TV-L Pflege KR 15: Gehalt & Stufen 2026-2027

Die Entgeltgruppe KR 15 im TV-L Pflege umfasst Pflegefachkräfte mit herausgehobenen Leitungs-, Führungs- und Organisationsaufgaben in großen oder besonders komplexen Pflegebereichen. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.

KR 15 – Praxisbezug

Kurzsteckbrief: Herausgehobene Leitungsfunktionen der Pflege mit umfassender Verantwortung für größere Bereiche oder organisatorische Einheiten.

Was gehört nicht dazu? Träger- oder konzernweite Gesamtverantwortung für mehrere Einrichtungen oder pflegefachliche Leitungsfunktionen auf Landes- oder Bundesebene.

Monatsgehalt nach Stufen

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.335 5.515 6.090 6.698 7.076
KR 16 - 5.217 5.392 5.958 6.618 6.909
KR 15 - 5.110 5.270 5.671 6.151 6.334
KR 14 - 4.991 5.148 5.539 6.071 6.168
KR 13 - 4.873 5.026 5.407 5.683 5.754
KR 12 - 4.636 4.781 5.143 5.366 5.469
KR 11 - 4.399 4.537 4.879 5.107 5.211
KR 10 - 4.163 4.292 4.654 4.829 4.939
KR 9 - 3.969 4.163 4.292 4.538 4.641
KR 8 - 3.669 3.837 4.053 4.227 4.468
KR 7 - 3.476 3.669 3.975 4.128 4.285
KR 6 2.964 3.149 3.327 3.707 3.806 3.990
KR 5 2.852 3.105 3.178 3.297 3.386 3.596

Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe. Einstieg in Stufe 2.

Tätigkeiten in KR 15

Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 15 übernehmen herausgehobene Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung.

Entgeltgruppe KR 15
  1. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 80 Beschäftigte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr.1)
  2. Pflegerinnen, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertragen ist, denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 herausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)
  3. Pflegerinnen, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Pflegerinnen der Entgeltgruppe KR 16 Fallgruppe 1 oder Fallgruppe 2 bestellt sind.

Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...

Weitere Zahlungen (Beispiele)

Aufstiegsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für den Pflegedienst einer Einrichtung und bei sehr großer Leitungsspanne ist eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe KR 16 möglich. Erfahrungen in übergreifender Steuerung, strategischer Planung und Organisationsentwicklung können langfristig auch den Übergang in KR 17 vorbereiten.

Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 15

Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 15?

KR 15 umfasst insbesondere Leitungsfunktionen mit umfassender Verantwortung für große Pflegebereiche oder den gesamten Pflegedienst einer Einrichtung. Typisch sind Personalführung, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement und strategische Steuerungsaufgaben.

Kann ich direkt in KR 15 eingruppiert werden?

Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 15 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben.

Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?

Je nach Tätigkeit können Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg?

Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen nach KR 15?

Mit der Übernahme noch umfangreicherer Leitungsaufgaben kann eine Höhergruppierung nach KR 16 möglich sein. In besonders herausgehobenen Leitungsfunktionen kommt langfristig auch eine Eingruppierung nach KR 17 in Betracht.

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