Feuerbeschau
#1

Hallo liebe Forengemeinde,

bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?

Gruß an alle Leidensgenossen
Therme
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#2

Hallo Therme,

erstmal herzlich willkommen in der kommunalen Familie ! S10342

Ich bin selbst nicht mit der Feuerbeschau (in NRW nennt man das Brandschau) beschäftigt, bekomme aber am Rande davon etwas mit. Wir haben einen externen Brandschutztechniker mit der Brandschau beauftragt. Gesetzliche Grundlage ist § 6 FSHG NRW. Zitat:

§ 6 FSHG Brandschau
(1) In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen; die besonderen Vorschriften über die Feuerstättenschau bleiben unberührt.
(2) Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinden. Sie wird von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehren oder von Brandschutztechnikern durchgeführt. Die Brandschutztechniker müssen mindestens eine Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr absolviert und erfolgreich an einem Lehrgang für Brandschutztechniker teilgenommen haben. Die Kreise stellen Gemeinden, in denen die Brandschau von Brandschutztechnikern durchgeführt wird, in besonderen Fällen ihre nach § 5 vorzuhaltenden Bediensteten zur Verfügung. Der Feuerwehr ist Gelegenheit zur Teilnahme an der Brandschau zu geben; sie ist über das Ergebnis der Brandschau und die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
(3) Die Dienststelle, von der die Brandschau durchgeführt wird, gibt der für die Bauaufsicht zuständigen Dienststelle Gelegenheit zur Teilnahme. Sie kann Sachverständige oder sachverständige Stellen heranziehen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.


Dazu gibts im Internet Ausführungshinweise, Link: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/...inweis.pdf (habs auch angehängt)

Soweit ich es sehe, werden die von Dir genannten Überprüfungszyklen genau eingehalten. Verhaltensbezogene Hinweise habe ich in den Berichten des Brandschutztechnikers noch nicht gesehen. Vermutlich wird das von unserem Brandschutztechniker daher nicht geprüft. Er meldet sich auch stets vorher an, verhaltensbezogene Mängel dürften zu den Terminen dann also auch nicht auftreten. Icon_neutral

Bei größeren / bedeutenderen Gebäuden (genaue Kriterien kenne ich nicht) wird die Brandschau stets gemeinsam mit der Bauaufsicht des Kreises durchgeführt. Den Bericht stimmen beide ab, er wird von unserem Brandschutztechniker geschrieben. Der Betreiber bekommt anschl. nur 1 Bescheid mit Auflagen etc.

In Deinem Job solltest Du genau darauf achten, dass man Dir nicht den "Schwarzen Peter" zuschieben kann. Wenn etwas passiert ist, werden sofort Schuldige gesucht. Was gerne vergessen wird: Es muss auch kontrolliert werden, dass Auflagen auch eingehalten werden.

Hoffe, trotz meines Halbwissens etwas geholfen zu haben ;-)


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#3

Forum Feuerbeschau

Ja freilich hats mir geholfen.
Bin mittlerweile soweit, dass ich das Thema nicht machen muss.
Kann aber sein, dass es irgendwann vllt. wieder auf mich zu kommt. Und da wird mir dein Post, wenn auch aus NRW, schon helfen, da bei euch eine fundierte Ausbildung Voraussetzung ist. Und die habe ich nicht in Sachen Feuerwehr....
Also das soll jemand machen, der sich mit der Materie auskennt, damit nicht ich dann den schwarzen Peter bekomme.

Sry dass ich erst jetzt schreibe, aber das erste Jahr hatte es in sich....

Therme
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#4

Hallo,
ich bin in meiner Gemeinde als Feuerbeschauer beauftragt. Meine Frage lautet, welchen Inhalt muss eine Einladung zur Feuerbeschau enthalten? Wie formuliere ich ihn?
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