TV-L Pflege KR 14: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 14 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit herausgehobenen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben in großen oder besonders komplexen Pflegebereichen. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 14 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen mit großem Verantwortungsumfang für umfangreiche Pflegebereiche oder besonders komplexe organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Große Fach- oder Versorgungsbereiche, mehrere organisatorisch zusammengefasste Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche.
- Aufgaben: Leitung umfangreicher Pflege- oder Funktionsbereiche, Verantwortung für Personal- und Ressourcensteuerung, Mitwirkung an strategischen Entscheidungen sowie Sicherstellung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Organisationsstandards.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Die Tätigkeit ist geprägt von Leitungs-, Koordinations- und Planungsaufgaben; operative Diensteinsätze sind in der Praxis die Ausnahme.
- Praxis-Tipp: Qualifikationen in Leadership, Controlling, Organisationsentwicklung oder Gesundheitsmanagement sind für KR-14-Funktionen in der Regel erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-14-Positionen dienen häufig als Vorbereitung auf höhere Leitungsfunktionen, etwa in KR 15 oder auf Ebene der Pflegedienstleitung.
Was gehört nicht dazu? Die alleinige Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung oder träger- bzw. konzernweite Leitungsfunktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 14
Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 14 übernehmen herausgehobene Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder mehrere organisatorische Einheiten.
- Leitung großer Pflegebereiche oder mehrerer organisatorischer Einheiten
- Führung, Entwicklung und Beurteilung von Mitarbeitenden und Führungskräften
- Verantwortung für Personal-, Budget- und Ressourcenplanung
- Strategische Weiterentwicklung pflegerischer Konzepte und Organisationsstrukturen
- Sicherstellung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Pflegestandards
- Steuerung bereichsübergreifender Projekte und Veränderungsprozesse
- Zusammenarbeit mit Krankenhausleitung, ärztlicher Leitung und weiteren Führungskräften
- Verantwortung für wirtschaftliche und organisatorische Zielerreichung im Zuständigkeitsbereich
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 13 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 15 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 14).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Je nach Tätigkeit und Einrichtung können weitere tarifliche Pflege- oder Funktionszulagen hinzukommen.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit der Übernahme umfassender Leitungsverantwortung für mehrere große organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 15 möglich. Bei zusätzlicher strategischer Verantwortung und sehr großer Leitungsspanne kann perspektivisch auch eine Weiterentwicklung in Richtung KR 16 vorbereitet werden.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 14
Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 14?
KR 14 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit Verantwortung für große Pflegebereiche oder mehrere organisatorische Einheiten. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und die Steuerung komplexer Pflegeprozesse.
Kann ich direkt in KR 14 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 14 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 14?
Mit der Übernahme noch umfangreicherer Leitungsaufgaben oder einer Gesamtverantwortung für große Pflegebereiche kann eine Höhergruppierung nach KR 15 möglich sein. In besonders herausgehobenen Leitungsfunktionen kommt perspektivisch auch eine Eingruppierung nach KR 16 in Betracht.
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