Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) gehören nicht automatisch zum öffentlichen Dienst. Ob sie nach TVöD oder TV-L bezahlt werden, hängt vom Arbeitgeber ab.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Notfallsanitäter zum öffentlichen Dienst zählen, welche Arbeitgeber dazugehören und welche tariflichen Regelungen gelten.
Wann gehören Notfallsanitäter zum öffentlichen Dienst?
Notfallsanitäter gehören zum öffentlichen Dienst, wenn sie bei einem
- kommunalen Träger (z. B. Landkreis, Stadt, Gemeinde)
- Bundesland (z. B. Universitätskliniken, Landesbetriebe)
- Bund (z. B. Bundeswehr)
beschäftigt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rettungsdienst unmittelbar durch die Verwaltung oder durch rechtlich verselbständigte Organisationseinheiten durchgeführt wird.
Auch Beschäftigte in kommunalen
- Regiebetrieben
- Eigenbetrieben
- Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR)
- Zweckverbänden
gelten als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Notfallsanitäter bei der Berufsfeuerwehr
Eine besondere Stellung nehmen Notfallsanitäter ein, die bei einer Berufsfeuerwehr tätig sind. Diese sind häufig Beamte (feuerwehrtechnischer Dienst) und werden im Rahmen eines multifunktionalen Einsatzsystems eingesetzt (Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst).
Für sie gelten nicht die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sondern die Beamtenbesoldung des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes.
Welche Arbeitgeber zählen nicht zum öffentlichen Dienst?
Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Notfallsanitäter, die bei freien oder privaten Trägern beschäftigt sind. Dazu gehören insbesondere Hilfsorganisationen und private Rettungsdienstunternehmen.
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC), ADAC Luftrettung gGmbH
- Arbeiter-Samariter-Bund e. V. (ASB)
- Bergwachten
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger e. V. (DGzRS)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG)
- Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK)
- DRF Luftrettung gAG
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) und Johanniter Luftrettung
- Malteser Hilfsdienst e. V. / Malteser Deutschland gGmbH
- Private Unternehmen (z. B. Falck Rettungsdienst GmbH)
- Werksrettungsdienste (z. B. Airbus, Daimler)
Für diese Arbeitgeber gelten eigene Tarifverträge, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarife.
Sonderfall: Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
Eine Sonderstellung nimmt das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ein. Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR).
Beschäftigte beim BRK gelten formal als Beschäftigte im öffentlichen Dienst, es findet jedoch ein eigener BRK-Tarifvertrag Anwendung.
Tarife, Gehalt und Besoldung für Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst
Für Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst gelten je nach Arbeitgeber unterschiedliche Tarifverträge:
- TVöD VKA (kommunale Rettungsdienste)
- TV-L bzw. TV- H (Hessen) (Rettungsdienste der Länder, z. B. Unikliniken)
- TVöD Bund (z. B. Bundeswehr)
Notfallsanitäter werden im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes typischerweise in speziellen Entgeltgruppen für den Rettungsdienst eingruppiert.
Konkrete Gehaltszahlen, Tabellen und Zulagen finden Sie hier: Verdienst beim Rettungsdienst.
Beamte (Berufsfeuerwehr) werden nicht nach einem Tarifvertrag vergütet, sondern auf Basis der gesetzlichen Beamtenbesoldung.
Besonderheiten für Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst
- eigenständiger Berufsabschluss nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
- tariflich geregelte Arbeitsbedingungen
- Mitbestimmung durch Personal- oder Betriebsrat
- regelmäßige Stufenaufstiege
- betriebliche Altersversorgung
- hohe Arbeitsplatzsicherheit
- vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. Praxisanleitung, Leitstelle, OrgL)
Häufige Fragen (FAQ)
Ist jeder Notfallsanitäter im öffentlichen Dienst?
Nein. Nur Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern (Kommunen, Länder, Bund) gehören
zum öffentlichen Dienst.
Ist das DRK öffentlicher Dienst?
In der Regel nein. Eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz (BRK).
Sind Notfallsanitäter Beamte?
Nur, wenn sie als feuerwehrtechnische Beamte bei einer Berufsfeuerwehr tätig sind.
Gehört eine gGmbH zum öffentlichen Dienst?
Nein. Auch gemeinnützige GmbHs zählen arbeitsrechtlich nicht zum öffentlichen Dienst.
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