TV-L Pflege KR 11: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 11 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit umfassenden Leitungs-, Organisations- und Führungsaufgaben. Typisch sind die Leitung von Stationen oder Funktionsbereichen sowie die Verantwortung für Personal, Pflegequalität und die Organisation pflegerischer Abläufe. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 11 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Ausgeprägte Leitungsaufgaben in pflegerischen Einheiten oder Funktionsbereichen mit erweiterter fachlicher und organisatorischer Verantwortung.
- Typische Einsatzbereiche: Stationen, spezialisierte Fach- oder Funktionsbereiche sowie Teilbereiche größerer Einrichtungen.
- Aufgaben: Leitung von Teams mit größerer Verantwortungsspanne, Sicherstellung von Pflegequalität, Organisation von Personal- und Ressourceneinsatz sowie Mitwirkung an Konzepten und Prozessoptimierungen.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Dienst- und Einsatzplanung liegen regelmäßig im eigenen Verantwortungsbereich; operative Diensteinsätze sind möglich.
- Praxis-Tipp: Führungskräftequalifikationen, Projektmanagement- und Organisationsweiterbildungen unterstützen die Tätigkeit in KR 11 deutlich.
- Karriere-Hinweis: KR-11-Positionen bilden häufig die Grundlage für den Aufstieg in höhere Leitungsfunktionen, etwa in KR 12 oder vergleichbare Verantwortungsbereiche.
Was gehört nicht dazu? Bereichsübergreifende Gesamtleitungen, strategische Steuerung mehrerer Abteilungen oder Funktionen mit umfassender Gesamtverantwortung.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 11
In KR 11 übernehmen Beschäftigte anspruchsvolle Leitungsaufgaben, koordinieren Fachbereiche und entwickeln Pflegekonzepte mit.
- Leitung einer Station oder eines pflegerischen Funktionsbereichs
- Erstellung von Dienst- und Personaleinsatzplänen
- Fachliche Führung, Anleitung und Beurteilung von Mitarbeitenden
- Sicherstellung der Pflegequalität sowie Umsetzung gesetzlicher und interner Qualitätsstandards
- Organisation des Personal-, Material- und Ressourceneinsatzes
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen Berufsgruppen
- Mitwirkung bei Projekten zur Organisations- und Prozessverbesserung
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens fünf Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens zwei Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 10 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 74,35 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 11).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen in spezialisierten Einsatzbereichen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit zunehmender Erfahrung in Leitungsfunktionen, etwa in der Führung größerer Teams, in der Bereichskoordination oder im Projektmanagement, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 12 möglich. Bei Übernahme von Verantwortung für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche kann sich perspektivisch auch eine Höhergruppierung in KR 13 ergeben.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 11
Welche Tätigkeiten fallen typischerweise unter KR 11?
Die Entgeltgruppe KR 11 umfasst insbesondere Pflegefachkräfte mit Leitungsverantwortung für Stationen oder Funktionsbereiche. Typisch sind Aufgaben wie Personalführung, Dienstplanung, Organisation pflegerischer Abläufe, Qualitätssicherung sowie die fachliche Anleitung von Mitarbeitenden.
Kann ich direkt in KR 11 eingruppiert werden?
Ja. Eine unmittelbare Eingruppierung in KR 11 ist möglich, wenn die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen dieser Entgeltgruppe entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich auszuübenden Aufgaben und nicht allein Berufserfahrung oder Stellenbezeichnung.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Neben dem Tabellenentgelt können – je nach Einsatzbereich – Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden. Welche Leistungen tatsächlich gewährt werden, richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg in KR 11?
Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung steigen Beschäftigte schrittweise in die nächsthöhere Stufe auf, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 11?
Mit der Übernahme größerer Leitungsaufgaben oder einer erweiterten Verantwortung für mehrere organisatorische Einheiten kann eine Höhergruppierung in KR 12 oder – bei entsprechend herausgehobenen Leitungsfunktionen – auch in KR 13 möglich sein.
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