TV-BA: Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit

Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).

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Inhaltsverzeichnis des TV-BA:
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Arbeitszeit bei Dienstreisen
§ 12 Besondere Arbeitszeitregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen
§ 13 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Gehalt und sonstige Leistungen
§ 14 Eingruppierung
§ 15 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 16 Struktur des Gehaltssystems
§ 17 Festgehalt
§ 18 Entwicklungsstufen
§ 19 Ergänzende Regelungen zu den Entwicklungsstufen
§ 20 Funktionsstufen
§ 21 Leistungsbezahlung
§ 22 Jahressonderzahlung
§ 23 Bemessungsgrundlage für die Gehaltsfortzahlung
§ 24 Gehalt im Krankheitsfall
§ 25 Besondere Zahlungen
§ 26 Berechnung und Auszahlung des Gehalts
§ 27 Reise-, Umzugskosten, Trennungsgeld
§ 28 Betriebliche Altersversorgung
Niederschriftserklärung zu Abschnitt III:

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 29 Erholungsurlaub
§ 30 Zusatzurlaub
§ 31 Sonderurlaub
§ 32 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 33 Befristete Arbeitsverträge
§ 34 Führung auf Probe
§ 35 Führung auf Zeit
§ 36 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 37 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 38 Zeugnis Abschnitt

VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 39 Ausschlussfrist
§ 39a Rückforderung
§ 40 Begriffsbestimmungen
§ 41 Inkrafttreten, Laufzeit

A. Anhang zu § 12 TV-BA Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundesagentur für Arbeit
B. Arbeitszeitregelungen für Hausmeisterinnen und Hausmeister der Bundesagentur Arbeit
C. Deputatregelung für die Dozentinnen/Dozenten in den Bildungs- und Tagungsstätten der Bundesagentur für Arbeit

(Stand 26. Änderungs-TV – 18.10.2021)

In unserer Rubrik Downloads können Sie den TV-BA kostenlos als pdf herunterladen.

Mehr zum Verdienst bei der Arbeitsagentur ...



Zahlen und Fakten über die BA
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde. Sie wird auch Arbeitsagentur genannt. Umgangssprachlich ist auch der Begriff Arbeitsamt noch verbreitet. Bei der BA arbeiten 101.000 Mitarbeiter. Davon sind 93.000 Mitarbeiter dauerhaft und 8.000 Mitarbeiter befristet angestellt. Des weiteren beschäftigt die Arbeitsagentur 1.600 Studierende und 2.200 Auszubildende. (Stand 2021)

Die BA hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Die Bundesagentur für Arbeit ist wie folgt organisiert: Die 10 Regionaldirektionen befinden sich in folgenden Städten: Ferner betreibt die Bundesagentur für Arbeit folgende Fachdienste: Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über folgende besonderen Dienststellen:




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