Gehalt bei der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)

Der Tarifvertrag TV-BA gilt für rund 100.000 Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Entgeltsystem unterscheidet sich grundlegend vom TVöD und basiert auf sogenannten Tätigkeitsebenen, Entwicklungsstufen und ergänzenden Funktionsstufen.

Das Wichtigste zum Gehalt nach TV-BA auf einen Blick (Stand 2026):
• Eingruppierung: Acht Tätigkeitsebenen (TE I bis TE VIII). Entscheidend ist das konkrete Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TuK).
• Stufenlaufzeiten: 6 Entwicklungsstufen pro Tätigkeitsebene mit automatischem Aufstieg nach festgelegten Jahren.
• Zulagen: Dauerhafte Funktionsstufen für Zusatzaufgaben sowie Leistungsprämien.
• Sonderzahlung: Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 60 % bis 90 % eines Monatsgehalts.
• Jobcenter-Unterschied: Während die Arbeitsagentur nach TV-BA bezahlt, gilt in gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Jobcenter meist der TVöD VKA.

Ausführliche Informationen zum Rahmentarifvertrag, zur Arbeitszeit, zum Urlaub und den Kündigungsfristen finden Sie auf unserer Hauptseite TV-BA – Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit.

Aufbau des Gehalts (TV-BA)

Das monatliche Bruttoeinkommen bei der Bundesagentur für Arbeit setzt sich aus mehreren transparenten Bausteinen zusammen:

  • Festes Grundentgelt: Gemessen an der jeweiligen Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe.
  • Funktionsstufen: Monatszulagen für die Wahrnehmung erweiterter Verantwortung oder Spezialaufgaben.
  • Jahressonderzahlung: Tarifliches Weihnachtsgeld im November.
  • Leistungsbezogene Komponenten: Leistungskriterien, Prämien oder zielorientierte Zulagen.

Eingruppierung: Tätigkeitsebenen (TE I–VIII)

Im TV-BA gibt es keine Entgeltgruppen wie im TVöD, sondern acht Tätigkeitsebenen (TE I bis TE VIII). Die Zuordnung erfolgt über verbindliche Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK). Ausschlaggebend ist stets die übertragene Aufgabe, nicht der formelle Bildungsabschluss:

  • TE I – TE II: Management, Führungskräfte, Bereichsleitungen und hochspezialisierte Leitungsfunktionen.
  • TE III – TE IV: Kernbereich der Agentur: Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Fallmanagement und qualifizierte Leistungsbearbeitung.
  • TE V – TE VI: Fachassistenz, spezialisierte Sachbearbeitung, Controlling, IT-Support.
  • TE VII – TE VIII: Servicecenter, Eingangszone, grundlegende administrative Unterstützung.

Entwicklungsstufen (Stufenlaufzeiten)

Jede Tätigkeitsebene umfasst 6 Entwicklungsstufen. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach ununterbrochener Einarbeitung und Berufserfahrung:

  • Stufe 1 → Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 2 → Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 3 → Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 4 → Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 5 → Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Bei einer Höhergruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene beginnen die Stufenlaufzeiten in der Regel wieder neu.

Funktionsstufen & Sonderzahlungen

1. Funktionsstufen

Funktionsstufen sind dauerhafte monetäre Zuschläge. Sie werden gezahlt, wenn Beschäftigte Bündelungsaufgaben, Steuerungselemente oder besondere Verantwortung (z. B. als Teamleitung oder in der Fachpraxisanleitung) übernehmen.

2. Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)

Die Jahressonderzahlung wird im November ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeitsebene:

  • TE VIII bis TE V: 90 % eines Monatsentgelts
  • TE IV bis TE II: 80 % eines Monatsentgelts
  • TE I: 60 % eines Monatsentgelts

3. Weitere Sozial- und Zusatzleistungen

  • Betriebliche Altersversorgung über die VBL
  • Jubiläumsgeld bei Dienstjubiläen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) zzgl. Krankengeldzuschuss

Beispielgehälter nach Tätigkeitsebenen (Stand 2026)

Die folgenden Tabellenwerte zeigen die Spanne des monatlichen Grundentgelts (von Entwicklungsstufe 1 bis Stufe 6) nach der offiziellen Entgelttabelle für den TV-BA (gerundet auf glatte Beträge ohne Funktionsstufen oder Jahressonderzahlung):

Tätigkeitsebene (TE) Typische Aufgaben / Funktionen Grundgehalt Stufe 1 – 6 (Stand 2026)
TE VIII / VII Eingangszone, Kundenservice, Telefonservice, Assistenzkräfte ca. 2.730 € – 3.680 €
TE VI / V Fachassistenz Leistungsgewährung, Fachassistenz Controlling, spezielle Sachbearbeitung ca. 3.000 € – 4.290 €
TE IV Arbeitsvermittler/in, Berufsberater/in, Leistungssachbearbeitung, Fallmanagement ca. 4.100 € – 5.530 €
TE III / II Teamleiter/in, Spezialfunktionen, Bereichssteuerung, Referenten ca. 4.540 € – 6.840 €
TE I Geschäftsführung, Leitungsfunktionen von Agenturen / Zentren ca. 5.510 € – 7.570 €

Hinweis: Werte basieren auf der Entgelttabelle TV-BA (Stand Mai 2026). Entwicklungsstufen, Funktionsstufen (z. B. ca. 78 € bis 426 € extra) sowie individuelle Leistungsprämien erhöhen das tatsächliche Bruttoeinkommen.

Arbeitsbedingungen bei der Bundesagentur für Arbeit

  • Wochenarbeitszeit: 39 Stunden für Tarifbeschäftigte (Vollzeit).
  • Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr (bei 5-Tage-Woche).
  • Sonderfreistellung: Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind arbeitsfrei.
  • Mobiles Arbeiten: Große Flexibilität durch Telearbeit / Homeoffice-Vereinbarungen je nach Dienststelle.
  • Quereinstieg: In vielen Bereichen (z. B. Vermittlung oder Leistung) sehr gute Zugangschancen für Absolventen anderer Fachrichtungen.
  • Keine Verbeamtung: Neueinstellungen erfolgen bei der BA grundsätzlich im Angestelltenverhältnis.

Häufige Fragen (FAQ) zum Gehalt bei der Arbeitsagentur

Werde ich bei der Arbeitsagentur automatisch höhergruppiert?

Nein. Eine Höhergruppierung erfolgt nicht automatisch nach Zeit, sondern nur dann, wenn Ihnen dauerhaft Aufgaben einer höheren Tätigkeitsebene offiziell übertragen werden.

Gibt es Gehaltsunterschiede zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter?

Ja, das kommt auf die Rechtsform an. Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit werden stets nach dem TV-BA bezahlt. In Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtung (gE) geführt werden, arbeiten häufig auch Angestellte der jeweiligen Kommune, für die der TVöD VKA gilt. Details dazu unter Verdienst im Jobcenter.

Wo finde ich die offizielle Gehaltstabelle?

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht aktuelle Tabellen auf ihrem Karriereportal: Offizielle Gehaltstabellen TV-BA (Arbeitsagentur).

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