TV-L Pflege KR 6: Gehalt & Stufen 2026-2027
Die Entgeltgruppe KR 6 im TV-L Pflege umfasst Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dauerhaft übertragenen Aufgaben. Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L.
KR 6 – Praxisbezug
Kurzsteckbrief: Routinierte pflegerische Tätigkeiten mit erhöhter Selbstständigkeit und Verantwortung im Rahmen festgelegter Standards.
- Typische Einsatzbereiche: Normalstationen, Fachabteilungen, ambulante Pflegebereiche oder vergleichbare Versorgungseinheiten.
- Aufgaben: Unterstützung bei der Grundpflege, Mitwirkung bei einfachen pflegerischen Maßnahmen, Beobachtung des Pflegezustands, Dokumentation nach Vorgaben sowie Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften.
- Schichtmodelle: Regelmäßige Teilnahme an Tag-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten; je nach Einsatzbereich flexible Dienstmodelle.
- Praxis-Tipp: Fachbezogene Fortbildungen und der sichere Umgang mit Pflegestandards und Dokumentationssystemen unterstützen die Tätigkeit in KR 6 und erleichtern den Aufstieg in höhere Entgeltgruppen.
- Karriere-Hinweis: KR-6-Tätigkeiten gelten häufig als Zwischenschritt zu anspruchsvolleren Aufgaben in KR 7 oder zu ersten spezialisierten Tätigkeiten.
Was gehört nicht dazu? Eigenständige Pflegeplanung, komplexe Behandlungspflege, Leitungs- oder Koordinationsaufgaben sowie höherwertige Spezialtätigkeiten.
Monatsgehalt nach Stufen
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (KR 5 + 6) | Neu (KR 7-17) / nach 1 Jahr (KR 5+6) |
nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| KR 17 | - | 5.335 | 5.515 | 6.090 | 6.698 | 7.076 |
| KR 16 | - | 5.217 | 5.392 | 5.958 | 6.618 | 6.909 |
| KR 15 | - | 5.110 | 5.270 | 5.671 | 6.151 | 6.334 |
| KR 14 | - | 4.991 | 5.148 | 5.539 | 6.071 | 6.168 |
| KR 13 | - | 4.873 | 5.026 | 5.407 | 5.683 | 5.754 |
| KR 12 | - | 4.636 | 4.781 | 5.143 | 5.366 | 5.469 |
| KR 11 | - | 4.399 | 4.537 | 4.879 | 5.107 | 5.211 |
| KR 10 | - | 4.163 | 4.292 | 4.654 | 4.829 | 4.939 |
| KR 9 | - | 3.969 | 4.163 | 4.292 | 4.538 | 4.641 |
| KR 8 | - | 3.669 | 3.837 | 4.053 | 4.227 | 4.468 |
| KR 7 | - | 3.476 | 3.669 | 3.975 | 4.128 | 4.285 |
| KR 6 | 2.964 | 3.149 | 3.327 | 3.707 | 3.806 | 3.990 |
| KR 5 | 2.852 | 3.105 | 3.178 | 3.297 | 3.386 | 3.596 |
Hinweis: Stufenlaufzeiten gemäß TV-L: 1 Jahr bis Stufe 2, danach 2, 3, 4 und 5 Jahre bis zur jeweils nächsten Stufe.
Tätigkeiten in KR 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe KR 6 übernehmen unterstützende pflegerische Aufgaben mit größerer Selbstständigkeit als in KR 5. Grundlage ist regelmäßig eine mindestens einjährige Ausbildung.
- Unterstützung bei der Grundpflege
- Mitwirkung bei einfachen pflegerischen Maßnahmen
- Beobachtung und Weitergabe relevanter Veränderungen
- Dokumentation nach den Vorgaben der Einrichtung
- Begleitung und Betreuung von Patientinnen und Patienten
- Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften und anderen Berufsgruppen
Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Zu den vollständigen Tätigkeitsmerkmalen im TV-L Pflege ...
Weitere Zahlungen (Beispiele)
- Jahressonderzahlung: 87,43 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September gemäß § 20 TV-L (KR 6).
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach den Regelungen des TV-L, sofern entsprechende Dienste geleistet werden.
- Wechselschicht- und Schichtzulagen, soweit die tariflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einsatzbereich erfüllt sind.
- Zusätzliche Pflegezulagen in bestimmten Einsatzbereichen (z. B. Intensivstation, Operationsdienst oder Psychiatrie), abhängig von Tätigkeit und Einrichtung.
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Aufstiegsmöglichkeiten
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten übertragen werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Mit entsprechender Qualifizierung und der Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben kann beispielsweise eine Eingruppierung in KR 7 oder später auch in KR 8 möglich werden.
Häufige Fragen zu TV-L Pflege KR 6
Welche Tätigkeiten gehören zur Entgeltgruppe KR 6?
KR 6 umfasst insbesondere Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. Typisch sind unterstützende pflegerische Aufgaben mit einem höheren Maß an Selbstständigkeit als in KR 5.
Kann ich direkt in KR 6 eingruppiert werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe KR 6 entsprechen. Maßgeblich sind die tatsächlich auszuübenden Aufgaben.
Welche Zulagen kommen zusätzlich zum Tabellenentgelt infrage?
Je nach Einsatzbereich können Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen, Zeitzuschläge sowie weitere tarifliche Zulagen gezahlt werden. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg erfolgt nach den tariflichen Stufenlaufzeiten des TV-L. Mit zunehmender Berufserfahrung wechseln Beschäftigte in die jeweils nächste Stufe, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie gelingt der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe?
Eine Höhergruppierung setzt voraus, dass dauerhaft Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe übertragen werden. Eine entsprechende Qualifizierung und die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben können den Wechsel beispielsweise nach KR 7 oder KR 8 ermöglichen.
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