Stellenbewertung im öffentlichen Dienst
Die Stellenbewertung entscheidet im öffentlichen Dienst darüber, welche Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit gilt.
Sie bildet damit die Grundlage für die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten sowie für die Bewertung von Beamtenstellen.
In der Praxis kommt es häufig zu Fragen oder Konflikten, wenn Beschäftigte der Ansicht sind, dass ihre Tätigkeit höher bewertet werden müsste.
Zusammenhang zwischen Stellenbeschreibung und Stellenbewertung
Eine Stellenbewertung setzt in der Regel eine Stellenbeschreibung voraus.
In der Stellenbeschreibung werden die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten einer Stelle systematisch dargestellt. Auf dieser Grundlage können anschließend die einzelnen Arbeitsvorgänge ermittelt und tariflich bewertet werden.
Weitere Informationen: Stellenbeschreibung im öffentlichen Dienst
Was bedeutet Stellenbewertung?
Bei der Stellenbewertung wird geprüft, welche Anforderungen eine Stelle stellt und welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden.
Dabei spielen unter anderem folgende Kriterien eine Rolle:
- Schwierigkeit und Komplexität der Aufgaben
- Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse
- Selbstständigkeit der Tätigkeit
- fachliche Anforderungen
Das Ergebnis der Stellenbewertung bestimmt, welche Entgelt- oder Besoldungsgruppe für die Stelle vorgesehen ist.
Stellenbewertung bei Tarifbeschäftigten
Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Tarifverträge.
Maßgeblich ist dabei nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Weitere Informationen: Eingruppierung nach dem TVöD
Die Bewertung erfolgt in der Praxis meist auf Grundlage einer Stellenbeschreibung und der sogenannten Arbeitsvorgänge.
Arbeitsvorgänge als Grundlage der Bewertung
Ein zentraler Begriff bei der Stellenbewertung ist der Arbeitsvorgang.
Ein Arbeitsvorgang beschreibt eine zusammenhängende Aufgabe, die ein bestimmtes Arbeitsergebnis zum Ziel hat.
Beispiele für Arbeitsvorgänge können sein:
- Bearbeitung von Verwaltungsverfahren
- Erstellung von Gutachten
- Planung von Projekten
- Leitung eines Sachgebiets
Die Bewertung erfolgt häufig danach, welcher Anteil der Arbeitszeit auf bestimmte Arbeitsvorgänge entfällt.
Weitere Informationen: Arbeitsvorgänge im TVöD
Beispiel einer Stellenbewertung nach TVöD
Ausgangssituation
Sachbearbeiterin im Bereich Gewerbeangelegenheiten einer Stadtverwaltung.
Aufgabe der Stelle ist die Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen sowie die Entscheidung über gewerberechtliche Verfahren.
Arbeitsvorgänge der Stelle
| Arbeitsvorgang | Zeitanteil |
|---|---|
| Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen | 40 % |
| Prüfung gewerberechtlicher Voraussetzungen und Entscheidung über Genehmigungen | 30 % |
| Bearbeitung von Rückfragen, Beratung von Bürgern und Unternehmen | 15 % |
| Bearbeitung von Widersprüchen und besonderen Einzelfällen | 10 % |
| Allgemeine Verwaltungsaufgaben und Dokumentation | 5 % |
Bewertung der Arbeitsvorgänge
Der Arbeitsvorgang „Prüfung gewerberechtlicher Voraussetzungen und Entscheidung über Genehmigungen“ erfordert eigenständige Sachverhaltsprüfung und rechtliche Bewertung.
Diese Tätigkeit erfüllt regelmäßig das Tätigkeitsmerkmal „selbstständige Leistungen“ nach der Entgeltordnung des TVöD.
Bewertungsergebnis
Da dieser Arbeitsvorgang mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit prägt, wird die Stelle regelmäßig der Entgeltgruppe E9b TVöD zugeordnet.
Die konkrete Eingruppierung hängt jedoch immer von der tatsächlichen Tätigkeit und den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ab.
Stellenbewertung bei Beamten
Auch bei Beamten spielt die Bewertung von Stellen eine wichtige Rolle.
Hier entscheidet die Stellenbewertung darüber, welche Besoldungsgruppe für eine bestimmte Funktion vorgesehen ist.
Weitere Informationen: Stellenbewertung bei Beamten
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen Landes- oder Bundesregelungen.
Typische Konflikte bei der Stellenbewertung
In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten, wenn Beschäftigte der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit höherwertig ist als vom Arbeitgeber angenommen.
Typische Konfliktpunkte sind:
- unvollständige Stellenbeschreibungen
- falsch gebildete Arbeitsvorgänge
- unterschätzte Verantwortung oder Schwierigkeit
- organisatorische Änderungen der Aufgaben
Was tun bei falscher Bewertung?
Wenn Beschäftigte der Ansicht sind, dass ihre Tätigkeit falsch bewertet wurde, können verschiedene Schritte in Betracht kommen:
- Gespräch mit Vorgesetzten oder Personalabteilung
- Beteiligung des Personalrats
- Antrag auf Neubewertung der Stelle
- gerichtliche Klärung durch eine Eingruppierungsklage
Zusammenhang mit Höhergruppierung
Eine veränderte Stellenbewertung kann dazu führen, dass eine Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird.
In diesem Fall kann sich ein Anspruch auf eine Höhergruppierung ergeben.
Mini-FAQ zur Stellenbewertung
Wer entscheidet über die Stellenbewertung?
In der Regel nimmt der Arbeitgeber oder eine spezielle Bewertungsstelle die Bewertung der Stellen vor.
Dabei können Personalabteilung, Fachvorgesetzte und Personalrat beteiligt sein.
Kann sich eine Stellenbewertung ändern?
Ja. Wenn sich die Aufgaben einer Stelle wesentlich verändern, kann auch eine neue Bewertung erforderlich sein.
Ist die Stellenbeschreibung entscheidend?
Sie ist wichtig, aber entscheidend ist letztlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
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