Eingruppierung im Rettungsdienst nach dem TVöD
Nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten für Angestellte im Rettungsdienst spezielle Tätigkeitsmerkmale. Durch Klick auf die Entgeltgruppe gelangen Sie zum aktuellen Verdienst (Brutto-Gehalt).
Entgeltgruppe 4:
Rettungssanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärungen:
Diese Beschäftigten erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent ihres jeweiligen Tabellenentgelts.
Entgeltgruppe 6:Diese Beschäftigten erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent ihres jeweiligen Tabellenentgelts.
Rettungsassistentinnen und -assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten.
Entgeltgruppe N:
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten.
Die Entgeltgruppe entspricht der P 8 der P-Tabelle TVöD. Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N der Entgeltgruppe 8. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.
Entgeltgruppe 9a:
Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen.
Entgeltgruppe 9b:
- Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen.
- Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
- Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
- Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)
Zu dem monatlichen Grundgehalt aus Entgeltgruppe und Stufe kommen im Rettungsdienst nach TVöD weitere Zahlungen hinzu:
- Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, für Nachtarbeit und Wechselschichten
- das Leistungsentgelt
- die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
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Hintergründe zum Rettungsdienst: |
Der Rettungsdienst (RD bzw. RettD) wird in Deutschland von den Bundesländern geregelt. Die Bundesländer haben dazu Gesetze erlassen, die häufig als Rettungsdienstgesetz oder Rettungsgesetz bezeichnet werden.
Regelmäßig sind Städte und Landkreise (Kreise) für die
rettungsdienstlichen Leistungen verantwortlich. Sie können der Durchführung des
Rettungsdienstes und auch des Krankentransportes an anerkannte Hilfsorganisationen oder andere geeignete Unternehmen übertragen.
Die oben genannten Regelungen zur Eingruppierung nach TVöD gelten unmittelbar nur dann, wenn der Rettungsdienst von einer Kommune (Landkreis, Stadt oder Zweckverband) selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt wird. Auch die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung. Sofern der Rettungsdienst in eine private Gesellschaft ausgegliedert wurde (z.B. ASB, DRK, DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, private Träger), gilt der TVöD in der Regel nicht. Stattdessen kommen zum Beispiel die AVR-Caritas oder Haustarifverträge zur Anwendung. Teilweise wird der TVöD auch analog (entsprechend) angewandt. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt der Tarifvertrag TV-L - Notfallsanitäter werden in Entgeltgruppe KR 8 TV-L eingruppiert. Der Notfallsanitäter (NotSan, NFS) ist aktuell der einzige Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Dieser hat den Beruf Rettungsassistent (RettAss oder RA) ersetzt. Ihr Einsatz erfolgt regelmäßig in einem Rettungswagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder einem Krankentransportwagen (KTW). Ausgebildete Notfallsanitäter werden beispielsweise auch in Notaufnahmen, Rettungsstellen, Hausnotrufdiensten und Intensivstationen von Kliniken und Krankenhäusern beschäftigt. Neben fest angestellten Notfallsanitätern werden auch Rettungshelfer / Rettungsdiensthelfer (RH), Sanitätshelfer (SanH), ehrenamtliche Kräfte und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) im Rettungsdienst eingesetzt. |
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