Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Fahrradleasing (Dienstradleasing) ermöglicht es Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ein Fahrrad oder E-Bike über das Bruttogehalt zu finanzieren. Dadurch ergeben sich häufig deutliche Preisvorteile gegenüber einem Direktkauf.

Praxis:
Beim Fahrradleasing sparen Beschäftigte im öffentlichen Dienst häufig 20 % bis 40 % gegenüber dem Kauf, da die Finanzierung über das Bruttogehalt erfolgt.

Beispielrechnung (vereinfacht)

Ein Beispiel zeigt den typischen Vorteil:

E-Bike UVP 3.500 € / Laufzeit 36 Monate → Bruttorate ca. 97 € monatlich. Durch Steuer- und Sozialersparnis reduziert sich die tatsächliche Belastung häufig auf etwa 65 € bis 75 € monatlich.

Die konkrete Ersparnis hängt von Steuerklasse, Einkommen und Arbeitgeberregelung ab.

Voraussetzungen für Fahrradleasing

Ob Fahrradleasing möglich ist, hängt von der jeweiligen Dienststelle ab.

Ein Rechtsanspruch auf Fahrradleasing besteht in der Regel nicht.

Vorteile

Nachteile und Risiken

Was kann geleast werden?

Leasingfähig sind in der Regel:

Die Nutzung ist meist sowohl dienstlich als auch privat erlaubt.

Geltung im TVöD und TV-V

Für den TVöD VKA und den TV-V existiert ein Tarifvertrag zum Fahrradleasing. Er ermöglicht die Finanzierung über Entgeltumwandlung.

Wichtig: Ob Fahrradleasing tatsächlich angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Häufig sind zusätzliche Dienstvereinbarungen erforderlich.

§ 1 Geltungsbereich
Gilt für Beschäftigte im TVöD und TV-V.

§ 2 Entgeltumwandlung
Umwandlung von Entgeltbestandteilen zur Finanzierung möglich.

§ 3 Nutzungsdauer
Typisch: bis zu 36 Monate.

§ 4 Ausgestaltung
Zubehör und Versicherungen können enthalten sein.


Tarifvertrag als PDF: TV-Fahrradleasing: Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (Download, pdf)

Dienstrad-Rechner

Anbieter für Fahrradleasing

Typische Anbieter im öffentlichen Dienst sind:

FAQ

Lohnt sich Fahrradleasing im öffentlichen Dienst?
In vielen Fällen ja, insbesondere durch steuerliche Vorteile. Die individuelle Ersparnis hängt jedoch vom Einkommen ab.

Können Beamte Fahrradleasing nutzen?
Teilweise ja, abhängig vom jeweiligen Dienstherrn.

Was passiert bei Krankheit oder Elternzeit?
Die Regelungen ergeben sich aus dem Leasingvertrag. Es können weiterhin Kosten entstehen.

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