TV-L Pflege KR 16: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 16 im TV-L Pflege steht für äußerst erfahrene und qualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Leitungs- und Organisationsaufgaben in hochkomplexen Pflegeeinheiten. Die Eingruppierung erfolgt nach den hohen Anforderungen der Tätigkeit. Der Stufenaufstieg ist automatisch und richtet sich nach der Berufserfahrung.
KR 16 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Sehr hohe Leitungsfunktionen in großen Pflegeorganisationen mit Verantwortung für umfangreiche Bereiche oder mehrere organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Große Krankenhäuser oder Universitätskliniken, sehr umfangreiche Pflegebereiche mit mehreren unterstellten Einheiten.
- Aufgaben: Leitung großer Pflege- oder Funktionsbereiche mit hoher Personalverantwortung, Steuerung komplexer Organisationsstrukturen, Mitwirkung an übergeordneten strategischen Entscheidungen sowie Verantwortung für Ressourcen- und Budgetplanung im eigenen Zuständigkeitsbereich.
- Schichtmodelle: Regelmäßiger Tagdienst. Die Tätigkeit ist geprägt von strategischer Steuerung, Koordination und Gremienarbeit; operative Pflegeaufgaben finden nicht statt.
- Praxis-Tipp: Umfangreiche Führungserfahrung sowie Qualifikationen im strategischen Management, Controlling oder Gesundheitsmanagement sind für KR-16-Positionen in der Regel erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-16-Funktionen bilden häufig die unmittelbare Vorstufe zu den höchsten Leitungsfunktionen der Pflege, etwa in KR 17.
Was gehört nicht dazu? Klassische Stations- oder Bereichsleitungen mit begrenzter Leitungsspanne sowie überwiegend operative Pflegeaufgaben.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 16
Beschäftigte in KR 16 übernehmen zentrale Leitungsaufgaben, tragen Verantwortung für komplexe Pflegeorgansiationen und gestalten die strategische Ausrichtung aktiv mit.
- Leitung großer, komplexer pflegerischer Fachbereiche
- Strategische Planung und Umsetzung von Pflegekonzepten
- Verantwortung für Personalentwicklung, Qualitätssicherung und Budget
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals
einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten
übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 160 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals
einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten
übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 80 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 15 Fallgruppe 1
herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 17 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 16).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen in spezialisierten Einsatzbereichen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Bei Übernahme außergewöhnlich großer Leitungsverantwortung und sehr umfangreicher organisatorischer Zuständigkeiten ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 17 möglich. KR 17 stellt die höchste tarifliche Entgeltgruppe im Bereich der Pflege dar und ist mit einer besonders großen Leitungsspanne sowie strategischer Gesamtverantwortung verbunden.
Forum Pflege
In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:

