Der Verdienst beim Rettungsdienst
Symbolbild:
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Wie viel verdient man beim Rettungsdienst?
Der Rettungsdienst in Deutschland umfasst regelmäßig die Bereiche Notfallrettung, Notfalltransport sowie den qualifizierten Krankentransport. Wir zeigen, wieviel man im Rettungsdienst verdient. Dabei konzentrieren wir uns auf den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.
I. Arbeitnehmer (Angestellte)
a) Kommunale Rettungsdienste: Tarifvertrag TVöD
In den Rettungsdiensten von Städten, Gemeinden und Landkreisen richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Verwaltung (TVöD VKA BT-V). Das monatliche Gehalt ergibt sich im wesentlichen aus der Entgeltgruppe und der Stufe.TVöD-Gehaltstabelle für Notfallsanitäter (P8)
Notfallsanitäter werden nach Entgeltgruppe N vergütet. Diese entspricht der P 8 der folgenden P-Tabelle TVöD. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht. Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N auch der Entgeltgruppe 8.Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
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Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
P 16 | - | 5.097 | 5.268 | 5.821 | 6.465 | 6.749 |
P 15 | - | 4.993 | 5.149 | 5.540 | 6.009 | 6.188 |
P 14 | - | 4.877 | 5.030 | 5.412 | 5.931 | 6.025 |
P 13 | - | 4.761 | 4.910 | 5.283 | 5.552 | 5.621 |
P 12 | - | 4.530 | 4.672 | 5.025 | 5.243 | 5.344 |
P 11 | - | 4.299 | 4.433 | 4.768 | 4.990 | 5.091 |
P 10 | - | 4.070 | 4.195 | 4.548 | 4.719 | 4.826 |
P 9 | - | 3.884 | 4.070 | 4.195 | 4.434 | 4.536 |
P 8 | - | 3.600 | 3.758 | 3.965 | 4.132 | 4.367 |
P 7 | - | 3.415 | 3.600 | 3.889 | 4.037 | 4.188 |
P 6 | 2.930 | 3.101 | 3.272 | 3.636 | 3.729 | 3.904 |
P 5 | 2.828 | 3.061 | 3.129 | 3.243 | 3.329 | 3.530 |
TVöD-Gehaltstabelle für weitere Entgeltgruppen im Rettungsdienst
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
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Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.669 | 6.040 | 6.453 | 7.018 | 7.599 | 7.981 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.154 | 5.490 | 5.928 | 6.415 | 6.957 | 7.346 | |
E 13 | 4.768 | 5.136 | 5.554 | 6.009 | 6.544 | 6.835 | |
E 12 | 4.295 | 4.719 | 5.214 | 5.762 | 6.407 | 6.712 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.153 | 4.543 | 4.909 | 5.306 | 5.849 | 6.154 | |
E 10 | 4.012 | 4.317 | 4.664 | 5.040 | 5.459 | 5.597 | |
E 9c | 3.901 | 4.174 | 4.470 | 4.789 | 5.131 | 5.377 | |
E 9b | 3.677 | 3.929 | 4.089 | 4.563 | 4.843 | 5.169 | |
E 9a | 3.559 | 3.772 | 3.986 | 4.462 | 4.569 | 4.844 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.391 | 3.597 | 3.739 | 3.884 | 4.040 | 4.116 | |
E 7 | 3.205 | 3.442 | 3.582 | 3.724 | 3.861 | 3.935 | |
E 6 | 3.152 | 3.347 | 3.483 | 3.618 | 3.750 | 3.819 | |
E 5 | 3.039 | 3.228 | 3.355 | 3.490 | 3.615 | 3.680 | |
E 4 | 2.913 | 3.104 | 3.264 | 3.363 | 3.463 | 3.522 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.873 | 3.078 | 3.128 | 3.242 | 3.328 | 3.406 | |
E 2 | 2.692 | 2.894 | 2.945 | 3.017 | 3.175 | 3.340 | |
E 1 | - | 2.466 | 2.499 | 2.541 | 2.579 | 2.679 |
Entgeltgruppe | Tätigkeit |
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EG 4 | Rettungssanitäter |
EG 6 | Rettungsassistenten |
EG 6 | Sachbearbeiter Abrechnungsstelle |
EG 6 | Sachbearbeiter Bewirtschaftung |
EG 7 | Gerätewart für die Abteilung Technik |
EG 7 | Mitarbeiter Gebühren- und Leistungsabrechnung |
EG 7 | Sachbearbeiter für die Gebührenfestsetzung nach der Rettungsdienstsatzung |
EG N | Notfallsanitäter |
EG N mit Zulage gemäß § 14 TVöD nach EG 9a | Hauptamtlicher Praxisanleiter und Notfallsanitäter |
EG 9a - EG 13 | Beschäftigte in Leitstellen (Schichtführer, Disponenten, Leiter von Leitstellen) |
EG 9a | Einsatzsachbearbeiter |
EG 9a | Sachbearbeiter Leitstelle |
EG 9a | Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen |
EG 9b | Leiter von Rettungswachen |
EG 9b | Sachbearbeiter Betriebswirtschaftliche Steuerung des Rettungsdienstes |
EG 9b | Sachbearbeiter Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz |
EG 9c | Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Ständige Vertreter von Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind |
EG 9c | Sachbearbeiter Rettungsdienst |
EG 9c | Sachbearbeiter Rettungswesen |
EG 10 | Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind |
EG 10 - EG 13 | Beschäftigte an Rettungsdienstschulen (Lehrkräfte, Fachbereichsleiter, Leiter) |
EG 11 | Sachgebietsleiter Gebührenabrechnung Rettungsdienst |
EG 12 / A 13 | Teamleitung Rettungsdienst (aus einer Stellenausschreibung in NRW) |
EG 14 | Notarzt (ohne Facharztausbildung) |
EG 15 | Notarzt (Facharzt) |
EG III TV-Ärzte VKA | Oberarzt |
Stufe:
Es gibt in der Regel 6 Gehaltsstufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden; bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden. Weitere Informationen zu den TVöD Stufen ...
Beispiele für weitere Zahlungen, Zulagen und Zuschläge nach TVöD:
- Rettungssanitäter erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts.
- Praxisanleiter-Zulage (an der Entgeltgruppe orientierte Funktionszulage für die Übernahme der Praxisanleitung)
- Zulagen für Notärzte
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Nachtarbeit, Überstunden, usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jubiläumsgeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
Die Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen zur Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten bereit sein. Das heißt Wechselschicht (bis zu 48,0 Wochenstunden) einschließlich Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Diese Dienste werden nach dem TVöD mit Zulagen vergütet (z.B. Schichtzulage, Zeitzuschläge).
b) Rettungsdienste der Länder: TV-L oder TV-H
Für die Angestellten der Länder (z.B. Universitätskliniken, Polizei) gilt der Tarifvertrag TV-L. Die Entgeltordnung zum TV-L enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale. Ähnlich wie im TVöD gibt es für den Rettungsdienst die Entgeltgruppen 4-10. Notfallsanitäter werden aus der Entgeltgruppe KR 8 TV-L vergütet.Ein gesonderter Tarifvertrag besteht für Landesbedienstete von Hessen TV-H.
II. Beamte
Auch feuerwehrtechnische Beamte (Berufsfeuerwehrleute) und nichttechnische Verwaltungsbeamte sind im und für den Rettungsdienst tätig. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von multifunktionalen Feuerwehrmännern / Feuerwehrfrauen. Es handelt sich in der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst ) oftmals um die Dienstgrade Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister. In der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) sind vielfach die Dienstgrade Brandoberinspektor und Brandamtmann umfasst.Beispiele für Tätigkeiten:
- Disponent für die Leitstelle
- Einsatzsachbearbeitung Leitstelle
- Führungsassistent
- Lagedienstführer
- Sachbearbeiter Rettungsdienst-Fahrzeuge und -Geräte
- Transportführer
- Truppmann / Truppfrau
- Wachabteilungsführer, Wachabteilungsleitung
Besoldungstabellen (pdf):
- Bund: Besoldungstabelle ab 01.03.2024
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.07.2024
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.11.2024
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
III. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Freiwillige im BFD erhalten regelmäßig ein angemessenes Taschengeld sowie einen Verpflegungskostenzuschuss.In unseren Foren für den öffentlichen Dienst können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen.
Ausbildung / Qualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst
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Recht: Zuständig sind die Bundesländer. Geplant ist eine bundesweit einheitliche Regelung im SGB V. Stand 2025: ca. 290 Rettungsdienstbereiche mit rund 235 Leitstellen. |
Organisation: Durchführung durch:
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Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H: Regelt u. a. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Bereitschaftszeit und Kündigungsfristen bei öffentlichen Trägern. Neuerungen durch Tarifrunde 2025 im Bereich TVöD VKA:
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Speziell für Beschäftigte im Rettungsdienst:
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Weitere Tarifverträge:
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Personalbedarf: Rettungsdienst ist ein Engpassberuf. Stand 2024: rund 88.000 Beschäftigte (ca. 60.000 Männer, 28.000 Frauen). |
Öffentlicher Dienst: Beschäftigte bei kommunalen Trägern gehören zum öffentlichen Dienst. Mitarbeitende bei freien Trägern wie DRK oder MHD meist nicht. |
Beispielhafte Fortbildung / Karriere:
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Fahrzeuge: Genutzt werden:
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Schichtdienst / Dienstpläne: Üblich sind 8-, 12- oder 24-Stunden-Dienste. Dienstpläne meist 4-6 Wochen im Voraus, geregelt in Dienstvereinbarungen. |
Forderungen der Gewerkschaften:
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Leitstellen: Entwicklung hin zu integrierten Gesundheitsleitstellen, die Notruf 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) verknüpfen. Pilotprojekte mit KI und Telemedizin laufen. |
Reformen: Geplante Änderungen u. a. durch die Notfallversorgungsreform:
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