TV-L Pflege KR 11: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 11 im TV-L Pflege umfasst besonders erfahrene Fachkräfte mit umfangreichen Leitungs- und Verantwortungsaufgaben. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Tätigkeit und Qualifikation. Der automatische Stufenaufstieg erfolgt mit zunehmender Berufserfahrung.

KR 11 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Ausgeprägte Leitungsaufgaben in pflegerischen Einheiten oder Funktionsbereichen mit erweiterter fachlicher und organisatorischer Verantwortung.

Was gehört nicht dazu? Bereichsübergreifende Gesamtleitungen, strategische Steuerung mehrerer Abteilungen oder Funktionen mit umfassender Gesamtverantwortung.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 11

In KR 11 übernehmen Beschäftigte anspruchsvolle Leitungsaufgaben, koordinieren Fachbereiche und entwickeln Pflegekonzepte mit.

Entgeltgruppe KR 11
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens fünf Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens zwei Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 10 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Mit zunehmender Erfahrung in Leitungsfunktionen, etwa in der Führung größerer Teams, in der Bereichskoordination oder im Projektmanagement, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 12 möglich. Bei Übernahme von Verantwortung für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche kann sich perspektivisch auch eine Höhergruppierung in KR 13 ergeben.

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