TV-BA: Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit
Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Er regelt zentrale Arbeitsbedingungen wie Eingruppierung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderformen der Arbeit.
Was regelt der TV-BA?
Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist ein eigenständiger Tarifvertrag, der speziell für Beschäftigte der BA gilt. Er enthält unter anderem Regelungen zu:
- Entgelt und Entwicklungsstufen
- Eingruppierung und Funktionsstufen
- Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto
- Urlaub, Sonderurlaub und Zusatzurlaub
- Sonderformen der Arbeit und Zuschläge
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Verdienst bei der Arbeitsagentur.
Inhaltsverzeichnis des TV-BA
Der Tarifvertrag ist umfangreich. Zur besseren Übersicht finden Sie das vollständige Inhaltsverzeichnis im ausklappbaren Bereich:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Arbeitszeit bei Dienstreisen
§ 12 Besondere Arbeitszeitregelungen
§ 13 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III Eingruppierung, Gehalt und Leistungen
§ 14 Eingruppierung
§ 15 Höherwertige Tätigkeit
§ 16 Struktur des Gehaltssystems
§ 17 Festgehalt
§ 18 Entwicklungsstufen
§ 19 Ergänzende Regelungen
§ 20 Funktionsstufen
§ 21 Leistungsbezahlung
§ 22 Jahressonderzahlung
§ 23 Gehaltsfortzahlung
§ 24 Gehalt im Krankheitsfall
§ 25 Besondere Zahlungen
§ 26 Auszahlung des Gehalts
§ 27 Reise- und Umzugskosten
§ 28 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 29 Erholungsurlaub
§ 30 Zusatzurlaub
§ 31 Sonderurlaub
§ 32 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 33 Befristung
§ 34 Führung auf Probe
§ 35 Führung auf Zeit
§ 36 Beendigung ohne Kündigung
§ 37 Kündigung
§ 38 Zeugnis
Abschnitt VI Schlussvorschriften
§ 39 Ausschlussfrist
§ 39a Rückforderung
§ 40 Begriffsbestimmungen
§ 41 Inkrafttreten, Laufzeit
Anhänge
A. Arbeitszeitregelungen Kraftfahrer
B. Arbeitszeitregelungen Hausmeister
C. Deputatregelung Dozentinnen/Dozenten
(Stand: 26. Änderungs-TV – 18.10.2021)
Download als PDF-Datei: TV-BA (Tarifvertrag für die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit)
Häufige Fragen zum TV-BA (FAQ)
Für wen gilt der TV-BA?
Der TV-BA gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sind (z. B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Familienkassen).
Unterscheidet sich der TV-BA vom TVöD?
Ja. Der TV-BA ist ein eigenständiger Tarifvertrag und enthält eigene Regelungen zu Entgelt, Entwicklungsstufen und Funktionsstufen.
Wo finde ich Entgelttabellen und Eingruppierung?
Die Eingruppierung ist in Abschnitt III geregelt. Die Entgelttabellen sind als Anlage Bestandteil des Tarifvertrags.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto im TV-BA?
Ja. Der TV-BA enthält in § 10 Regelungen zum Arbeitszeitkonto.
Wo kann ich Fragen stellen?
Im Forum Jobcenter & BA können Sie Erfahrungen austauschen und konkrete Fragen diskutieren.
Zahlen und Fakten über die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg. Umgangssprachlich wird sie oft auch „Arbeitsamt“ genannt.
Bei der BA arbeiten rund 101.000 Beschäftigte (Stand 2021), darunter auch Studierende und Auszubildende.
Aufgaben der BA
- Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
- Förderung von Weiterbildung
- Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Inklusion und Rehabilitation
Organisation der BA
- Zentrale in Nürnberg
- 10 Regionaldirektionen
- 155 Agenturen für Arbeit mit Geschäftsstellen
- 301 Jobcenter
- Familienkassen und Servicecenter
Besondere Fachdienste
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Ärztlicher Dienst (ÄD)
- Berufspsychologischer Service (BPS)
- Technischer Beratungsdienst (TBD)
Forum Bundesagentur für Arbeit
Im unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

