TV-L Pflege KR 14: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 14 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit herausgehobenen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben in großen oder besonders komplexen Pflegebereichen. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.

KR 14 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen mit großem Verantwortungsumfang für umfangreiche Pflegebereiche oder besonders komplexe organisatorische Einheiten.

Was gehört nicht dazu? Die alleinige Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung oder träger- bzw. konzernweite Leitungsfunktionen.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 14

Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 14 übernehmen herausgehobene Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder mehrere organisatorische Einheiten.

Entgeltgruppe KR 14
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 13 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 15 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Mit der Übernahme umfassender Leitungsverantwortung für mehrere große organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 15 möglich. Bei zusätzlicher strategischer Verantwortung und sehr großer Leitungsspanne kann perspektivisch auch eine Weiterentwicklung in Richtung KR 16 vorbereitet werden.

Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 14

Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 14?

KR 14 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit Verantwortung für große Pflegebereiche oder mehrere organisatorische Einheiten. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und die Steuerung komplexer Pflegeprozesse.

Kann ich direkt in KR 14 eingruppiert werden?

Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 14 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben.

Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?

Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg?

Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 14?

Mit der Übernahme noch umfangreicherer Leitungsaufgaben oder einer Gesamtverantwortung für große Pflegebereiche kann eine Höhergruppierung nach KR 15 möglich sein. In besonders herausgehobenen Leitungsfunktionen kommt perspektivisch auch eine Eingruppierung nach KR 16 in Betracht.

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