VBL Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst. Sie sichert Millionen von Beschäftigten eine zusätzliche Betriebsrente – neben der gesetzlichen Rente. Viele sprechen daher auch von VBL-Rente oder Betriebsrente öffentlicher Dienst.
• Zusatzrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente
• Pflichtversicherung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst
• Auszahlung erst mit gesetzlicher Rente
• VBL-Rente ist steuer- und sozialabgabenpflichtig
Wer ist bei der VBL versichert?
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse in Deutschland. Sie sichert bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente ab. Die Pflicht zur Versicherung ergibt sich aus den Tarifverträgen, z. B. dem TVöD Bund, dem TVöD VKA oder TV-L. Nicht alle kommunalen Mitarbeiter sind automatisch bei der VBL – die Zugehörigkeit hängt vom Arbeitgeber und Bundesland ab.
- Bundes- und Landesbeschäftigte: Fast alle Angestellten beim Bund und bei den Ländern sind bei der VBL pflichtversichert. Nicht dazu zählen beispielsweise die Mitarbeiter der Länder Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Kommunale Arbeitgeber, die VBL-Mitglied sind: Einige Städte, Landkreise oder städtische Einrichtungen schließen sich der VBL an. Wer dort arbeitet, ist ebenfalls versichert. Viele kommunale Beschäftigte sind aber bei regionalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) versichert. Beispiele sind Hamburg, Bremen, Hannover und Kiel.
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften: Wenn sie Mitglied der VBL sind, gilt die Versicherungspflicht ebenfalls.
Wichtig: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihre Personalabteilung, um sicher zu sein, welche Kasse für Sie zuständig ist.
Auszahlung der VBL-Rente
Die VBL zahlt eine Betriebsrente, wenn ein Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Der Rentenbeginn richtet sich also nach dem gesetzlichen Rentenalter.
Die Höhe der VBL-Rente hängt von den gesammelten Versorgungspunkten ab. Diese werden auf Grundlage Ihres Gehalts, Ihrer Versicherungsdauer und der eingezahlten Umlagen berechnet.
- je höher das Einkommen, desto mehr Versorgungspunkte
- je länger die Beschäftigung, desto höher die Zusatzrente
- auch Zeiten mit geringem Entgelt werden berücksichtigt
Weitere Infos zur Zusatzversorgung mit Berechnung der Höhe der Zusatzrente.
Steuern und Sozialabgaben
Die VBL-Rente ist steuerpflichtig. Je nach Rentenhöhe und individuellem Steuersatz kann es zu einer Einkommensteuerpflicht kommen. Außerdem sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR / PVdR) abzuführen, sofern eine Versicherungspflicht besteht.
Die VBL-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Je nach Renteneintrittsjahr ist ein bestimmter Anteil steuerpflichtig.
- Steuerpflicht abhängig vom Rentenbeginn
- individueller Steuersatz entscheidend
- oft Kombination mit gesetzlicher Rente
Häufige Fragen zur VBL
Kann ich die VBL kündigen?
Nein. Eine Kündigung der Pflichtversicherung ist nicht möglich. Bei freiwilligen Eigenbeiträgen kann eine Beendigung beantragt werden.
Wie wird die VBL-Rente berechnet?
Die Berechnung erfolgt über ein Punktesystem. Maßgeblich sind die erworbenen Versorgungspunkte, die sich aus Entgelt, Umlagen und Versicherungszeit ergeben.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes wird die Versicherung in der Regel fortgeführt. Bei Austritt bleiben die bisherigen Anwartschaften bestehen.
Kann ich freiwillig mehr einzahlen?
Ja. Über die freiwillige Versicherung (VBLextra) können zusätzliche Versorgungspunkte erworben werden.
Wann wird die VBL ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente.
Wie hoch ist die VBL-Rente?
Die Höhe hängt von den gesammelten Versorgungspunkten, dem Einkommen und der Versicherungsdauer ab.
Muss ich auf die VBL Krankenversicherung zahlen?
Ja. Auf die VBL-Rente fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Kritik und Nachteile
Die VBL-Rente wird – wie die allgemeine Zusatzversorgung – jährlich nur um 1 % erhöht. Da die Inflation zumeist höher als 1 % ist, bedeutet das reale Kaufkraftverluste für die Rentner.Kontakt zur VBL
Für Fragen zur Zusatzversorgung, zu Rentenanträgen oder individuellen Ansprüchen können Sie sich direkt an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wenden:
- Telefon: 0721 155-0
- E-Mail: kundenservice@vbl.de
- Webseite: www.vbl.de
Auf der Webseite der VBL finden Sie einen Kontaktbereich mit Ansprechpartnern und Formularen.
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