Der Verdienst beim Jobcenter

Auf dieser Seite erläutern wir, was die Angestellten und Beamten der Jobcenter verdienen.

Es gibt zwei Formen von Jobcentern in Deutschland:
  1. Gemeinsame Einrichtungen (Anzahl: 308). Die beiden Träger sind:
    • Landkreis / Kreis oder kreisfreie Stadt und
    • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  2. Von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt allein geführtes Jobcenter (Anzahl: 105)
Aufgrund der staatlichen Träger (Kommune oder Bund) gehören alle Mitarbeiter der Jobcenter zum öffentlichen Dienst. Für die Angestellten und Beamten der Jobcenter gelten jedoch unterschiedliche Einkommenstabellen:

a) Gehaltstabellen für Angestellte (= Tarifbeschäftigte): Die 3 genannten Tarifverträge unterscheiden sich in vielen Aspekten wie z.B. Eingruppierung, Gehalt, Zulagen, Stufen, Jahressonderzahlung, Beurteilungen oder Leistungsentgelt. Die Tarifbeschäftigten der Bundesagentur für Arbeit erhalten in der Regel ein höheres Gehalt als ihre kommunalen Kollegen, was bereits seit Gründung der Jobcenter kritisiert wird. Dabei spielen auch die tätigkeitsbezogenen Zulagen für die Bundesangestellten (sog. Funktionsstufen, § 20 TV-BA) eine Rolle. Zum Beispiel wird im TV-BA eine Funktionsstufe für „Leistungsgewährung mit Kundenkontakt“ gewährt.

b) Besoldungstabellen für Beamte (als pdf):
In den Jobcentern arbeiten überwiegend Angestellte, zumal die Bundesagentur für Arbeit keine Beamten mehr ausbildet. Insbesondere die Kommunen setzen in den Jobcentern auch Beamte ein, wobei es sich in der Regel um Beamte des gehobenen Dienstes handelt.
Zwischen den Tarifentgelten und der Beamtenbesoldung gibt es viele Unterschiede.

Aber auch innerhalb der Beamtenbesoldung bestehen zwischen den Bundesländern beträchtliche Unterschiede. Neben der Höhe der Vergütung weichen z.B. auch die Wochenarbeitszeit und Regelungen zur Krankenversicherung und Beihilfe voneinander ab.

c) Beispiele für Entgeltgruppen (E) / Tätigkeitsebenen (TE) und Besoldungsgruppen (A):
Stelle TVöD VKA TV-L TV-BA Besoldung
Aktenhalter*in E 3 - E 5
Assistent*in für den Internen Dienstbetrieb (Personalabteilung) TE VI
Arbeitsvermittler*in im Bereich SGB II, im Arbeitgeberservice, mit Beratungsaufgaben E 9b - E 9c TE IV A 9 - A 10
Außendienstmitarbeiter*in E 6
Bereichsleiter*in TE II A 12 - A 13
Betriebsakquisiteur*in E 9c
Empfangsmitarbeiter*in E 6
Fachassistent*in / Fachassistenz Außendienst, Bedarfsermittlungsdienst E 8 - E 9a
Fachassistent*in / Fachassistenz Eingangszone E 5 - E 8 TE V A 7 - A 8
Fachassistent*in / Fachassistenz Integrationsmaßnahmen E 6 TE V A 9
Fachassistent*in / Fachassistenz, Zuarbeiter*in Leistungsgewährung E 7 - E 9a E 8 - E 9a TE V A 8
Fachkraft Maßnahmenmanagement Gruppenmaßnahmen E 9c
Fallmanager*in, Casemanager*in E 9b - E 10 TE IV A 10 - A 11
Ganzheitlich arbeitende Integrationsfachkraft – gIFK E 9c
Integrationsfachkraft E 9b - E 9c E 9b TE IV
Jobcoach S 11b A 10
Mitarbeiter*in Telefonservice, Telefonserviceberater*in (TSB) E 5 E 5 TE V
Persönliche*r Ansprechpartner*in E 9b - E 10 TE IV A 9g - A 10
Postbearbeiter*in Poststelle, Mitarbeiter*in Posteingangsbearbeitung E 4 - E 5 TE VII
Revision A 11
Sachbearbeiter*in Controlling, Haushalt, Finanzen E 9c - E 10 A 10
Sachbearbeiter*in, Empfangskraft Infotheke / Eingangszone E 6
Sachbearbeiter*in Leistungsgewährung (Leistungssachbearbeiter*in, Hauptsachbearbeiter*in) E 8 - E 10 E 9b TE IV A 8 - A 10
Sachbearbeitung Personalwesen E 9c
Sachbearbeiter*in Unterhalt E 9c E 10 TE IV A 10 - A 11
Sachbearbeiter*in Widersprüche, Rechtsbehelfsstelle E 9c E 10 TE IV A 10 - A 11
Sachgebietsleiter*in, Teamleiter*in E 9c - E 11 E 9b - E 12 TE III - TE II A11 - A 13
Systemische*r Berater*in von Familien S 12
Teamassistent*in / Teamassistenz E 5 - E 9a E 6 TE VI A 6 - A 7
Vermittler*in für die Ausbildungsagentur im Unternehmerservice E 9c
Vorstand Finanzen und Personal E 15 Ü
Die Beispiele stammen in der Regel aus Stellenausschreibungen. Sie können keine individuelle Stellenbeschreibung ersetzen. Maßgeblich für die Eingruppierung sind insbesondere die auszuübenden Tätigkeiten (siehe z.B. TVöD Eingruppierung).

Bewerbung für eine Stelle im Jobcenter
Für die meisten Jobs in Jobcentern wird eine abgeschlossene Ausbildung oder ein FH-Studium verlangt. Auch Quereinsteiger werden eingestellt.

Typische Voraussetzungen für Persönliche*r Ansprechpartner*in – Arbeitsvermittler*in:
Typische Voraussetzungen für Sachbearbeiter/in Geldleistungsgewährung im Bereich SGB II:





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