TVöD Pflege EG P 10: Gehalt & Stufen 2025-2026
Die Entgeltgruppe P 10 im TVöD Pflege ist für Pflegekräfte mit sehr hohen fachlichen Anforderungen und oftmals Leitungsverantwortung vorgesehen. Diese Gruppe umfasst Tätigkeiten in komplexen Einsatzgebieten oder in verantwortlicher Funktion (z. B. Leitung einer Station, Bereichskoordination). Mitarbeitende in EG P 10 verbinden pflegerische Fachaufgaben mit organisatorischen und personellen Aufgaben.
EG P10 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Tätigkeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad und Verantwortung; oft Leitungs- oder Spezialfunktionen.
- Typische Arbeitsorte: Fachabteilungen großer Häuser, koordinierende Funktionen in Versorgungsnetzwerken.
- Aufgaben: Case- oder Care-Management, Leitung größerer Arbeitsbereiche, komplexe pflegerische Entscheidungsfindung.
- Schichtmodelle: Hauptsächlich Tagdienst mit Beteiligung an Dienstplanerstellung; selten Nachtdienste.
- Praxis-Tipp: Management- oder Qualitätsmanagement-Weiterbildungen sind hier stark förderlich.
- Karriere-Hinweis: P10-Positionen bieten häufig mehr Einfluss auf Dienstplanung und Personalentwicklung.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.097 | 5.268 | 5.821 | 6.465 | 6.749 |
| P 15 | - | 4.993 | 5.149 | 5.540 | 6.009 | 6.188 |
| P 14 | - | 4.877 | 5.030 | 5.412 | 5.931 | 6.025 |
| P 13 | - | 4.761 | 4.910 | 5.283 | 5.552 | 5.621 |
| P 12 | - | 4.530 | 4.672 | 5.025 | 5.243 | 5.344 |
| P 11 | - | 4.299 | 4.433 | 4.768 | 4.990 | 5.091 |
| P 10 | - | 4.070 | 4.195 | 4.548 | 4.719 | 4.826 |
| P 9 | - | 3.884 | 4.070 | 4.195 | 4.434 | 4.536 |
| P 8 | - | 3.600 | 3.758 | 3.965 | 4.132 | 4.367 |
| P 7 | - | 3.415 | 3.600 | 3.889 | 4.037 | 4.188 |
| P 6 | 2.930 | 3.101 | 3.272 | 3.636 | 3.729 | 3.904 |
| P 5 | 2.828 | 3.061 | 3.129 | 3.243 | 3.329 | 3.530 |
Hinweis: Zulagen (z. B. Intensivzulage, Pflegezulage, Leitungszulagen) sind nicht eingerechnet und kommen zusätzlich hinzu.
Tätigkeitsmerkmale für EG P 10
In EG P 10 liegen Leitungs- und Steuerungsaufgaben mit deutlich erweiterten Verantwortungen. Typische Aufgaben sind:
- Leitung einer Station oder eines größeren pflegerischen Bereiches
- Verantwortung für Personalkoordination, Dienstplanung und Teamentwicklung
- Sicherstellung der Qualität der Pflegeprozesse
- Umsetzung von Konzepten und Standards im Verantwortungsbereich
Nicht enthalten sind fachübergreifende Bereichsleitungen oder strategische Führungsaufgaben, wie sie ab EG P 11 aufwärts typisch sind.
Vorbemerkungen
- Die Tarifvertragsparteien legen dem Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für
Leitungskräfte in der Pflege folgende regelmäßige Organisationsstruktur zu
Grunde:
a) Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind in der Regel nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt.
b) Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind in der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte unterstellt.
c) Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst in der Regel mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt. Die Beschäftigten müssen fachlich unterstellt sein. - Soweit für vergleichbare organisatorische Einheiten von den vorstehenden Bezeichnungen abweichende Bezeichnungen verwandt werden, ist dies unbeachtlich.
- Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege.
Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Gruppenleiterinnen oder Gruppenleitern bzw. von Teamleiterinnen oder Teamleitern. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe P 10
- Beschäftigte als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter oder als Teamleiterinnen oder Teamleiter.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Gruppenleiterinnen oder Gruppenleitern bzw. von Teamleiterinnen oder Teamleitern der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1.
- Beschäftigte als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter oder als Teamleiterinnen oder Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen oder Teams.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Stationsleiterinnen oder Stationsleitern.
- Beschäftigte als Stationsleiterinnen oder Stationsleiter
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Stationsleiterinnen oder Stationsleitern der Entgeltgruppe P 13 oder von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern oder Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleitern.
Beschäftigte als Stationsleiterinnen oder Stationsleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen.
Entgeltgruppe P 14
- Beschäftigte als Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter oder als Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern der Entgeltgruppe P 15.
Beschäftigte als Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter oder als Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abteilungen.
Entgeltgruppe P 16
Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt.
Entgeltgruppe 13 (Anlage A zum TVöD)
- Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
- Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
- durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Diese Beschäftigten erhalten die Zulage nach den Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2 zu Ziffer 1 ebenfalls, wenn alle der Gruppenleiterin oder dem Gruppenleiter bzw. der Teamleiterin oder dem Teamleiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Pflegekräfte Anspruch auf die jeweilige Zulage haben.
Weitere Zahlungen im TVöD Pflege
- Fahrradleasing im öffentlichen Dienst
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Jubiläumsgeld
- Leistungsentgelt und Leistungsprämie
- Mögliche Zulagen: Leitungszulagen, Intensivzulage, Pflegezulage, Infektionszulage, Fachkräfte-Zulage
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
- Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Aufstiegsmöglichkeiten
Von EG P 10 aus führt der Weg in P 11 TVöD und höher häufig in übergeordnete Leitungsfunktionen (z. B. Pflegedienstleitung, Bereichsleitung Pflege) oder in außertarifliche Funktionsstellen. Auch Tätigkeiten in Projekt- und Qualitätsmanagement sind mögliche Entwicklungspfade.

