TV-L Pflege KR 13: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 13 im TV-L Pflege steht für hochqualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Führungs-, Leitungs- und Fachverantwortungen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Tätigkeiten. Der automatische Stufenaufstieg erfolgt abhängig von der Berufserfahrung.

KR 13 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen auf Bereichsebene mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten.

Was gehört nicht dazu? Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst oder einrichtungsübergreifende Steuerungsfunktionen.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 13

Beschäftigte in KR 13 übernehmen umfassende Leitungs- und Fachverantwortungen, gestalten Pflegeprozesse und tragen zur strategischen Entwicklung bei.

Entgeltgruppe KR 13
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens zehn Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Bei Übernahme erweiterter Leitungsverantwortung, insbesondere für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 14 möglich. Mit entsprechender Erfahrung und zusätzlicher Verantwortung kann langfristig auch eine Funktion auf Ebene der Pflegedienstleitung, etwa in KR 15, in Betracht kommen.

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