TV-L Pflege KR 16: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 16 im TV-L Pflege steht für äußerst erfahrene und qualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Leitungs- und Organisationsaufgaben in hochkomplexen Pflegeeinheiten. Die Eingruppierung erfolgt nach den hohen Anforderungen der Tätigkeit. Der Stufenaufstieg ist automatisch und richtet sich nach der Berufserfahrung.

KR 16 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Sehr hohe Leitungsfunktionen in großen Pflegeorganisationen mit Verantwortung für umfangreiche Bereiche oder mehrere organisatorische Einheiten.

Was gehört nicht dazu? Klassische Stations- oder Bereichsleitungen mit begrenzter Leitungsspanne sowie überwiegend operative Pflegeaufgaben.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 16

Beschäftigte in KR 16 übernehmen zentrale Leitungsaufgaben, tragen Verantwortung für komplexe Pflegeorgansiationen und gestalten die strategische Ausrichtung aktiv mit.

Entgeltgruppe KR 16
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 160 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 80 Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 15 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 17 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Bei Übernahme außergewöhnlich großer Leitungsverantwortung und sehr umfangreicher organisatorischer Zuständigkeiten ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 17 möglich. KR 17 stellt die höchste tarifliche Entgeltgruppe im Bereich der Pflege dar und ist mit einer besonders großen Leitungsspanne sowie strategischer Gesamtverantwortung verbunden.

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