TV-L Pflege KR 15: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 15 im TV-L Pflege umfasst sehr hochqualifizierte Pflegefachkräfte mit umfangreichen Leitungs- und Organisationstätigkeiten in großen, komplexen Fachbereichen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der anspruchsvollen Aufgaben und Verantwortung. Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung.

KR 15 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Oberste Leitungsfunktionen der Pflege auf Einrichtungsebene mit umfassender Gesamtverantwortung.

Was gehört nicht dazu? Träger- oder konzernweite Gesamtverantwortung für mehrere Einrichtungen oder pflegefachliche Leitungsfunktionen auf Landes- oder Bundesebene.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 15

Beschäftigte in KR 15 sind verantwortlich für Leitungs-, Organisations- und Kontrollaufgaben auf höchstem fachlichem Niveau und tragen zur strategischen Ausrichtung bei.

Entgeltgruppe KR 15
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 80 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 16 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für den Pflegedienst einer Einrichtung und bei sehr großer Leitungsspanne ist eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe KR 16 möglich. Erfahrungen in übergreifender Steuerung, strategischer Planung und Organisationsentwicklung können langfristig auch den Übergang in KR 17 vorbereiten.

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