VBL Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – Betriebsrente, Steuer & Ansprüche

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst. Sie sichert Millionen von Angestellten eine zusätzliche Betriebsrente zur gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannte VBL-Rente.

Das Wichtigste zur VBL Zusatzversorgung auf einen Blick:
  • Betriebsrente: Zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
  • Wartezeit: Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht erst nach einer Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 60 Umlagemonaten (5 Jahre).
  • Pflichtversicherung: Die Versicherung (VBLklassik) ist für Tarifbeschäftigte beim Bund, den Ländern und beteiligten Kommunen obligatorisch.
  • Abgabenpflicht: Die VBL-Rente ist einkommensteuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer ist bei der VBL versichert?

Die Versicherungspflicht ergibt sich aus den jeweiligen Tarifverträgen, etwa dem TVöD Bund, dem TVöD VKA oder dem TV-L.

Weiterführende Details zur Berechnung der Zusatzrente finden Sie auf unserer Übersicht zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

Auszahlung, Versorgungspunkte & Wartezeit

Die Auszahlung der VBL-Rente erfolgt zeitgleich mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente oder bei Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.

Die Höhe der monatlichen Auszahlung richtet sich nach den gesammelten **Versorgungspunkten**. Diese errechnen sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, dem Alter des Beschäftigten und den eingezahlten Umlagen.

Wichtige Hürde – Die Wartezeit: Ein Anspruch auf die Betriebsrente VBLklassik besteht nur, wenn bis zum Renteneintritt die Wartezeit von mindestens 60 Umlagemonaten (5 Jahren) erfüllt ist. Wer vorher aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, behält seine Anwartschaften oder kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen.

Steuern und Sozialabgaben auf die VBL-Rente

Die Betriebsrente aus der VBL unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen im Ruhestand als sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.

Zudem fallen auf die VBL-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) an. Für Betriebsrenten gilt jedoch ein gesetzlicher Freibetrag in der Krankenversicherung (§ 226 SGB V), sodass Beiträge nur auf den diesen Betrag übersteigenden Teil gezahlt werden müssen.

Praxisfragen zur VBL Zusatzversorgung

Kann ich die Pflichtversicherung bei der VBL kündigen?

Nein. Die Pflichtversicherung VBLklassik ist tarifvertraglich geregelt und kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nicht gekündigt werden.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Wechseln Sie innerhalb des öffentlichen Dienstes zu einer Dienststelle, die ebenfalls der VBL angehört, läuft die Versicherung nahtlos weiter. Bei einem Wechsel zu einer regionalen ZVK können die Übertragungswerte in der Regel gegenseitig anerkannt werden.

Was ist der Unterschied zwischen VBLklassik und VBLextra?

VBLklassik ist die obligatorische Betriebsrente durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerumlagen. VBLextra ist eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge (Riesel-Rente oder Entgeltumwandlung) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Wie wird die VBL-Rente jährlich angepasst?

Die VBL-Betriebsrente wird nach den Satzungsbestimmungen jährlich pauschal um 1 % erhöht. Da dies oft unterhalb der Inflationsrate liegt, ist eine reale Kaufkraftentwicklung zu berücksichtigen.

Wo kann ich meinen aktuellen Rentenanspruch einsehen?

Die VBL verschickt einmal jährlich einen Versicherungsnachweis, auf dem die bisher gesammelten Versorgungspunkte und die voraussichtliche Höhe der Betriebsrente ausgewiesen sind.

Kontakt zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)

Für Fragen zu Ihrem Konto, Rentenanträgen oder Ansprüchen wenden Sie sich an die VBL:

Forum öffentlicher Dienst: Fragen zur VBL stellen

Haben Sie Fragen zu Versorgungspunkten, Rentenanträgen oder der Wartezeit? In unseren Foren öffentlicher Dienst können Sie sich kostenlos und anonym austauschen:

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