TV-L Pflege KR 12: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 12 im TV-L Pflege umfasst hochqualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Führungs-, Leitungs- und Organisationsaufgaben. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der hohen fachlichen Anforderungen. Der automatische Stufenaufstieg erfolgt mit zunehmender Berufserfahrung.

KR 12 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für eine Station oder einen größeren pflegerischen Fach- bzw. Funktionsbereich.

Was gehört nicht dazu? Bereichsleitungen mit Verantwortung für mehrere Stationen oder strategische Steuerungsfunktionen auf Klinik-, Konzern- oder Verbundebene.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 12

Fachkräfte in KR 12 übernehmen anspruchsvolle Leitungsfunktionen sowie die Weiterentwicklung pflegerischer Konzepte und Prozesse, häufig im mittleren Management.

Entgeltgruppe KR 12
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens zehn Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens fünf Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 11 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 13 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Mit der Übernahme von Leitungsverantwortung für mehrere organisatorische Einheiten, etwa mehrere Stationen oder größere Fachbereiche, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 13 möglich. Ergänzende Qualifikationen in strategischer Planung, Budget- und Personalverantwortung sowie Organisationsentwicklung unterstützen perspektivisch auch den Übergang in KR 14.

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