Eingruppierung bei der Feuerwehr nach dem TVöD
Die TVöD Eingruppierung bei der Feuerwehr betrifft tarifbeschäftigte Kräfte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD.
Beamte und Tarifbeschäftigte bei der Feuerwehr
Die meisten Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehren sind Beamte. Für sie gelten daher nicht die oben genannten Eingruppierungsregeln des TVöD, sondern die Besoldungsvorschriften für Beamte. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (mehr zur Beamtenbesoldung).
Die hier dargestellten Tätigkeitsmerkmale gelten vor allem für tarifbeschäftigte Feuerwehrkräfte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst.
Kleinere Städte und Gemeinden verfügen häufig ausschließlich über eine freiwillige Feuerwehr, die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern und Ehrenbeamten zusammensetzt.
Vorbemerkungen zur TVöD-Eingruppierung im feuerwehrtechnischen Dienst
- Die Eingruppierung gemäß den nachfolgenden Merkmalen setzt jeweils mindestens die Erfüllung der Voraussetzungen für die zweite Ebene der Laufbahngruppe 1 oder eine nach Landesrecht – soweit vorhanden – gleichgestellte Ausbildung (z.B. Werkfeuerwehrfrau oder -mann) voraus.
- Auf Beschäftigte von Flughafenfeuerwehren und Werksfeuerwehren finden die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung.
Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeistern entspricht.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung einer taktischen Einheit bis Truppstärke übertragen ist, oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Oberbrandmeisterinnen und Oberbrandmeistern entspricht.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Staffelstärke übertragen ist oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern. (Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärung:
Nach diesem Merkmal sind auch Beschäftigte eingruppiert, die den Lehrgang zur Gruppenführung erfolgreich abgeschlossen haben und denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung von Einsätzen ab Truppstärke übertragen ist.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Gruppenstärke übertragen ist oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern.
Entgeltgruppe 9c
- Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Gruppenstärke übertragen ist mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern oder von Brandinspektorinnen und Brandinspektoren.
- Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter
- Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Zugstärke übertragen ist oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandoberinspektorinnen und Brandoberinspektoren entspricht.
- Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung erheblich aus der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 2 heraushebt.
- Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Verbandsstärke übertragen ist oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandamtfrauen und Brandamtmännern entspricht.
- Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung erheblich aus der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 2 heraushebt.
- Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Wachleiterinnen oder -leitern.
- Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
- Wachleiterinnen und -leiter.
Eingruppierung der Feuerwehrgerätewarte und Atemschutzgerätewarte
Die Stellen von Feuerwehrgerätewarten und Atemschutzgerätewarten werden oftmals mit hauptamtlichen Kräften besetzt. Die Eingruppierung erfolgt grundsätzlich nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten.
Soweit landesbezirkliche Tarifverträge dazu besondere Tätigkeitsmerkmale enthalten, sind diese vorrangig. Beispiele: Hessen [HTBH], Schleswig-Holstein [TV-Lohngruppenverzeichnis], Bayern [TV EGO Handwerk Bayern],
Gehalt bei der Feuerwehr nach TVöD
Das Gehalt von tarifbeschäftigten Feuerwehrkräften richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt ein Stufenaufstieg im TVöD, wodurch das Tabellenentgelt steigt.
Die aktuellen Tabellenwerte können Sie in der TVöD Entgelttabelle nachsehen.
Forum TVöD
Im Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen.
Beispielhafte Themen:
- Entgeltgruppe 5 als hauptamtlicher Gerätewart gerechtfertigt
- Eingruppierung Sachbearbeitung Feuerwehrwesen
- Lohn als Zugführer
- Niederlegung des Ehrenamtes (Feuerwehr)
- Feuerbeschau
Für verbeamtete Feuerwehrkräfte stehen die Foren für Beamte bereit.

