TV-BA: Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit
Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (BA). Er regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten und enthält Bestimmungen zur Eingruppierung, zum Gehalt, zu den Entwicklungsstufen, zur Arbeitszeit, zum Arbeitszeitkonto, zum Urlaub sowie zu weiteren tariflichen Leistungen.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Aufbau des TV-BA, das vollständige Inhaltsverzeichnis, häufige Fragen zum Tarifvertrag sowie die aktuelle Fassung als PDF zum Herunterladen.
TV-BA auf einen Blick
- Gilt für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit
- Regelt Eingruppierung, Gehalt und Entwicklungsstufen
- Enthält Vorschriften zu Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeitkonto
- Umfasst 41 Paragraphen sowie ergänzende Anhänge
- Aktuelle Fassung als PDF weiter unten auf dieser Seite
Was regelt der TV-BA?
Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist ein eigenständiger Tarifvertrag, der speziell für Beschäftigte der BA gilt. Er enthält unter anderem Regelungen zu:
- Entgelt und Entwicklungsstufen
- Eingruppierung und Funktionsstufen
- Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto
- Urlaub, Sonderurlaub und Zusatzurlaub
- Sonderformen der Arbeit und Zuschläge
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Verdienst bei der Arbeitsagentur.
Inhaltsverzeichnis des TV-BA
Der Tarifvertrag ist umfangreich. Zur besseren Übersicht finden Sie das vollständige Inhaltsverzeichnis im ausklappbaren Bereich:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Arbeitszeit bei Dienstreisen
§ 12 Besondere Arbeitszeitregelungen
§ 13 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III Eingruppierung, Gehalt und Leistungen
§ 14 Eingruppierung
§ 15 Höherwertige Tätigkeit
§ 16 Struktur des Gehaltssystems
§ 17 Festgehalt
§ 18 Entwicklungsstufen
§ 19 Ergänzende Regelungen
§ 20 Funktionsstufen
§ 21 Leistungsbezahlung
§ 22 Jahressonderzahlung
§ 23 Gehaltsfortzahlung
§ 24 Gehalt im Krankheitsfall
§ 25 Besondere Zahlungen
§ 26 Auszahlung des Gehalts
§ 27 Reise- und Umzugskosten
§ 28 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 29 Erholungsurlaub
§ 30 Zusatzurlaub
§ 31 Sonderurlaub
§ 32 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 33 Befristung
§ 34 Führung auf Probe
§ 35 Führung auf Zeit
§ 36 Beendigung ohne Kündigung
§ 37 Kündigung
§ 38 Zeugnis
Abschnitt VI Schlussvorschriften
§ 39 Ausschlussfrist
§ 39a Rückforderung
§ 40 Begriffsbestimmungen
§ 41 Inkrafttreten, Laufzeit
Anhänge
A. Arbeitszeitregelungen Kraftfahrer
B. Arbeitszeitregelungen Hausmeister
C. Deputatregelung Dozentinnen/Dozenten
(Stand: 26. Änderungs-TV – 18.10.2021)
TV-BA als PDF herunterladen
Die aktuelle Fassung des Tarifvertrags können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
📄 TV-BA (Tarifvertrag für die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit)
Häufige Fragen zum TV-BA (FAQ)
Für wen gilt der TV-BA?
Der TV-BA gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sind (z. B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Familienkassen).
Unterscheidet sich der TV-BA vom TVöD?
Ja. Der TV-BA ist ein eigenständiger Tarifvertrag und enthält eigene Regelungen zu Entgelt, Entwicklungsstufen und Funktionsstufen.
Wo finde ich Entgelttabellen und Eingruppierung?
Die Eingruppierung ist in Abschnitt III geregelt. Die Entgelttabellen sind als Anlage Bestandteil des Tarifvertrags.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto im TV-BA?
Ja. Der TV-BA enthält in § 10 Regelungen zum Arbeitszeitkonto.
Wo kann ich Fragen stellen?
Im Forum Jobcenter & BA können Sie Erfahrungen austauschen und konkrete Fragen diskutieren.
Wie erfolgt die Eingruppierung im TV-BA?
Die Eingruppierung richtet sich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Welche Gehaltsgruppe zutrifft, ist in den Eingruppierungsregelungen des TV-BA festgelegt. Maßgeblich sind die Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.
Gibt es Entwicklungsstufen im TV-BA?
Ja. Innerhalb der Gehaltsgruppen sieht der TV-BA Entwicklungsstufen vor. Mit zunehmender Berufserfahrung und der Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen erfolgt der Aufstieg in höhere Entwicklungsstufen.
Gelten im Jobcenter dieselben Tarifregelungen?
Viele Beschäftigte der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) werden nach dem TV-BA beschäftigt. Welche tariflichen Regelungen im Einzelfall gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Mehr: Gehalt beim Jobcenter.
Wo finde ich die Entgelttabellen des TV-BA?
Die aktuellen Gehaltstabellen TV-BA (BA) werden gesondert zum Tarifvertrag veröffentlicht und ergänzen den Tarifvertrag. Sie zeigen die Gehälter der einzelnen Gehaltsgruppen und Entwicklungsstufen.
Wie hoch ist die regelmäßige Arbeitszeit?
Die regelmäßige Arbeitszeit ist im TV-BA geregelt. Daneben enthält der Tarifvertrag Bestimmungen zu Arbeitszeitkonten, Teilzeit, Dienstreisen sowie Sonderformen der Arbeit.
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Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Die Bundesagentur für Arbeit als Arbeitgeber
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine bundesweit tätige Bundesbehörde mit Hauptsitz in Nürnberg und zählt zu den größten Arbeitgebern im öffentlichen Dienst Deutschlands. Für ihre Tarifbeschäftigten gilt der TV-BA, der unter anderem Eingruppierung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen regelt.
Zur BA gehören unter anderem:
- die Zentrale in Nürnberg,
- Regionaldirektionen,
- Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen,
- Jobcenter sowie
- Familienkassen und Serviceeinrichtungen.
Darüber hinaus verfügt die Bundesagentur für Arbeit über verschiedene Fachdienste, beispielsweise die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), den Ärztlichen Dienst (ÄD) sowie den Berufspsychologischen Service (BPS).

