TV-L Pflege KR 11: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 11 im TV-L Pflege umfasst besonders erfahrene Fachkräfte mit umfangreichen Leitungs- und Verantwortungsaufgaben. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Tätigkeit und Qualifikation. Der automatische Stufenaufstieg erfolgt mit zunehmender Berufserfahrung.
KR 11 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Ausgeprägte Leitungsaufgaben in pflegerischen Einheiten oder Funktionsbereichen mit erweiterter fachlicher und organisatorischer Verantwortung.
- Typische Einsatzbereiche: Stationen, spezialisierte Fach- oder Funktionsbereiche sowie Teilbereiche größerer Einrichtungen.
- Aufgaben: Leitung von Teams mit größerer Verantwortungsspanne, Sicherstellung von Pflegequalität, Organisation von Personal- und Ressourceneinsatz sowie Mitwirkung an Konzepten und Prozessoptimierungen.
- Schichtmodelle: Überwiegend Tagdienst. Dienst- und Einsatzplanung liegen regelmäßig im eigenen Verantwortungsbereich; operative Diensteinsätze sind möglich.
- Praxis-Tipp: Führungskräftequalifikationen, Projektmanagement- und Organisationsweiterbildungen unterstützen die Tätigkeit in KR 11 deutlich.
- Karriere-Hinweis: KR-11-Positionen bilden häufig die Grundlage für den Aufstieg in höhere Leitungsfunktionen, etwa in KR 12 oder vergleichbare Verantwortungsbereiche.
Was gehört nicht dazu? Bereichsübergreifende Gesamtleitungen, strategische Steuerung mehrerer Abteilungen oder Funktionen mit umfassender Gesamtverantwortung.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 11
In KR 11 übernehmen Beschäftigte anspruchsvolle Leitungsaufgaben, koordinieren Fachbereiche und entwickeln Pflegekonzepte mit.
- Fachliche Führung und Organisation von Pflegeeinheiten
- Verantwortung für Personalentwicklung und Qualitätsmanagement
- Mitwirkung bei strategischen Planungen und Entscheidungsprozessen
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens fünf Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens zwei Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 10 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 12 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 74,35 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 11).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflege- oder Funktionszulagen in spezialisierten Einsatzbereichen, abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Mit zunehmender Erfahrung in Leitungsfunktionen, etwa in der Führung größerer Teams, in der Bereichskoordination oder im Projektmanagement, ist ein Aufstieg in die Entgeltgruppe KR 12 möglich. Bei Übernahme von Verantwortung für mehrere organisatorische Einheiten oder besonders komplexe Pflegebereiche kann sich perspektivisch auch eine Höhergruppierung in KR 13 ergeben.
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