TV-L Pflege KR 13: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 13 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit umfangreichen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben auf Bereichsebene. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.

KR 13 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen auf Bereichsebene mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten.

Was gehört nicht dazu? Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst oder einrichtungsübergreifende Steuerungsfunktionen.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 13

Beschäftigte in KR 13 übernehmen umfassende Leitungs- und Fachverantwortungen, gestalten Pflegeprozesse und tragen zur strategischen Entwicklung bei.

Entgeltgruppe KR 13
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens zehn Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Mit der Übernahme einer größeren Führungsverantwortung, insbesondere für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche, kann eine Höhergruppierung nach KR 14 möglich sein.

Bei entsprechender Erfahrung und einer herausgehobenen Leitungsfunktion kommt perspektivisch auch eine Tätigkeit in KR 15 in Betracht.

Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 13

Welche Tätigkeiten fallen typischerweise unter KR 13?

KR 13 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und die Steuerung komplexer Pflegeprozesse.

Kann ich direkt in KR 13 eingruppiert werden?

Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 13 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.

Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?

Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg?

Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 13?

Mit der Übernahme größerer Leitungsverantwortung oder der Leitung besonders komplexer Pflegebereiche kann eine Höhergruppierung nach KR 14 möglich sein. Bei weiter wachsender Verantwortung kommen langfristig auch Tätigkeiten der Entgeltgruppe KR 15 in Betracht.

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