Eingruppierung von Baustellenaufsehern nach dem TVöD

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten für Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:

Entgeltgruppe 5:
Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren (Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher, Bauaufseherinnen und Bauaufseher).

Entgeltgruppe 6:
Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher (Bauaufseherinnen und Bauaufseher), deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass schwierigere Kontrollarbeiten zu verrichten sind. (Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärung: Schwierigere Kontrollarbeiten sind z.B.:
  • Festhalten von Zwischenaufnahmen, die während der Bauausführung erforderlich werden;
  • Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
  • Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
  • Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
  • Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
  • Überwachen der Arbeiten zahlreicher Bauwerke auf größeren Baustellen
(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt von Bedeutung.





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