Der Verdienst beim Rettungsdienst

Wie viel verdient man beim Rettungsdienst?
Der Rettungsdienst in Deutschland umfasst regelmäßig die Bereiche Notfallrettung, Notfalltransport sowie den qualifizierten Krankentransport. Diese Seite zeigt, wie viel Beschäftigte im Rettungsdienst verdienen – vom Rettungssanitäter über den Notfallsanitäter bis hin zu Leitstellenpersonal, Notärzten und Beamten. Dabei konzentrieren wir uns auf den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.

I. Arbeitnehmer (Angestellte)

a) Kommunale Rettungsdienste – TVöD (VKA)

In kommunalen Rettungsdiensten (Städte, Gemeinden, Landkreise) richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Verwaltung (TVöD VKA BT-V).

Das monatliche Gehalt ergibt sich aus:

TVöD-Gehaltstabelle 2026-2027 – Notfallsanitäter (EG N / P8)

Notfallsanitäter werden im TVöD in der Entgeltgruppe N vergütet. Diese entspricht der P 8 der TVöD-P-Tabelle.

Besonderheit: In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.240 5.416 5.984 6.646 6.938
P 15 - 5.132 5.293 5.696 6.177 6.361
P 14 - 5.014 5.171 5.563 6.097 6.194
P 13 - 4.895 5.048 5.431 5.707 5.779
P 12 - 4.657 4.803 5.166 5.389 5.493
P 11 - 4.420 4.557 4.901 5.130 5.234
P 10 - 4.184 4.312 4.675 4.851 4.961
P 9 - 3.992 4.184 4.312 4.559 4.662
P 8 - 3.701 3.863 4.076 4.248 4.489
P 7 - 3.510 3.701 3.998 4.150 4.305
P 6 3.012 3.187 3.363 3.738 3.833 4.013
P 5 2.907 3.146 3.217 3.334 3.422 3.629
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

Weitere Entgeltgruppen im Rettungsdienst (TVöD)

Die Tabelle enthält auch Verwaltungs- und Leitungsfunktionen im Rettungsdienst.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Entgeltgruppe Tätigkeit
EG 4 Rettungssanitäter
EG 6 Rettungsassistenten
EG 6 Sachbearbeiter Abrechnungsstelle
EG 6 Sachbearbeiter Bewirtschaftung
EG 7 Gerätewart für die Abteilung Technik
EG 7 Mitarbeiter Gebühren- und Leistungsabrechnung
EG 7 Sachbearbeiter für die Gebührenfestsetzung nach der Rettungsdienstsatzung
EG N Notfallsanitäter
EG N mit Zulage gemäß § 14 TVöD nach EG 9a Hauptamtlicher Praxisanleiter und Notfallsanitäter
EG 9a - EG 13 Beschäftigte in Leitstellen (Schichtführer, Disponenten, Leiter von Leitstellen)
EG 9a Einsatzsachbearbeiter
EG 9a Sachbearbeiter Leitstelle
EG 9a Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen
EG 9b Leiter von Rettungswachen
EG 9b Sachbearbeiter Betriebswirtschaftliche Steuerung des Rettungsdienstes
EG 9b Sachbearbeiter Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
EG 9c Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
EG 9c Sachbearbeiter Rettungsdienst
EG 9c Sachbearbeiter Rettungswesen
EG 10 Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
EG 10 - EG 13 Beschäftigte an Rettungsdienstschulen (Lehrkräfte, Fachbereichsleiter, Leiter)
EG 11 Sachgebietsleiter Gebührenabrechnung Rettungsdienst
EG 12 / A 13 Teamleitung Rettungsdienst (aus einer Stellenausschreibung in NRW)
EG 14 Notarzt (ohne Facharztausbildung)
EG 15 Notarzt (Facharzt)
EG III TV-Ärzte VKA Oberarzt

Stufen und Stufenaufstieg

Im TVöD gibt es regelmäßig sechs Entgeltstufen. Die Zuordnung richtet sich nach den Berufsjahren im öffentlichen Dienst.

Bei Neueinstellungen können förderliche Zeiten ganz oder teilweise anerkannt werden. Leistungen erheblich über dem Durchschnitt können zu einem verkürzten Stufenaufstieg führen.

Weitere Details: TVöD-Stufen im Überblick

Beispiele für weitere Zahlungen, Zulagen und Zuschläge nach TVöD:
Die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit nach TVöD beträgt 39 Stunden.

Die Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen zur Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten bereit sein. Das heißt Wechselschicht (bis zu 48,0 Wochenstunden) einschließlich Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Diese Dienste werden nach dem TVöD mit Zulagen vergütet (z.B. Schichtzulage, Zeitzuschläge).

b) Rettungsdienste der Länder – TV-L / TV-H

Für Beschäftigte bei Rettungsdiensten der Länder (z. B. Universitätskliniken) gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Notfallsanitäter werden hier typischerweise nach der Entgeltgruppe KR 8 TV-L vergütet.

Für Hessen gilt der gesonderte Tarifvertrag TV-H.

II. Beamte im Rettungsdienst

Im Rettungsdienst sind auch Beamte tätig, insbesondere bei Berufsfeuerwehren. Sie werden im Rahmen eines multifunktionalen Einsatzsystems eingesetzt (Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst).

Typische Dienstgrade sind u. a. Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister sowie im gehobenen Dienst Brandoberinspektor oder Brandamtmann.

Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe, Familienzuschlag und weiteren Zulagen. Zusätzlich wirkt sich die Beihilfe auf das Netto aus.

Besoldungstabellen (PDF)

III. Freiwillige im Rettungsdienst (BFD)

Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten kein reguläres Gehalt, sondern ein Taschengeld sowie ggf. Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung.

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Auch interessant:

Ausbildung / Qualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst
  • Notfallsanitäter (NotSan): Dreijährige Berufsausbildung, ersetzt seit 2014 den Rettungsassistenten.
  • Rettungssanitäter: Ausbildung regional geregelt, oft ca. 520 Stunden.
  • Rettungshelfer: In einigen Bundesländern als Einstieg in den Rettungsdienst.
  • Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte, Medizinstudierende (z. B. Cand. Med.)
  • Berufsfeuerwehrleute: Ausbildung meist mit integrierter Rettungssanitäter-Qualifikation.
Recht: Zuständig sind die Bundesländer. Geplant ist eine bundesweit einheitliche Regelung im SGB V. Stand 2025: ca. 290 Rettungsdienstbereiche mit rund 235 Leitstellen.
Organisation: Durchführung durch:
  • Hilfsorganisationen (ca. 75-80 %)
  • Kommunale Träger (ca. 15 %)
  • Private Unternehmen (ca. 5-10 %)
Beispiele: ADAC Luftrettung, ASB, BRK, DRK, JUH, MHD, DRF, Berufsfeuerwehren, DLRG, DGzRS, Falck, Werksrettungsdienste (z. B. Airbus). Auch First-Responder durch Feuerwehren oder Ehrenamtliche.
Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H: Regelt u. a. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Bereitschaftszeit und Kündigungsfristen bei öffentlichen Trägern. Neuerungen durch Tarifrunde 2025 im Bereich TVöD VKA:
  • Entgelterhöhung: +3 % (mindestens 110 €) ab 1. April 2025; weitere +2,8 % ab 1. Mai 2026.
  • Jahressonderzahlung (13. Gehalt): ab 2026 einheitlich 85 %, in einzelnen Bereichen bis 90 %.
  • Möglichkeit: bis zu 3 freie Urlaubstage durch Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung.
  • Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Std./Woche möglich (befristet, kündbar mit 4 Wochen Frist, Zuschläge für Mehrarbeit).
  • Zuschlag auf zusätzliche Stunden: EG 1-9b +25 %, EG 9c-15 +10 %.
Speziell für Beschäftigte im Rettungsdienst:
  • Summe aus Bereitschaftszeiten (faktorisiert) und Vollarbeitszeit darf im Schnitt pro Woche nicht überschreiten:
    • bis 31.12.2025: 48 Std.
    • ab 01.01.2026: 46 Std.
    • ab 01.01.2027: 44 Std.
  • Faktor für Bereitschaftszeiten:
    • bis 31.12.2025: 50 %
    • ab 01.01.2026: 56,25 %
    • ab 01.01.2027: 64,29 %
  • Zulässige tägliche Höchstarbeitszeit: 12 Std. plus Pausen (mit Abweichungsmöglichkeit nach ArbZG §7).
  • Zuschläge und Durchschnittsberechnung erfolgen auf Basis der vollen Dienststunden.
Weitere Tarifverträge:
  • ASB: kein bundeseinheitlicher Tarif
  • DRK: Reformtarifvertrag (meist), teils Haustarife
  • BRK: BRK-Tarifvertrag
  • JUH: AVR DWBO, Anlage Johanniter
  • MHD: AVR der Caritas (an TVöD angelehnt)
Personalbedarf: Rettungsdienst ist ein Engpassberuf. Stand 2024: rund 88.000 Beschäftigte (ca. 60.000 Männer, 28.000 Frauen).
Öffentlicher Dienst: Beschäftigte bei kommunalen Trägern gehören zum öffentlichen Dienst (siehe auch: Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst ). Mitarbeitende bei freien Trägern wie DRK oder MHD meist nicht.
Beispielhafte Fortbildung / Karriere:
  • Studiengänge: Rettungsingenieur (B.Eng.), Rescue Management (B.Sc.)
  • Medizinstudium
  • Disponent, Organisatorischer Leiter (OrgL)
  • Dozent, Praxisanleiter, Prüfer
  • Wachenleitung, Bereichsleitung
  • Qualitätsmanagement, Erste-Hilfe-Ausbilder
Fahrzeuge: Genutzt werden:
  • RTW, NEF, NKTW für Notfallrettung
  • KTW für Krankentransport
  • Spezialfahrzeuge wie Baby-NAW, GW-San
  • Luftrettung: RTH, ITH
Schichtdienst / Dienstpläne: Üblich sind 8-, 12- oder 24-Stunden-Dienste. Dienstpläne meist 4-6 Wochen im Voraus, geregelt in Dienstvereinbarungen.
Forderungen der Gewerkschaften:
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden
  • Volle Vergütung von Bereitschaftszeiten und Pausen
  • Bundeseinheitliche Regelungen zur Arbeitszeitberechnung
  • Gesundheitsschutz verbessern
  • Funktionszulagen für Praxisanleiter
(Stand: 2025)
Leitstellen: Entwicklung hin zu integrierten Gesundheitsleitstellen, die Notruf 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) verknüpfen. Pilotprojekte mit KI und Telemedizin laufen.
Reformen: Geplante Änderungen u. a. durch die Notfallversorgungsreform:
  1. Integration in das SGB V
  2. Qualitätsstandards und Transparenz stärken
  3. Digitale Ressourcenregister
  4. Leitstellen regionalisieren
  5. Kompetenzen der NotSan ausweiten (z. B. Medikamentengabe)
  6. Finanzierung bundesweit einheitlich regeln
  7. Luftrettung ausbauen
  8. Gesundheitskompetenz fördern, Laienreanimation
  9. Bagatelleinsätze reduzieren, Triage verbessern
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