TV-L Pflege KR 13: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 13 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit umfangreichen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben auf Bereichsebene. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 13 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Leitungsfunktionen auf Bereichsebene mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Größere Fach- oder Funktionsbereiche, mehrere organisatorisch zusammengefasste Stationen oder Einheiten.
- Aufgaben: Leitung eines Pflegebereichs, Verantwortung für Personalführung und -entwicklung, Mitwirkung an Budget- und Ressourcenplanung sowie Umsetzung und Weiterentwicklung pflegerischer und organisatorischer Standards.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Teilnahme an bereichsbezogenen und strategischen Besprechungen ist fester Bestandteil; operative Diensteinsätze sind in der Praxis selten.
- Praxis-Tipp: Qualifikationen in Führung, Organisationsentwicklung, Controlling oder Change-Management sind für Tätigkeiten in KR 13 regelmäßig erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-13-Positionen bilden häufig die Grundlage für höhere Bereichsleitungen (KR 14) oder Funktionen in der erweiterten Pflegedienstleitung.
Was gehört nicht dazu? Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung für den gesamten Pflegedienst oder einrichtungsübergreifende Steuerungsfunktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 13
Beschäftigte in KR 13 übernehmen umfassende Leitungs- und Fachverantwortungen, gestalten Pflegeprozesse und tragen zur strategischen Entwicklung bei.
- Leitung mehrerer Stationen oder größerer organisatorischer Einheiten
- Führung, Entwicklung und Beurteilung von Mitarbeitenden und Führungskräften
- Verantwortung für Personal-, Budget- und Ressourcenplanung
- Steuerung und Weiterentwicklung pflegerischer Qualitätsstandards
- Entwicklung und Umsetzung strategischer Pflege- und Organisationskonzepte
- Koordination bereichsübergreifender Projekte und Veränderungsprozesse
- Zusammenarbeit mit Krankenhausleitung, ärztlicher Leitung und weiteren Fachbereichen
- Sicherstellung wirtschaftlicher und organisatorischer Abläufe im Verantwortungsbereich
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 20 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens zehn Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 46,47 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 13).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Je nach Tätigkeit und Einrichtung können weitere tarifliche Pflege- oder Funktionszulagen hinzukommen.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit der Übernahme einer größeren Führungsverantwortung, insbesondere für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche, kann eine Höhergruppierung nach KR 14 möglich sein.
Bei entsprechender Erfahrung und einer herausgehobenen Leitungsfunktion kommt perspektivisch auch eine Tätigkeit in KR 15 in Betracht.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 13
Welche Tätigkeiten fallen typischerweise unter KR 13?
KR 13 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit Verantwortung für mehrere Stationen oder organisatorische Einheiten. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und die Steuerung komplexer Pflegeprozesse.
Kann ich direkt in KR 13 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 13 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 13?
Mit der Übernahme größerer Leitungsverantwortung oder der Leitung besonders komplexer Pflegebereiche kann eine Höhergruppierung nach KR 14 möglich sein. Bei weiter wachsender Verantwortung kommen langfristig auch Tätigkeiten der Entgeltgruppe KR 15 in Betracht.
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