im TVöD?
Das Gehalt hängt von der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Ärzte werden meist in E14 oder E15 eingruppiert. Die konkreten Tabellenwerte können in der TVöD Tabelle nachgeschlagen werden.
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