TV-L Pflege KR 5: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 5 im TV-L Pflege umfasst Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 5 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Ausführung grundlegender pflegerischer Tätigkeiten nach Anleitung, festgelegten Standards und Arbeitsanweisungen.
- Typische Einsatzbereiche: Normalstationen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Versorgungsbereiche oder betreuungsnahe Pflegebereiche.
- Aufgaben: Unterstützung bei der Grundpflege, Hilfe bei Mobilisation, Lagerung und Ernährung sowie Dokumentation nach den Vorgaben der Einrichtung. Je nach Einsatzbereich können weitere unterstützende pflegerische Tätigkeiten hinzukommen.
- Schichtmodelle: Regelmäßige Teilnahme an Tag-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten entsprechend dem Einsatzbereich.
- Praxis-Tipp: Regelmäßige Schulungen, strukturierte Praxisanleitung und das sichere Beherrschen von Pflegestandards erleichtern den Arbeitsalltag und fördern die fachliche Entwicklung.
- Karriere-Hinweis: KR-5-Tätigkeiten bilden häufig die Grundlage für eine Weiterqualifizierung oder den Aufstieg in höhere Entgeltgruppen (z. B. KR 6 oder KR 7).
Was gehört nicht dazu? Eigenständige Pflegeplanung, komplexe Behandlungspflege, koordinierende Aufgaben sowie Leitungs- oder Führungsfunktionen.
Was gehört nicht dazu? Tätigkeiten mit umfassender fachlicher Eigenverantwortung, koordinierende oder leitende Aufgaben sowie höherwertige Spezialtätigkeiten.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 1 Jahr bis Stufe 2, danach 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe.
Tätigkeiten in KR 5
Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 5 unterstützen die pflegerische Versorgung nach Anleitung und übernehmen überwiegend grundlegende Pflege- und Betreuungsaufgaben.
- Unterstützung bei der Grundpflege
- Hilfe bei Mobilisation und Lagerung
- Unterstützung bei Ernährung und Körperpflege
- Begleitung und Betreuung von Patientinnen und Patienten
- Mitwirkung bei einfachen pflegerischen Tätigkeiten
- Dokumentation nach den Vorgaben der Einrichtung
- Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften und anderen Berufsgruppen
Pflegehelferinnen mit entsprechender Tätigkeit.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 87,43 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 5).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflegezulagen in bestimmten Einsatzbereichen (z. B. Intensivstation, Operationsdienst oder Psychiatrie), abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten übertragen werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Mit einer entsprechenden Qualifizierung und der Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben kann beispielsweise eine Eingruppierung in KR 6 oder später KR 7 möglich werden.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 5
Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 5?
KR 5 umfasst Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit. Typisch sind unterstützende Aufgaben in der Grundpflege und Betreuung.
Kann ich direkt in KR 5 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 5 entsprechen.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Einsatzbereich können Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen, Zeitzuschläge sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt der Wechsel in die jeweils nächste Stufe.
Wie gelingt der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe?
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe übertragen werden. Eine entsprechende Qualifizierung kann hierfür hilfreich sein.
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