TV-L Pflege KR 13: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 13 im TV-L Pflege steht für hochqualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Führungs-, Leitungs- und Fachverantwortungen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Tätigkeiten. Der automatische Stufenaufstieg erfolgt abhängig von der Berufserfahrung.
KR 13 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen auf Bereichsebene mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Größere Fach- oder Funktionsbereiche, mehrere organisatorisch zusammengefasste Stationen oder Einheiten.
- Aufgaben: Leitung eines Pflegebereichs, Verantwortung für Personalführung und -entwicklung, Mitwirkung an Budget- und Ressourcenplanung sowie Umsetzung und Weiterentwicklung pflegerischer und organisatorischer Standards.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Teilnahme an bereichsbezogenen und strategischen Besprechungen ist fester Bestandteil; operative Diensteinsätze sind in der Praxis selten.
- Praxis-Tipp: Qualifikationen in Führung, Organisationsentwicklung, Controlling oder Change-Management sind für Tätigkeiten in KR 13 regelmäßig erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-13-Positionen bilden häufig die Grundlage für höhere Bereichsleitungen (KR 14) oder Funktionen in der erweiterten Pflegedienstleitung.
Was gehört nicht dazu? Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst oder einrichtungsübergreifende Steuerungsfunktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 13
Beschäftigte in KR 13 übernehmen umfassende Leitungs- und Fachverantwortungen, gestalten Pflegeprozesse und tragen zur strategischen Entwicklung bei.
- Führung und Organisation größerer pflegerischer Einheiten
- Strategische und konzeptionelle Entwicklung von Pflegeangeboten
- Komplexe Steuerung von Pflege- und Versorgungsprozessen
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens zehn Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 13).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen bei spezialisierten Einsätzen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Bei Übernahme erweiterter Leitungsverantwortung, insbesondere für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 14 möglich. Mit entsprechender Erfahrung und zusätzlicher Verantwortung kann langfristig auch eine Funktion auf Ebene der Pflegedienstleitung, etwa in KR 15, in Betracht kommen.
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