TV-L Pflege KR 7: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 7 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 7 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Qualifizierte Fachpflege mit eigenverantwortlicher Durchführung der Pflege sowie der Übernahme anspruchsvoller pflegerischer Aufgaben.
- Typische Einsatzbereiche: Normalstationen, Fachabteilungen, spezialisierte Stationen, Operationsbereiche, Intensiv- oder Funktionsbereiche sowie ambulante Pflegeeinrichtungen.
- Aufgaben: Eigenverantwortliche Durchführung der Grund- und Behandlungspflege, Pflegeplanung und Dokumentation, Versorgung von Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf sowie Zusammenarbeit im interprofessionellen Behandlungsteam. Je nach Einsatzbereich kann auch die Anleitung von Auszubildenden oder neuen Mitarbeitenden zu den Aufgaben gehören.
- Schichtmodelle: Regelmäßige Teilnahme an Tag-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich.
- Praxis-Tipp: Zusatzqualifikationen, beispielsweise in der Intensivpflege, Anästhesiepflege, Geriatrie oder im Wundmanagement, können das Einsatzspektrum erweitern und die Übernahme anspruchsvollerer Tätigkeiten erleichtern.
- Karriere-Hinweis: Mit der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten und entsprechender Qualifikation kann eine Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen, beispielsweise KR 8 oder KR 9, möglich werden.
Was gehört nicht dazu? Formale Leitungsfunktionen größerer organisatorischer Einheiten, bereichsübergreifende Steuerungsaufgaben oder strategische Managementfunktionen.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 7
Beschäftigte in KR 7 übernehmen anspruchsvolle pflegerische Tätigkeiten und koordinieren teilweise komplexe Versorgungssituationen. Typische Aufgaben sind:
- Eigenverantwortliche Durchführung der Grund- und Behandlungspflege
- Pflegeplanung, Dokumentation und Qualitätssicherung
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf
- Durchführung komplexerer pflegerischer Maßnahmen
- Zusammenarbeit im interprofessionellen Behandlungsteam
- Anleitung von Auszubildenden oder neuen Mitarbeitenden je nach Einsatzbereich
- Pflegerinnen mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
- Operationstechnische Assistentinnen sowie Anästhesietechnische Assistentinnen mit abgeschlossener Ausbildung nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 in der jeweiligen Fassung oder nach gleichwertiger landesrechtlicher Regelung und jeweils entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 88,14 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 7).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflegezulagen, insbesondere bei Einsätzen in Intensivstationen, im Operationsdienst oder in der Psychiatrie, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten übertragen werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Mit entsprechender Qualifizierung und der Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben kann beispielsweise eine Eingruppierung in KR 8 oder später in KR 9 möglich werden.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 7
Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 7?
KR 7 umfasst insbesondere Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. Typisch sind die eigenverantwortliche Durchführung der Grund- und Behandlungspflege, Pflegeplanung, Dokumentation sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf.
Kann ich direkt in KR 7 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 7 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich auszuübenden Aufgaben und nicht allein die Berufsbezeichnung oder die Berufserfahrung.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Einsatzbereich können Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen, Zeitzuschläge sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung wechseln Beschäftigte in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie gelingt der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe?
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten übertragen werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Mit entsprechender Qualifizierung und der Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben kann beispielsweise eine Eingruppierung in KR 8 oder später auch in KR 9 möglich werden.
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