E 8 TVöD

Die Entgeltgruppe E 8 (EG 8) ist eine Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sie gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.

E 8 baut auf der Entgeltgruppe 7 auf und kennzeichnet Tätigkeiten mit einem überwiegenden Anteil selbständiger Leistungen oder mit besonderer fachlicher Verantwortung.

Sie stellt regelmäßig die oberste Entgeltgruppe des mittleren Dienstes dar und bildet den Übergang zu den Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9a.

Wann liegt Entgeltgruppe E 8 vor?

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Stufen und Stufenlaufzeit

Die Eingruppierung erfolgt in Stufen. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verkürzung, bei unterdurchschnittlichen Leistungen eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.

Weitere Informationen: Einstufung und Stufenaufstieg nach TVöD

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 8

Was sind selbständige Leistungen?

Selbständige Leistungen erfordern ein eigenständiges Erarbeiten von Ergebnissen unter Nutzung von Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielräumen.

Eine bloße Anwendung von Vorgaben oder Routinetätigkeiten reicht für eine Eingruppierung in E 8 nicht aus.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 8 TVöD

Hinweis: Entscheidend sind stets die tatsächlichen Arbeitsvorgänge, nicht allein die Berufsbezeichnung.

  • Assistenz der Fachbereichsleitung
  • Bilanz- oder Lohnbuchhalter
  • Chefsekretariat / Vorzimmer der Amts- oder Behördenleitung
  • Fachassistent Leistungsgewährung (z. B. SGB II)
  • Fachinformatiker Systemintegration
  • Personalsachbearbeiter
  • Sachbearbeiter Liegenschaften / Grundbesitz
  • Technischer Sachbearbeiter
  • Standesbeamter / Standesbeamtin
  • Meister oder staatlich geprüfter Techniker
  • Verwaltungsfachangestellter als selbständiger Sachbearbeiter, z. B.:
    • Ausländerwesen
    • Bürgeramt
    • Bußgeldstelle
    • Ordnungsamt / Vollzugsdienst
    • Personalamt
    • Wohngeld
    • Wahlen

Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Handwerkliche Tätigkeiten

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gelten besondere landesbezirkliche Regelungen.

Verwaltungsdienste

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.

b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale

Weitere Informationen

Forum TVöD

Im Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst