TV-L Pflege KR 17: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 17 im TV-L Pflege steht für die höchsten Qualifikationen und umfangreichsten Leitungsaufgaben. Personen in dieser Gruppe tragen Verantwortung für große, komplexe Pflegeeinheiten und setzen strategische Vorgaben um. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch und richtet sich nach der Berufserfahrung.
KR 17 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Höchste Leitungsfunktionen der Pflege mit außergewöhnlich großem Verantwortungsumfang und strategischer Gesamtverantwortung.
- Typische Einsatzbereiche: Sehr große Krankenhäuser oder Universitätskliniken, Pflegedirektionen mit extrem umfangreicher Leitungsspanne.
- Aufgaben: Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung des Pflegedienstes, Steuerung von Personal, Qualität und Ressourcen in sehr großen Organisationseinheiten, Vertretung der Pflege auf oberster Leitungsebene sowie Mitwirkung an grundsätzlichen organisatorischen und strukturellen Entscheidungen.
- Schichtmodelle: Regelmäßiger Tagdienst. Die Tätigkeit ist geprägt von strategischer Steuerung, Projekt- und Gremienarbeit; operative Pflegeeinsätze finden nicht statt.
- Praxis-Tipp: Langjährige Führungserfahrung auf höchster Ebene sowie ausgeprägte Kompetenzen in strategischem Management, Controlling und Organisationsentwicklung sind für KR-17-Funktionen zwingend erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-17-Positionen stellen die höchste tarifliche Eingruppierung im Bereich der Pflege dar; weitere Entwicklung erfolgt in der Regel außerhalb der tariflichen Systematik.
Was gehört nicht dazu? Operative Pflegeaufgaben, Stations- oder Bereichsleitungen sowie Tätigkeiten mit überwiegend patientenbezogenem Schwerpunkt.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 17
Beschäftigte in KR 17 übernehmen höchste Leitungs- und Kontrollaufgaben, vertreten strategische Pflegeinteressen bundesweit und gestalten die Pflegeorganisation maßgeblich.
- Führung großer, komplexer Pflegeeinheiten und Fachbereiche
- Strategische Entwicklung und Umsetzung von Pflegekonzepten
- Vertretung der Pflege innerhalb und außerhalb der Institutionen
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals
einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten
übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 320 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals
einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten
übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 160 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 16 Fallgruppe 1
herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen der Pflegedirektorin an einer Universitätsklinik bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 17).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen in spezialisierten Einsatzbereichen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Die Entgeltgruppe KR 17 stellt die höchste tarifliche Eingruppierung im Pflegebereich des TV-L dar. Innerhalb des Tarifvertrags bestehen keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten. Berufliche Weiterentwicklungen erfolgen in der Regel außerhalb der tariflichen Systematik, etwa durch den Wechsel in übergeordnete Management- oder Leitungsfunktionen auf Träger- oder Verbundebene.
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