Gehalt bei der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
Der Tarifvertrag TV-BA gilt für rund 100.000 Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit und unterscheidet sich deutlich vom TVöD.
Diese Seite erklärt verständlich, wie sich das Gehalt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammensetzt: Tätigkeitsebenen (TE I–VIII), Entwicklungsstufen, Funktionsstufen, Sonderzahlungen und praxisnahe Beispiele.
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1. Aufbau des Gehalts (TV-BA)
Das Gehalt setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundentgelt (nach Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe)
- Funktionsstufen (Zulagen für besondere Aufgaben)
- Sonderzahlungen (z. B. Jahressonderzahlung)
- Leistungsprämien / Leistungszulagen
2. Eingruppierung: Tätigkeitsebenen (TE I–VIII)
Der TV-BA verwendet acht Tätigkeitsebenen (TE I bis TE VIII). Die Einordnung erfolgt anhand der Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK) — entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Aufgabe, nicht der Abschluss.
- TE I–II: Leitungsfunktionen, hochspezialisierte Fachkräfte
- TE III–IV: Fachkräfte in Vermittlung, Leistungsbearbeitung und Beratung
- TE V–VI: Assistenz, Fachassistenz und Spezialaufgaben
- TE VII–VIII: Expert*innen, strategische oder wissenschaftliche Aufgaben
3. Entwicklungsstufen (Stufenlaufzeiten)
Jede Tätigkeitsebene hat 6 Entwicklungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach vorgegebenen Zeiten:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Die Stufenlaufzeit beginnt bei Neueinstellung oder nach einer Höhergruppierung neu.
4. Funktionsstufen & Sonderzahlungen
Funktionsstufen
Funktionsstufen sind dauerhafte Zulagen für zusätzliche oder besonders verantwortungsvolle Aufgaben (z. B. Teamleitung, Sonderprojekte).
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Die Jahressonderzahlung im TV-BA beträgt je nach Tätigkeitsebene:
- TE VIII–V: 90 % eines Monatsentgelts
- TE IV–II: 80 %
- TE I: 60 %
Weitere Leistungen
- Leistungsprämien / Leistungszulagen
- Jubiläumsgeld
- Sterbegeld
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen
5. Beispielgehälter (Stand: Dezember 2025)
Die folgenden Zahlen sind gerundete, orientierende Bereiche, abgeleitet aus Tarifstrukturen und öffentlichen Tabellen. Sie geben typische Bruttomonatsgehälter (ohne Funktionsstufen oder Sonderzahlungen) wieder.
| Tätigkeitsebene (TE) | Typische Aufgaben | Beispielgehalt (Stufe 1–6) |
|---|---|---|
| TE III | Sachbearbeitung, Servicecenter | ca. 2.750–3.650 € |
| TE IV | Vermittlung, Fallmanagement, Leistungsgewährung | ca. 3.050–4.150 € |
| TE V | Fachassistenz, spez. Sachbearbeitung | ca. 3.300–4.550 € |
| TE VI | Spezialisten, Projekte, Controlling | ca. 3.700–5.200 € |
| TE VII | Expertenfunktionen, Beratung | ca. 4.200–5.900 € |
| TE VIII | Leitungs- und wissenschaftliche Aufgaben | ca. 5.000–7.200 € |
Hinweis: Werte gerundet. Persönliche Erfahrungsstufen, Funktionsstufen oder weitere Zulagen können die tatsächlichen Beträge verändern.
6. Tätigkeitsebenen (TE I–VIII) — Kurzüberblick
- TE I–II: Leitungs- und hochspezialisierte Funktionen
- TE III: Qualifizierte Sachbearbeitung (Einsteigerbereich)
- TE IV: Vermittlung, Beratung, Leistungsbearbeitung (häufigste Einstiege)
- TE V: Fachassistenz & komplexere Sachbearbeitung
- TE VI–VIII: Spezialisten, Expert*innen, Leitungs- und Strategieaufgaben
7. Auswahl typischer Tätigkeiten (Beispiele)
- TE III: Kundenservice, Telefonische Auskünfte, Eingangszone
- TE IV: Arbeitsvermittler*in, Fallmanager*in, Leistungsbearbeiter*in
- TE V: Fachassistenz Controlling, Fachassistenz Kindergeld, Telefonserviceberater*in
- TE VI–VIII: Projektleitungen, Referenten, Fachliche Expert*innen
8. Wichtige Arbeitsbedingungen bei der BA
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden
- Urlaub: 30 Tage (bei 5-Tage-Woche)
- Teilzeit: möglich (z. B. bei Betreuung von Kindern oder Pflege)
- Freie Tage: 24.12. und 31.12.
- Quereinstieg: ja, in vielen Bereichen möglich
- Verbeamtung: nein
- Gewerkschaften: vbba, ver.di
- Betriebsrente: ja (Zusatzversorgung)
9. Häufige Fragen (FAQ)
Werde ich automatisch höhergruppiert?
Nein. Höhergruppierungen erfolgen nur, wenn dauerhaft höherwertige Aufgaben übernommen werden und eine Neubewertung erfolgt.
Gibt es Unterschiede zwischen BA und Jobcenter?
Ja. Beschäftigte der BA unterliegen dem Tarifvertrag TV-BA. Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (gE) folgen häufig dem Tarifvertrag TVöD VKA — das hat Auswirkungen auf Eingruppierung und Zulagen. Mehr: Der Verdienst beim Jobcenter
Wie finde ich die aktuelle Gehaltstabelle?
Die BA veröffentlicht die aktuellen Tabellen auf ihrer Website: Offizielle Gehaltstabelle TV-BA (BA).
Ist Homeoffice möglich?
In vielen Bereichen ja; richtet sich aber nach Tätigkeit, Dienststelle und betrieblichen Vereinbarungen.
10. Forum
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