TV-BA: Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit

Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Er regelt zentrale Arbeitsbedingungen wie Eingruppierung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderformen der Arbeit.

Was regelt der TV-BA?

Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist ein eigenständiger Tarifvertrag, der speziell für Beschäftigte der BA gilt. Er enthält unter anderem Regelungen zu:

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Verdienst bei der Arbeitsagentur.

Inhaltsverzeichnis des TV-BA

Der Tarifvertrag ist umfangreich. Zur besseren Übersicht finden Sie das vollständige Inhaltsverzeichnis im ausklappbaren Bereich:

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Arbeitszeit bei Dienstreisen
§ 12 Besondere Arbeitszeitregelungen
§ 13 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Gehalt und Leistungen
§ 14 Eingruppierung
§ 15 Höherwertige Tätigkeit
§ 16 Struktur des Gehaltssystems
§ 17 Festgehalt
§ 18 Entwicklungsstufen
§ 19 Ergänzende Regelungen
§ 20 Funktionsstufen
§ 21 Leistungsbezahlung
§ 22 Jahressonderzahlung
§ 23 Gehaltsfortzahlung
§ 24 Gehalt im Krankheitsfall
§ 25 Besondere Zahlungen
§ 26 Auszahlung des Gehalts
§ 27 Reise- und Umzugskosten
§ 28 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 29 Erholungsurlaub
§ 30 Zusatzurlaub
§ 31 Sonderurlaub
§ 32 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 33 Befristung
§ 34 Führung auf Probe
§ 35 Führung auf Zeit
§ 36 Beendigung ohne Kündigung
§ 37 Kündigung
§ 38 Zeugnis

Abschnitt VI Schlussvorschriften
§ 39 Ausschlussfrist
§ 39a Rückforderung
§ 40 Begriffsbestimmungen
§ 41 Inkrafttreten, Laufzeit

Anhänge
A. Arbeitszeitregelungen Kraftfahrer
B. Arbeitszeitregelungen Hausmeister
C. Deputatregelung Dozentinnen/Dozenten

(Stand: 26. Änderungs-TV – 18.10.2021)

Download als PDF-Datei: TV-BA (Tarifvertrag für die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit)

Häufige Fragen zum TV-BA (FAQ)

Für wen gilt der TV-BA?

Der TV-BA gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sind (z. B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Familienkassen).

Unterscheidet sich der TV-BA vom TVöD?

Ja. Der TV-BA ist ein eigenständiger Tarifvertrag und enthält eigene Regelungen zu Entgelt, Entwicklungsstufen und Funktionsstufen.

Wo finde ich Entgelttabellen und Eingruppierung?

Die Eingruppierung ist in Abschnitt III geregelt. Die Entgelttabellen sind als Anlage Bestandteil des Tarifvertrags.

Gibt es ein Arbeitszeitkonto im TV-BA?

Ja. Der TV-BA enthält in § 10 Regelungen zum Arbeitszeitkonto.

Wo kann ich Fragen stellen?

Im Forum Jobcenter & BA können Sie Erfahrungen austauschen und konkrete Fragen diskutieren.

Zahlen und Fakten über die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg. Umgangssprachlich wird sie oft auch „Arbeitsamt“ genannt.

Bei der BA arbeiten rund 101.000 Beschäftigte (Stand 2021), darunter auch Studierende und Auszubildende.

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