VBL Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst. Sie sichert Millionen von Beschäftigten eine zusätzliche Betriebsrente – neben der gesetzlichen Rente. Viele sprechen daher auch von VBL-Rente oder Betriebsrente öffentlicher Dienst.Wer ist bei der VBL versichert?
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse in Deutschland. Sie sichert bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente ab. Die Pflicht zur Versicherung ergibt sich aus den Tarifverträgen, z. B. dem TVöD Bund, dem TVöD VKA oder TV-L. Nicht alle kommunalen Mitarbeiter sind automatisch bei der VBL – die Zugehörigkeit hängt vom Arbeitgeber und Bundesland ab.
- Bundes- und Landesbeschäftigte: Fast alle Angestellten beim Bund und bei den Ländern sind bei der VBL pflichtversichert. Nicht dazu zählen beispielsweise die Mitarbeiter der Länder Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Kommunale Arbeitgeber, die VBL-Mitglied sind: Einige Städte, Landkreise oder städtische Einrichtungen schließen sich der VBL an. Wer dort arbeitet, ist ebenfalls versichert. Viele kommunale Beschäftigte sind aber bei regionalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) versichert. Beispiele sind Hamburg, Bremen, Hannover und Kiel.
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften: Wenn sie Mitglied der VBL sind, gilt die Versicherungspflicht ebenfalls.
Wichtig: Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder frage die Personalabteilung, um sicher zu sein, welche Kasse für dich zuständig ist.
Auszahlung der VBL-Rente
Die VBL zahlt eine Betriebsrente, wenn ein Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Der Rentenbeginn richtet sich also nach dem gesetzlichen Rentenalter. Weitere Infos zur Zusatzversorgung mit Berechnung der Höhe der Zusatzrente.Steuern und Sozialabgaben
Die VBL-Rente ist steuerpflichtig. Je nach Rentenhöhe und individuellem Steuersatz kann es zu einer Einkommensteuerpflicht kommen. Außerdem sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR / PVdR) abzuführen, sofern eine Versicherungspflicht besteht.Häufige Fragen zur VBL
- Kann ich die VBL kündigen? – Nein, eine Kündigung der Pflichtversicherung ist nicht möglich. Bei freiwilligen Eigenbeiträgen kann eine Beendigung beantragt werden.
- Wie wird die VBL-Rente berechnet? – Maßgeblich sind die erworbenen Versorgungspunkte, die sich aus Entgelt, Umlagen und Versicherungszeit ergeben.
- Was passiert bei Arbeitgeberwechsel? – Bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes wird die Versicherung in der Regel fortgeführt. Bei Austritt bleiben die bisherigen Anwartschaften bestehen.
- Kann ich freiwillig mehr einzahlen? – Ja, über die freiwillige Versicherung (VBLextra) können zusätzliche Versorgungspunkte erworben werden.
Kritik und Nachteile
Die VBL-Rente wird – wie die allgemeine Zusatzversorgung – jährlich nur um 1 % erhöht. Da die Inflation zumeist höher als 1 % ist, bedeutet das reale Kaufkraftverluste für die Rentner.Kontakt zur VBL
Für Fragen zur Zusatzversorgung, zu Rentenanträgen oder individuellen Ansprüchen kannst du dich direkt an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wenden:
- Telefon: 0721 155-0
- E-Mail: kundenservice@vbl.de
- Webseite: www.vbl.de
Auf der Webseite der VBL ist ein Kontaktbereich mit Ansprechpartnern und Formularen.
Foren für den öffentlichen Dienst
In unseren Foren kannst du kostenlos Fragen zur VBL stellen und dich austauschen. Beispielhafte Themen:- VBL Pflicht
- Rente öffentlicher Dienst
- Wie wird der Betrag Überweisung VBL ermittelt?
- VBL an der Hochschule