Der Verdienst beim Rettungsdienst

Symbolbild:

Wie viel verdient man beim Rettungsdienst?
Der Rettungsdienst in Deutschland umfasst regelmäßig die Bereiche Notfallrettung, Notfalltransport sowie den qualifizierten Krankentransport. Wir zeigen, wieviel man im Rettungsdienst verdient. Dabei konzentrieren wir uns auf den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.

I. Arbeitnehmer (Angestellte)

a) Kommunale Rettungsdienste: Tarifvertrag TVöD

In den Rettungsdiensten von Städten, Gemeinden und Landkreisen richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Verwaltung (TVöD VKA BT-V). Das monatliche Gehalt ergibt sich im wesentlichen aus der Entgeltgruppe und der Stufe.

TVöD-Gehaltstabelle für Notfallsanitäter (P8)

Notfallsanitäter werden nach Entgeltgruppe N vergütet. Diese entspricht der P 8 der folgenden P-Tabelle TVöD. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht. Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N auch der Entgeltgruppe 8.
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.097 5.268 5.821 6.465 6.749
P 15 - 4.993 5.149 5.540 6.009 6.188
P 14 - 4.877 5.030 5.412 5.931 6.025
P 13 - 4.761 4.910 5.283 5.552 5.621
P 12 - 4.530 4.672 5.025 5.243 5.344
P 11 - 4.299 4.433 4.768 4.990 5.091
P 10 - 4.070 4.195 4.548 4.719 4.826
P 9 - 3.884 4.070 4.195 4.434 4.536
P 8 - 3.600 3.758 3.965 4.132 4.367
P 7 - 3.415 3.600 3.889 4.037 4.188
P 6 2.930 3.101 3.272 3.636 3.729 3.904
P 5 2.828 3.061 3.129 3.243 3.329 3.530
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

TVöD-Gehaltstabelle für weitere Entgeltgruppen im Rettungsdienst

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Entgeltgruppe Tätigkeit
EG 4 Rettungssanitäter
EG 6 Rettungsassistenten
EG 6 Sachbearbeiter Abrechnungsstelle
EG 6 Sachbearbeiter Bewirtschaftung
EG 7 Gerätewart für die Abteilung Technik
EG 7 Mitarbeiter Gebühren- und Leistungsabrechnung
EG 7 Sachbearbeiter für die Gebührenfestsetzung nach der Rettungsdienstsatzung
EG N Notfallsanitäter
EG N mit Zulage gemäß § 14 TVöD nach EG 9a Hauptamtlicher Praxisanleiter und Notfallsanitäter
EG 9a - EG 13 Beschäftigte in Leitstellen (Schichtführer, Disponenten, Leiter von Leitstellen)
EG 9a Einsatzsachbearbeiter
EG 9a Sachbearbeiter Leitstelle
EG 9a Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen
EG 9b Leiter von Rettungswachen
EG 9b Sachbearbeiter Betriebswirtschaftliche Steuerung des Rettungsdienstes
EG 9b Sachbearbeiter Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
EG 9c Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
EG 9c Sachbearbeiter Rettungsdienst
EG 9c Sachbearbeiter Rettungswesen
EG 10 Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
EG 10 - EG 13 Beschäftigte an Rettungsdienstschulen (Lehrkräfte, Fachbereichsleiter, Leiter)
EG 11 Sachgebietsleiter Gebührenabrechnung Rettungsdienst
EG 12 / A 13 Teamleitung Rettungsdienst (aus einer Stellenausschreibung in NRW)
EG 14 Notarzt (ohne Facharztausbildung)
EG 15 Notarzt (Facharzt)
EG III TV-Ärzte VKA Oberarzt


Stufe:
Es gibt in der Regel 6 Gehaltsstufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden; bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden. Weitere Informationen zu den TVöD Stufen ...

Beispiele für weitere Zahlungen, Zulagen und Zuschläge nach TVöD:
Die wöchentliche Arbeitszeit nach TVöD beträgt 39 Stunden. Bei Minijobs oder Teilzeit verringert sich das Gehalt entsprechend.

Die Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen zur Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten bereit sein. Das heißt Wechselschicht (bis zu 48,0 Wochenstunden) einschließlich Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Diese Dienste werden nach dem TVöD mit Zulagen vergütet (z.B. Schichtzulage, Zeitzuschläge).

b) Rettungsdienste der Länder: TV-L oder TV-H

Für die Angestellten der Länder (z.B. Universitätskliniken, Polizei) gilt der Tarifvertrag TV-L. Die Entgeltordnung zum TV-L enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale. Ähnlich wie im TVöD gibt es für den Rettungsdienst die Entgeltgruppen 4-10. Notfallsanitäter werden aus der Entgeltgruppe KR 8 TV-L vergütet.

Ein gesonderter Tarifvertrag besteht für Landesbedienstete von Hessen TV-H.

II. Beamte

Auch feuerwehrtechnische Beamte (Berufsfeuerwehrleute) und nichttechnische Verwaltungsbeamte sind im und für den Rettungsdienst tätig. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von multifunktionalen Feuerwehrmännern / Feuerwehrfrauen. Es handelt sich in der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst ) oftmals um die Dienstgrade Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister. In der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) sind vielfach die Dienstgrade Brandoberinspektor und Brandamtmann umfasst.

Beispiele für Tätigkeiten: Die Höhe der Besoldung hängt insbesondere von der Besoldungsgruppe, dem Familienzuschlag und von Zulagen ab. Auch die Regelungen zur Beihilfe für Beamte wirken sich auf das Netto-Einkommen aus.

Besoldungstabellen (pdf):

III. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Freiwillige im BFD erhalten regelmäßig ein angemessenes Taschengeld sowie einen Verpflegungskostenzuschuss.




In unseren Foren für den öffentlichen Dienst können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen.






Ausbildung / Qualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst
  • Notfallsanitäter (NotSan): Dreijährige Berufsausbildung, ersetzt seit 2014 den Rettungsassistenten.
  • Rettungssanitäter: Ausbildung regional geregelt, oft ca. 520 Stunden.
  • Rettungshelfer: In einigen Bundesländern als Einstieg in den Rettungsdienst.
  • Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte, Medizinstudierende (z. B. Cand. Med.)
  • Berufsfeuerwehrleute: Ausbildung meist mit integrierter Rettungssanitäter-Qualifikation.
Recht: Zuständig sind die Bundesländer. Geplant ist eine bundesweit einheitliche Regelung im SGB V. Stand 2025: ca. 290 Rettungsdienstbereiche mit rund 235 Leitstellen.
Organisation: Durchführung durch:
  • Hilfsorganisationen (ca. 75-80 %)
  • Kommunale Träger (ca. 15 %)
  • Private Unternehmen (ca. 5-10 %)
Beispiele: ADAC Luftrettung, ASB, BRK, DRK, JUH, MHD, DRF, Berufsfeuerwehren, DLRG, DGzRS, Falck, Werksrettungsdienste (z. B. Airbus). Auch First-Responder durch Feuerwehren oder Ehrenamtliche.
Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H: Regelt u. a. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Bereitschaftszeit und Kündigungsfristen bei öffentlichen Trägern. Neuerungen durch Tarifrunde 2025 im Bereich TVöD VKA:
  • Entgelterhöhung: +3 % (mindestens 110 €) ab 1. April 2025; weitere +2,8 % ab 1. Mai 2026.
  • Jahressonderzahlung (13. Gehalt): ab 2026 einheitlich 85 %, in einzelnen Bereichen bis 90 %.
  • Möglichkeit: bis zu 3 freie Urlaubstage durch Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung.
  • Freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Std./Woche möglich (befristet, kündbar mit 4 Wochen Frist, Zuschläge für Mehrarbeit).
  • Zuschlag auf zusätzliche Stunden: EG 1-9b +25 %, EG 9c-15 +10 %.
Speziell für Beschäftigte im Rettungsdienst:
  • Summe aus Bereitschaftszeiten (faktorisiert) und Vollarbeitszeit darf im Schnitt pro Woche nicht überschreiten:
    • bis 31.12.2025: 48 Std.
    • ab 01.01.2026: 46 Std.
    • ab 01.01.2027: 44 Std.
  • Faktor für Bereitschaftszeiten:
    • bis 31.12.2025: 50 %
    • ab 01.01.2026: 56,25 %
    • ab 01.01.2027: 64,29 %
  • Zulässige tägliche Höchstarbeitszeit: 12 Std. plus Pausen (mit Abweichungsmöglichkeit nach ArbZG §7).
  • Zuschläge und Durchschnittsberechnung erfolgen auf Basis der vollen Dienststunden.
Weitere Tarifverträge:
  • ASB: kein bundeseinheitlicher Tarif
  • DRK: Reformtarifvertrag (meist), teils Haustarife
  • BRK: BRK-Tarifvertrag
  • JUH: AVR DWBO, Anlage Johanniter
  • MHD: AVR der Caritas (an TVöD angelehnt)
Personalbedarf: Rettungsdienst ist ein Engpassberuf. Stand 2024: rund 88.000 Beschäftigte (ca. 60.000 Männer, 28.000 Frauen).
Öffentlicher Dienst: Beschäftigte bei kommunalen Trägern gehören zum öffentlichen Dienst. Mitarbeitende bei freien Trägern wie DRK oder MHD meist nicht.
Beispielhafte Fortbildung / Karriere:
  • Studiengänge: Rettungsingenieur (B.Eng.), Rescue Management (B.Sc.)
  • Medizinstudium
  • Disponent, Organisatorischer Leiter (OrgL)
  • Dozent, Praxisanleiter, Prüfer
  • Wachenleitung, Bereichsleitung
  • Qualitätsmanagement, Erste-Hilfe-Ausbilder
Fahrzeuge: Genutzt werden:
  • RTW, NEF, NKTW für Notfallrettung
  • KTW für Krankentransport
  • Spezialfahrzeuge wie Baby-NAW, GW-San
  • Luftrettung: RTH, ITH
Schichtdienst / Dienstpläne: Üblich sind 8-, 12- oder 24-Stunden-Dienste. Dienstpläne meist 4-6 Wochen im Voraus, geregelt in Dienstvereinbarungen.
Forderungen der Gewerkschaften:
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden
  • Volle Vergütung von Bereitschaftszeiten und Pausen
  • Bundeseinheitliche Regelungen zur Arbeitszeitberechnung
  • Gesundheitsschutz verbessern
  • Funktionszulagen für Praxisanleiter
(Stand: 2025)
Leitstellen: Entwicklung hin zu integrierten Gesundheitsleitstellen, die Notruf 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) verknüpfen. Pilotprojekte mit KI und Telemedizin laufen.
Reformen: Geplante Änderungen u. a. durch die Notfallversorgungsreform:
  1. Integration in das SGB V
  2. Qualitätsstandards und Transparenz stärken
  3. Digitale Ressourcenregister
  4. Leitstellen regionalisieren
  5. Kompetenzen der NotSan ausweiten (z. B. Medikamentengabe)
  6. Finanzierung bundesweit einheitlich regeln
  7. Luftrettung ausbauen
  8. Gesundheitskompetenz fördern, Laienreanimation
  9. Bagatelleinsätze reduzieren, Triage verbessern

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