TV-L Pflege KR 8: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 8 im TV-L Pflege richtet sich an qualifizierte Pflegefachkräfte mit erweiterten Aufgaben und Verantwortung in spezialisierten Versorgungsbereichen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der ausgeübten Tätigkeiten und Qualifikationen. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch, abhängig von der Berufserfahrung.
KR 8 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Anspruchsvolle Fachpflege oder spezialisierte koordinierende Tätigkeiten mit erhöhter fachlicher Verantwortung.
- Typische Einsatzbereiche: Intensivstationen, Intermediate-Care-Bereiche, spezialisierte Fachabteilungen oder andere pflegerische Einsatzbereiche mit erhöhtem Komplexitätsgrad.
- Aufgaben: Durchführung spezialisierter Pflege, Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem Pflegebedarf, fachliche Anleitung und Einarbeitung von Mitarbeitenden sowie Mitwirkung an der Sicherstellung von Pflege- und Qualitätsstandards.
- Schichtmodelle: Regelmäßige Teilnahme an Tag-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten; je nach Einsatzbereich Beteiligung an koordinierenden Aufgaben, z. B. bei der Dienst- oder Ablaufplanung.
- Praxis-Tipp: Anerkannte Fachweiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in spezialisierten Pflegebereichen sind für Tätigkeiten in KR 8 in der Regel erforderlich oder von deutlichem Vorteil.
- Karriere-Hinweis: KR-8-Positionen gelten häufig als Voraussetzung für höherwertige Fachfunktionen (KR 9) oder für den Einstieg in erste formalisierte Leitungs- oder Koordinationsaufgaben.
Was gehört nicht dazu? Die vollständige Leitung größerer organisatorischer Einheiten, bereichsübergreifende Steuerungsfunktionen oder Aufgaben auf Ebene der Pflegedirektion.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 8
In KR 8 übernehmen Beschäftigte spezialisierte und umfangreiche pflegerische Leistungen und sind beispielsweise Leitende Pflegekräfte oder Spezialisten mit Projektverantwortung. Typische Aufgaben umfassen:
- Selbstständige Organisation und Durchführung komplexer Pflegeprozesse
- Fachliche Anleitung von Teams und Mitarbeitenden
- Mitarbeit an Konzepten zur Qualitätsentwicklung und Prozessoptimierung
- Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2, 3, 4 und 5)
- Hebammen mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
- Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 2 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 5)
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 88,14 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 8).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflegezulagen in spezialisierten Einsatzbereichen (z. B. Intensivstation, Operationsdienst oder Psychiatrie), abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Bei Übernahme erweiterter fachlicher Verantwortung, insbesondere durch eigenständige Durchführung komplexer Spezialaufgaben oder durch koordinierende Aufgaben in kleineren Teams, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 9 möglich. Mit zusätzlichen Qualifikationen, etwa in Organisation, Führung oder Management, kann perspektivisch auch eine Entwicklung in Richtung KR 10 vorbereitet werden.
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