Eingruppierung von Bauzeichnern nach dem TVöD


Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten für Bauzeichner spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Entgeltgruppe 5:
Zeichnerinnen und Zeichner mit Abschlussprüfung z.B. als Bauzeichnerin oder Bauzeichner und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit besondere Leistungen erfordert. (Besondere Leistungen sind z.B.: (in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt von Bedeutung.

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