TV-L Pflege KR 9: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 9 im TV-L Pflege umfasst erfahrene Pflegefachkräfte mit erweiterten fachlichen und organisatorischen Aufgaben. Die Eingruppierung erfolgt nach erfüllten Tätigkeitserfordernissen und Qualifikationen. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch, abhängig von der Berufserfahrung.
KR 9 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Hochqualifizierte Fachpflege oder spezialisierte Funktionen mit erhöhter fachlicher Verantwortung und teilweise koordinierenden Aufgaben.
- Typische Einsatzbereiche: Intensivpflege, Operationsdienst, Notaufnahme, Anästhesie, spezialisierte Funktions- oder Schwerpunktstationen.
- Aufgaben: Übernahme komplexer pflegerischer Aufgaben, Einsatz als fachliche Ansprechperson oder Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte, Anleitung und Unterstützung von Mitarbeitenden sowie Mitwirkung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Versorgungsstandards.
- Schichtmodelle: Regelmäßige Teilnahme an Tag-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten; je nach Funktion Beteiligung an koordinierenden Aufgaben, z. B. bei der Dienst- oder Einsatzplanung.
- Praxis-Tipp: Anerkannte Fachweiterbildungen oder spezialisierte Zusatzqualifikationen sind für Tätigkeiten in KR 9 in der Regel erforderlich oder von entscheidendem Vorteil.
- Karriere-Hinweis: KR-9-Tätigkeiten gelten häufig als Grundlage für den Übergang in erste formale Leitungsfunktionen (KR 10) oder in besonders anspruchsvolle Spezialfunktionen.
Was gehört nicht dazu? Die vollständige Stationsleitung mit Gesamtverantwortung oder bereichsübergreifende Leitungs- und Steuerungsaufgaben.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 9
In KR 9 übernehmen Pflegekräfte verantwortungsvolle Tätigkeiten wie die fachliche Anleitung von Teams und Organisation von komplexen Pflegeprozessen.
- Verantwortung für fachliche Anleitung und Unterstützung
- Mitwirkung bei der Planung und Verbesserung von Pflegeabläufen
- Einsatz in Spezialbereichen mit besonderen Anforderungen
- Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 1 mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 4)
- Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 7 Fallgruppe 1 mit erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft und entsprechender Tätigkeit, die innerhalb der Pflege, auch stationsübergreifend, tätig sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Krankentransportdienstes oder des zentralen Sterilisationsdienstes übertragen ist.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 74,35 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 9).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflegezulagen in besonderen Einsatzbereichen (z. B. Intensivstation, Operationsdienst oder Psychiatrie), abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit der Übernahme erster formaler Leitungs- oder Koordinationsaufgaben, etwa in der Führung kleinerer Teams, in der Praxisanleitung oder in spezialisierten Projekten, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 10 möglich. Bei langfristiger Erfahrung in leitungsnahen Funktionen und in hochkomplexen Pflegebereichen kann perspektivisch auch eine Weiterentwicklung in Richtung KR 11 erfolgen.
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