TV-L Pflege KR 15: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 15 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit herausgehobenen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben in großen oder besonders komplexen Pflegebereichen. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 15 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Herausgehobene Leitungsfunktionen der Pflege mit umfassender Verantwortung für größere Bereiche oder organisatorische Einheiten.
- Typische Einsatzbereiche: Große Pflegebereiche, mehrere organisatorische Einheiten oder – je nach Größe der Einrichtung – auch der gesamte Pflegedienst.
- Aufgaben: Gesamtverantwortung für Pflegequalität, Personalführung und -entwicklung, Budget- und Ressourcensteuerung, Mitwirkung an der organisatorischen Weiterentwicklung des Pflegedienstes sowie enge Zusammenarbeit mit der Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung.
- Schichtmodelle: Regelmäßiger Tagdienst. Die Tätigkeit ist geprägt von Leitungs-, Steuerungs- und Gremienarbeit; operative Diensteinsätze finden in der Regel nicht statt.
- Praxis-Tipp: Abgeschlossene Weiterbildungen oder Studiengänge im Pflegemanagement, Gesundheitsmanagement oder in vergleichbaren Führungsdisziplinen sind für KR-15-Funktionen regelmäßig erforderlich.
- Karriere-Hinweis: KR-15-Positionen können den Übergang in übergeordnete Leitungsfunktionen innerhalb größerer Einrichtungen oder Trägerstrukturen ermöglichen.
Was gehört nicht dazu? Träger- oder konzernweite Gesamtverantwortung für mehrere Einrichtungen oder pflegefachliche Leitungsfunktionen auf Landes- oder Bundesebene.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.
Tätigkeiten in KR 15
Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 15 übernehmen herausgehobene Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung.
- Leitung großer Pflegebereiche oder des gesamten Pflegedienstes einer Einrichtung
- Führung und Entwicklung von Führungskräften und Mitarbeitenden
- Verantwortung für Personal-, Budget- und Ressourcenplanung
- Strategische Weiterentwicklung pflegerischer und organisatorischer Konzepte
- Sicherstellung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Pflegestandards
- Steuerung bereichsübergreifender Projekte und Veränderungsprozesse
- Zusammenarbeit mit Krankenhausleitung, Geschäftsführung und weiteren Führungsebenen
- Verantwortung für die wirtschaftliche und organisatorische Entwicklung des Pflegebereichs
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 80 Beschäftigte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
- Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer
organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist,
denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
- Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 16 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 74,35 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 15).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Je nach Tätigkeit und Einrichtung können weitere tarifliche Pflege- oder Funktionszulagen hinzukommen.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für den Pflegedienst einer Einrichtung und bei sehr großer Leitungsspanne ist eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe KR 16 möglich. Erfahrungen in übergreifender Steuerung, strategischer Planung und Organisationsentwicklung können langfristig auch den Übergang in KR 17 vorbereiten.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 15
Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 15?
KR 15 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und strategische Steuerungsaufgaben.
Kann ich direkt in KR 15 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 15 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 15?
Mit der Übernahme noch umfangreicherer Leitungsaufgaben kann eine Höhergruppierung nach KR 16 möglich sein. In besonders herausgehobenen Leitungsfunktionen kommt langfristig auch eine Eingruppierung nach KR 17 in Betracht.
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