Eingruppierung im Rettungsdienst nach dem TVöD


Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten für Angestellte im Rettungsdienst die folgenden spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Entgeltgruppe 4:
Rettungssanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärungen:
Diese Beschäftigten erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent ihres jeweiligen Tabellenentgelts.
Entgeltgruppe 6:
Rettungsassistentinnen und -assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten.

Entgeltgruppe N:
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten.
Die Entgeltgruppe entspricht der P 8 der P-Tabelle TVöD. Soweit im TVöD auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N der Entgeltgruppe 8. In der Entgeltgruppe N wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.

Entgeltgruppe 9a:
Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen.

Entgeltgruppe 9b:
  1. Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 9c:
  1. Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 10:
Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

Spezielle Tätigkeitsmerkmale bestehen für Beschäftigte in Leitstellen (Schichtführer, Disponenten, Leiter von Leitstellen).

Das monatliche Grundgehalt (Brutto) ergibt sich aus der Entgeltgruppe und der Stufe. Zur TVöD-Gehaltstabelle für den Rettungsdienst ...

Nach dem TVöD kommen insbesondere folgende weitere Zahlungen hinzu:
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Hintergründe zum Rettungsdienst:
Der Rettungsdienst (RD bzw. RettD) wird in Deutschland von den Bundesländern geregelt. Die Bundesländer haben dazu Gesetze erlassen, die häufig als Rettungsdienstgesetz oder Rettungsgesetz bezeichnet werden. Regelmäßig sind Städte und Landkreise (Kreise) für die rettungsdienstlichen Leistungen verantwortlich. Sie können der Durchführung des Rettungsdienstes und auch des Krankentransportes an anerkannte Hilfsorganisationen oder andere geeignete Unternehmen übertragen.

Die oben genannten Regelungen zur Eingruppierung nach TVöD gelten unmittelbar nur dann, wenn der Rettungsdienst von einer Kommune (Landkreis, Stadt oder Zweckverband) selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt wird. Auch die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung.

Sofern der Rettungsdienst in eine private Gesellschaft ausgegliedert wurde (z.B. ASB, DRK, DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, private Träger), gilt der TVöD in der Regel nicht. Stattdessen kommen zum Beispiel die AVR-Caritas oder Haustarifverträge zur Anwendung. Teilweise wird der TVöD auch analog (entsprechend) angewandt.

In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt der Tarifvertrag TV-L - Notfallsanitäter werden in Entgeltgruppe KR 8 TV-L eingruppiert.

Der Notfallsanitäter (NotSan, NFS) ist aktuell der einzige Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Dieser hat den Beruf Rettungsassistent (RettAss oder RA) ersetzt. Der Einsatz erfolgt regelmäßig in einem Rettungswagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder einem Krankentransportwagen (KTW). Ausgebildete Notfallsanitäter werden beispielsweise auch in Notaufnahmen, Rettungsstellen, Hausnotrufdiensten und Intensivstationen von Kliniken und Krankenhäusern beschäftigt.

Neben fest angestellten Notfallsanitätern werden auch Rettungshelfer / Rettungsdiensthelfer (RH), Sanitätshelfer (SanH), ehrenamtliche Kräfte und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) im Rettungsdienst eingesetzt.




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