TV-L Pflege KR 14: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 14 im TV-L Pflege umfasst hochqualifizierte Pflegekräfte mit umfangreichen Führungs-, Leitungs- und Fachverantwortungen in größeren und komplexen Pflegeeinheiten. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Tätigkeit. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung.
KR 14 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen mit großem Verantwortungsumfang für umfangreiche Pflegebereiche oder besonders komplexe organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Große Fach- oder Versorgungsbereiche, mehrere organisatorisch zusammengefasste Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche.
- Aufgaben: Leitung umfangreicher Pflege- oder Funktionsbereiche, Verantwortung für Personal- und Ressourcensteuerung, Mitwirkung an strategischen Entscheidungen sowie Sicherstellung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Organisationsstandards.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Die Tätigkeit ist geprägt von Leitungs-, Koordinations- und Planungsaufgaben; operative Diensteinsätze sind in der Praxis die Ausnahme.
- Praxis-Tipp: Qualifikationen in Leadership, Controlling, Organisationsentwicklung oder Gesundheitsmanagement sind für KR-14-Funktionen in der Regel erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-14-Positionen dienen häufig als Vorbereitung auf höhere Leitungsfunktionen, etwa in KR 15 oder auf Ebene der Pflegedienstleitung.
Was gehört nicht dazu? Die alleinige Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung oder träger- bzw. konzernweite Leitungsfunktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 14
Fachkräfte in KR 14 übernehmen anspruchsvolle Leitungsaufgaben, einschließlich der Verantwortung für große Pflegeeinheiten und strategische Entwicklungsprojekte.
- Leitung größerer Pflegebereiche oder Abteilungen
- Strategische Planung und Implementierung pflegerischer Konzepte
- Erweiterte Verantwortung für Personal- und Qualitätsmanagement
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 13 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 15 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 14).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen in spezialisierten Einsatzbereichen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit der Übernahme umfassender Leitungsverantwortung für mehrere große organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 15 möglich. Bei zusätzlicher strategischer Verantwortung und sehr großer Leitungsspanne kann perspektivisch auch eine Weiterentwicklung in Richtung KR 16 vorbereitet werden.
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