Eingruppierung im Rettungsdienst nach dem TVöD

Beschäftigte im kommunalen Rettungsdienst werden regelmäßig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) eingruppiert. Die Entgeltgruppe richtet sich insbesondere nach der Qualifikation, der übertragenen Tätigkeit sowie möglichen Leitungsfunktionen.

Typische Eingruppierungen reichen von Entgeltgruppe 4 für Rettungssanitäter bis Entgeltgruppe 10 für Leiter größerer Rettungswachen. Für Notfallsanitäter gilt die besondere Entgeltgruppe N.

Typische Eingruppierungen im Rettungsdienst

Notfallsanitäter im TVöD: Entgeltgruppe N

Für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter besteht im TVöD eine besondere Entgeltgruppe: die Entgeltgruppe N.

Diese entspricht der P 8 der TVöD-Pflegetabelle. Besonderheit: Der Aufstieg in Stufe 3 erfolgt erst nach drei Jahren in Stufe 2.

→ Weitere Informationen zum Gehalt: Verdienst im Rettungsdienst

Tätigkeitsmerkmale im Rettungsdienst nach TVöD

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Beschäftigte im Rettungsdienst folgende Tätigkeitsmerkmale:

Entgeltgruppe 4:
Rettungssanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärungen:
Diese Beschäftigten erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent ihres jeweiligen Tabellenentgelts.

Entgeltgruppe 6:
Rettungsassistentinnen und -assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten.

Entgeltgruppe N:
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten.
Die Entgeltgruppe entspricht der P 8 der P-Tabelle TVöD. Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N der Entgeltgruppe 8. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.

Entgeltgruppe 9a:
Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen.

Entgeltgruppe 9b:
  1. Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 9c:
  1. Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 10:
Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

Leitstellen im Rettungsdienst

Für Beschäftigte in Leitstellen bestehen gesonderte tarifliche Tätigkeitsmerkmale. Dies betrifft insbesondere:

→ Weitere Informationen: Eingruppierung von Beschäftigten in Leitstellen

Gehalt und Zulagen im Rettungsdienst

Das monatliche Gehalt ergibt sich aus Entgeltgruppe und Stufe. Zusätzlich kommen häufig Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Feiertage, Wechselschicht und Bereitschaftszeiten hinzu.

→ Weitere Informationen: Verdienst beim Rettungsdienst

Besonderheiten der Eingruppierung im Rettungsdienst

Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale gelten unmittelbar vor allem für kommunale Rettungsdienste von Städten, Landkreisen und Zweckverbänden.

Bei Hilfsorganisationen oder privaten Trägern gelten häufig andere Tarifverträge oder Haustarifverträge. Teilweise wird der TVöD jedoch entsprechend angewandt.

In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt regelmäßig der TV-L.

Häufige Fragen zur Eingruppierung im Rettungsdienst

Welche Entgeltgruppe haben Notfallsanitäter?
Notfallsanitäter werden im TVöD in der besonderen Entgeltgruppe N eingruppiert.

Welche Entgeltgruppe haben Rettungssanitäter?
Rettungssanitäter werden regelmäßig in Entgeltgruppe 4 eingruppiert.

Wann erhalten Beschäftigte E9b oder E9c?
Diese Entgeltgruppen betreffen vor allem Leitungsfunktionen in Rettungswachen.

Gilt der TVöD bei DRK oder Johannitern?
Nicht immer. Viele Hilfsorganisationen verwenden eigene Tarifverträge oder AVR-Regelungen.

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