TV-L Pflege KR 10: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 10 im TV-L Pflege umfasst besonders qualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen fachlichen und organisatorischen Aufgaben sowie Leitungsverantwortung in spezialisierten Bereichen. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der Tätigkeit und Qualifikation. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch, abhängig von der Berufserfahrung.

KR 10 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Erste Leitungsfunktionen oder klar abgegrenzte Spezialaufgaben in der Pflege mit fachlicher und organisatorischer Verantwortung.

Was gehört nicht dazu? Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung, bereichsübergreifende Steuerungsfunktionen oder akademische Leitungspositionen mit Hochschulabschluss.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 10

In KR 10 übernehmen Beschäftigte anspruchsvolle Aufgaben, z.B. in der fachlichen Führung, Organisation komplexer Pflegeprozesse oder spezialisierten Versorgungseinheiten.

Entgeltgruppe KR 10
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit übertragen ist, denen insgesamt mindestens zwei Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 11 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
  3. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Krankentransportdienstes oder des zentralen Sterilisationsdienstes übertragen ist, denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Mit der Übernahme erweiterter Leitungsaufgaben, einer größeren Verantwortungsspanne oder der Leitung eines umfangreicheren Fach- oder Funktionsbereichs ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 11 möglich. Gezielte Weiterbildungen, etwa in Personalführung, Projekt- oder Qualitätsmanagement, erhöhen die Chancen auf eine Höhergruppierung und können mittelfristig auch den Übergang in KR 12 vorbereiten.

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