TVöD Pflege EG P 15: Gehalt & Stufen 2025-2026
Die Entgeltgruppe P 15 im TVöD Pflege umfasst hochrangige Leitungsfunktionen im Pflegebereich. Mitarbeitende in dieser Entgeltgruppe tragen die Verantwortung für große Klinikbereiche oder gesamte Einrichtungen. Der Schwerpunkt liegt auf Management, strategischer Steuerung und Personalführung. Diese Gruppe richtet sich damit an Pflegedienstleitungen oder Bereichsleitungen mit umfassender Verantwortung.
EG P15 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Oberes Leitungsniveau mit hoher Verantwortung für Qualität und Organisation ganzer Versorgungsbereiche.
- Typische Arbeitsorte: Klinische Leitungsteams, Verwaltungsführungen in großen Versorgungsstrukturen.
- Aufgaben: Strategische Leitung, Vernetzung mit externen Partnern, Entwicklung langfristiger Versorgungsstrategien.
- Schichtmodelle: Vorwiegend Büro- und Managementzeiten; hohe Flexibilität erforderlich.
- Praxis-Tipp: Erfahrungen in Gesundheitsökonomie und Führung auf Leitungsebene sind stark nachgefragt.
- Karriere-Hinweis: P15 ist oft Sprungbrett zu geschäftsführenden oder sektorübergreifenden Funktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.097 | 5.268 | 5.821 | 6.465 | 6.749 |
| P 15 | - | 4.993 | 5.149 | 5.540 | 6.009 | 6.188 |
| P 14 | - | 4.877 | 5.030 | 5.412 | 5.931 | 6.025 |
| P 13 | - | 4.761 | 4.910 | 5.283 | 5.552 | 5.621 |
| P 12 | - | 4.530 | 4.672 | 5.025 | 5.243 | 5.344 |
| P 11 | - | 4.299 | 4.433 | 4.768 | 4.990 | 5.091 |
| P 10 | - | 4.070 | 4.195 | 4.548 | 4.719 | 4.826 |
| P 9 | - | 3.884 | 4.070 | 4.195 | 4.434 | 4.536 |
| P 8 | - | 3.600 | 3.758 | 3.965 | 4.132 | 4.367 |
| P 7 | - | 3.415 | 3.600 | 3.889 | 4.037 | 4.188 |
| P 6 | 2.930 | 3.101 | 3.272 | 3.636 | 3.729 | 3.904 |
| P 5 | 2.828 | 3.061 | 3.129 | 3.243 | 3.329 | 3.530 |
Hinweis: Zusätzliche Zahlungen (z. B. Leitungszulagen, Fachkräftezulage) kommen zum Grundgehalt hinzu.
Tätigkeitsmerkmale für EG P 15
EG P 15 beschreibt Leitungsfunktionen auf oberster pflegerischer Ebene. Typische Tätigkeiten sind:
- Gesamtverantwortung für die Pflegeorganisation eines Hauses oder mehrerer Einrichtungen
- Strategische Personal- und Organisationsentwicklung
- Steuerung von Budget, Qualität und Versorgungssicherheit
- Mitwirkung an der Gesamtstrategie der Einrichtung
Nicht enthalten sind Aufgaben mit höchster Gesamtverantwortung über Verbünde oder mehrere Standorte wie in EG P 16.
Vorbemerkungen
- Die Tarifvertragsparteien legen dem Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für
Leitungskräfte in der Pflege folgende regelmäßige Organisationsstruktur zu
Grunde:
a) Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind in der Regel nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt.
b) Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind in der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte unterstellt.
c) Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst in der Regel mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt. Die Beschäftigten müssen fachlich unterstellt sein. - Soweit für vergleichbare organisatorische Einheiten von den vorstehenden Bezeichnungen abweichende Bezeichnungen verwandt werden, ist dies unbeachtlich.
- Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege.
Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Gruppenleiterinnen oder Gruppenleitern bzw. von Teamleiterinnen oder Teamleitern. (Hierzu Protokollerklärung)
Entgeltgruppe P 10
- Beschäftigte als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter oder als Teamleiterinnen oder Teamleiter.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Gruppenleiterinnen oder Gruppenleitern bzw. von Teamleiterinnen oder Teamleitern der Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1.
- Beschäftigte als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter oder als Teamleiterinnen oder Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen oder Teams.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Stationsleiterinnen oder Stationsleitern.
- Beschäftigte als Stationsleiterinnen oder Stationsleiter
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Stationsleiterinnen oder Stationsleitern der Entgeltgruppe P 13 oder von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern oder Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleitern.
Beschäftigte als Stationsleiterinnen oder Stationsleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen.
Entgeltgruppe P 14
- Beschäftigte als Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter oder als Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter.
- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern der Entgeltgruppe P 15.
Beschäftigte als Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter oder als Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abteilungen.
Entgeltgruppe P 16
Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt.
Entgeltgruppe 13 (Anlage A zum TVöD)
- Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
- Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
- durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
- erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Diese Beschäftigten erhalten die Zulage nach den Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2 zu Ziffer 1 ebenfalls, wenn alle der Gruppenleiterin oder dem Gruppenleiter bzw. der Teamleiterin oder dem Teamleiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Pflegekräfte Anspruch auf die jeweilige Zulage haben.
Weitere Zahlungen im TVöD Pflege
- Fahrradleasing im öffentlichen Dienst
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Jubiläumsgeld
- Leistungsentgelt und Leistungsprämie
- Mögliche Zulagen: Leitungszulagen (außertariflich), Pflegezulage, Fachkräfte-Zulage
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
- Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Aufstiegsmöglichkeiten
Ein Aufstieg aus EG P 15 ist fast ausschließlich in die höchste P 16 TVöD möglich oder in außertarifliche Spitzenpositionen wie die Pflegedirektion großer Kliniken oder Konzernträger. Auch Tätigkeiten in der Geschäftsführungsebene sind denkbar.

